| Ardath Bey | Es ist wieder soweit. Anwälte und Unterhaltungsindustrie haben sich etwas neues überlegt ->[URL=http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30985/1.html]Kein Wiederverkauf mehr[/URL] Es wird zwar nicht explizit geschrieben aber alles weist darauf hin das hier über Bootlegs und nicht normale CD's gesprochen wird. Aber wie auch immer. Die merken so oder so die Einschläge nicht und in naher Zukunft kauft überhaupt keiner mehr CD's. Bootlegs sind oder waren nicht generell illegal -> Panoramarecht blah aber das mag sich geändert haben. Ich lach mich kaputt! :D |
| |Dunkelschön| | OK Bootlegs schwirren meiner Meinung nach in einer Grauzone rum, wer selber im Konzert was aufnimmt und dann in der Bucht reinstellt brauch sich nicht zu wundern :rolleyes: Bootlegs die vor x Jahren schon aufgenommen wurden und in kleineren Auflagen damals "unter der Hand" verkauft wurden .. klar keine Band sieht es gerne wenn sich die Bootlegs besser verkaufen als die Alben, aber bei vielen Bands kommt man erst durch eine solche "inoffizielle" Aufnahme auf den Geschmack und kauft sich evtl. auch offizielle Releases und geht auf Konzerte. Ganz zu schweigen von einigen Vertretern die sich mit offiziellen Releases eh rar machen und dem Fan eh nix anderes übrig bleibt als auf andere Quellen zurückzugreifen - ein gewisser Herr im Staubmantel + Hut, sowie ein gewisser Herr Andrew ;) sind da auch solche Kandidaten, wobei die das wohl eher "stillschweigend" dulden solange die Aufnahmen nur unter Fans bleiben und nicht irgendwo verkauft werden. |
| Goat93 | Mal so zur Info: Bootlegen JEDER ART ist VERBOTEN! Das man Konzerte aufnehmen durfte und das dann verkaufen war einmal vor richtig langer zeit, wurde aber auch nur kurz betrieben und dann wieder geändert. Auf den Aufnahmen liegen Copyrights und oftmals bei größeren Musikern auch direkt GEMA Rights drüber. Ob das richtig ist oder nicht, isn anderes Thema, allerdings ist es nach deutschen gesetz so, das bootlegs vertreiben verboten ist. |
| |Dunkelschön| | Fotografieren mit DSLR´s auf Festivals ist auch verboten, trotzdem siehts in erster Reihe so aus wie die Neuheitenpräsentation die besser ist als Photokina, IFA, CeBIT zusammen :p |
| Goat93 | Jo, solange kein Kläger, da kein Schaden und keine Verbots- aufforderung. Sobald, aber wie im Falle Ebay, Kläger auf der Matte stehen, um sich selbst zu bereichern, ist es aber eine andere Situation. Die Kläger haben leider meistens Recht und bekommen das dann auch vor Gericht. Das es Unsinnig ist und alles drum und dran interessiert dabei leider nicht. Die ABmahnwelle schlägt gerade bei Auktionshäuser immer mehr um sich und immer mehr Anwälte wollen so Kohle reinbekommen |
| Belgarion | [QUOTE][i]Original geschrieben von |Dunkelschön| [/i] [B]Fotografieren mit DSLR´s auf Festivals ist auch verboten, trotzdem siehts in erster Reihe so aus wie die Neuheitenpräsentation die besser ist als Photokina, IFA, CeBIT zusammen :p [/B][/QUOTE] also, es gibt dort ja durchaus auch offiziell zugelassene fotografen. ^^ aber dass leute, die einfach so was mitschneiden und damit geld machen, damit nicht durchkommen dürfen, finde ich gut so. früher war das was anderes, da waren die "producer" von bootlegs fast schon helden, weil man durch sie die einzige chance hatte, mal ne liveversion seiner lieblingsband zu hören. auch wenn man während der lieder auch mal nen streit eines italienischen pärchens im publikum mitbekam... ^^ bis mitte der 90er gab es halt noch nicht mal erschwingliche CD-brenner, und auch schnelleres internet is erst seit ca 2000 verfügbar und halbwegs bezahlbar. da war die eine CD oder LP mit nem bootleg halt schon was besonderes, und für die "producer" sicher auch nicht ganz billig, vor allem die dann in ein paar kleinen shops "unterzujubeln". aber in zeiten von youtube&co ist das erstens nix besonderes mehr und zweitens wirklich nur REINE geldmacherei von den leuten, die so was zB per ebay verticken. und auf der gegenseite evlt. auch von den anwälten. :q zudem is die qualität von heutigen bootlegs nochmal um weiten fraglicher ist als bei bootlegs "damals", als noch nicht jeder depp sich locker ein aurfnahmefähiges tragbares gerät leisten konnte... ps: bootlecks aber sind natürlich immer erlaubt, sofern der stiefelträger da einwilligt... ^^ pps: boot-lecks hingegen sind unschön, wenn man keine schwimmwesten an board hat... ^^ |
| Goat93 | Es sind ja nicht nur die Live geschichten. Um einiges dreister sind die ganzen Voll Alben Raubkopien und der Absolute Hammer sind die Free Downloads. Bei Death in June - FRee Tibet war es echt irre. auf der HP zum freien Runterladen gab es das ganze dann bei Ebay als eine auf unter 100 Stück limitierte selbstgebrannte version.... |
| Ardath Bey | Ich möchte nur darauf hinweisen das Raubkopien und Bootlegs zwei verschiedene Dinge sind. Sicherlich kann man von Bootlegs Raubkopien machen aber bleiben wir beim normalen Verständnis der Dinge. [B]Raubkopie[/B]: die Vervielfältigung (1:1) eines von anderen fertig produzierten Albums. (CD/DVD was auch immer). [B]Bootleg[/B]: eine durch [I]eigenes[/I] Equipment hergestellte Fassung eines Konzertes oder Albums. Auch Artwork ist neu gestalltet also basierend auf eigenarbeit. Bei Alben verwischt die Sache oft ein bischen da z.B. Demobänder einer Aufnahme verwertet werden was vielleicht nicht genehmigt ist/war aber sich eben doch vom Produkt des original Produzenten weit unterscheidet. Die Tolleranz von Seiten der Musikmafia für Bootlegs ist sicherlich inzwischen bei Null angekommen weil die ja soooo viel Verlust machen aber das war nicht immer so weshalb es durchaus [I]tollerierte[/I] Bootlegs gab die man sogar regulär im Laden kaufen konnte ohne sich strafbar zu machen. Ebenso hat sich die Gesetzeslage drastisch verändert in den letzten Jahren besonders weil die Vergütung von Nutzungsrechten nicht geregelt ist sonder jeder da sein eigenes Süpchen kocht -> GEMA. Für die die es nicht wissen: Urheberrechte sind [B]NICHT[/B] verkaufbar, übertragbar oder sonst irgendwas. Die Physikalische Tatsache das man etwas geschaffen hat kann man nicht ändern -> Physik. Aber dem Urheber einer Sache werden sogeannte Verwertungsrecht zugesprochen und die bringen das Geld als sie auch verkaufbar oder übertragbar sind. |