| fluchtraum | Einmal mehr das traurige Thema 'Pädophilie' und 'Gesetze'... ...habe überlegt, dies hier in einem bereits dazu bestehenden Thread zu posten, aber ich denke, es ist eine eigene Diskussion wert. Also, was sagt ihr [url="http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,192199,00.html"]hierzu?[/url] ein entsetzter und wütender fluchtraum |
| Seneca | ...Aber vorgetäuschter Mord ist nach wie vor Stafbar.... Die ganze Argumentation ist so konfus, genau wie der ganze Sachverhalt... Ich weiß einfach nicht, wie dieser Gesetz angewandt werde soll...! |
| Lord_Fear | ... Also ne das die Amerikaner spinnen ist nichts neues aber so etwas ? Eine Gesetzlich gefertigte Hintertür für Phädophile, da frägt man sich was die Richter für vorlieben haben, also wirklich [img]http://www.nachtwelten.de/ubb/mad.gif[/img] [Dieser Beitrag wurde von Lord_Fear am 18. April 2002 editiert.] |
| Clytie | Da kriegt man ja echt das Kotzen. Ich kann da vor Entsetzen gar nichts mehr zu sagen. Und sowas nennt sich großspurig "zivilisierte Gesellschaft"...?? Eine sprachlose und entsetzte Clytie |
| lukael | unglaublich... ------------------ ...mit blutverschmierten händen und einer träne im gesicht einem lächeln auf den lippen und der hoffnung tief im blick... |
| gin'iro | das können nur die Amis machen.... |
| Dein_Heiland | Hossa, da hagelts mal wieder Vorwürfe von allen Seiten... Die Sache ist halt nicht so einfach wie sie aussieht. Die Justiz hat nunmal das Problem, dass sie nach den betehenden Gesetzen urteilen muss. Da haben sie gar keine Wahl, auf die Gesetze selbst hat sie keinerlei Einfluss, da dies in die Kompetenz der Parlamente fällt. Und die vorhandenen Gesetze stammen eben aus einer Zeit, in der die technischen Möglichkeiten noch nicht abzusehen waren, die ein entsprechendes Gesetz, dass in dieser speziellen Situation greift, notwendig machen. Im Prinzip ist es sogar ziemlich positiv zu bewerten, wenn die Justiz eine solche Gesezueslücke aufdeckt und publik macht, dann kann nämlich der Gesetzgeber aktiv werden und ein entsprechendes Gesetz schaffen. Und mit, tut mir leid, oberdämlichen Sprüchen wie "das können nur diee Amis machen", würde ich mich mal zurücknehmen, bevor ich nicht das deutsche oder irgend ein anderes Rechtssystem von hinten bis vorne auf Lücken durchgeleuchtet hätte (und das kann eben kein einzelner Mensch, dafür haben wir entsprechende staatliche und wissenschaftliche Instanzen). Sorry Kaiki, aber ich reagiere da immer etws verstimmt, weil solche Statements haben das gleiche Kaliber wie "das ist doch typisch für die Scheiß-Türken" usw. Nur, dass der Rassismus gesellschaftlich etwas akzeptierter ist, wenn er sich gegen "die Amis" richtet. |
| Lord_Fear | Allerdings bezweifle ich das es in Deutschland ein Gesetz gibt welches den Vertrieb von Kinderpornos so vereinfacht und zum schluss: ich mag die amis überhauptnicht [img]http://www.nachtwelten.de/ubb/mad.gif[/img] und nenn es rassismus das is mir wurscht, jeder mensch ist rassistisch also [img]http://www.nachtwelten.de/ubb/tongue.gif[/img] |
| Dein_Heiland | Hui, jetzt hast du mich aber echt in die Ecke argumentiert. Respekt! |
| gin'iro | Dein_Heiland: Innerhalb des deutschen Rechtssystems hätte es ein Urteil dieser Art nicht gegeben, denn in dem Fall wäre soweit gedacht worden, um gerade die daraus resultierende Problematik zu umgehen. Das ist nur im sozialen und geschichtlichen Hintergrund der US-Amerikaner möglich. Recht das? *g* ------------------ ---> Kaiki <--- |
| Dein_Heiland | Klar, ist schon recht, ich mag halt nur keine platten 1-Satz-Antworten. Was ich sagen wollte: es steckt ja keine böse Absicht in dem Sinne dahinter, sondern die Schwierigkeit, ein funktionierendes, in sich kohärentes System aufzustellen. Ein Gegenbeispiel aus Deutschland: Hier müssen die Richter den Besitz von Kinderpornografie auf jeden Fall bestrafen, auch wenn es sich bei dem Angeklagten um eine Aktionsgruppe gegen Kinderpornografie handelt, die diese im Netz recherchiert hat, um die Daten an die Behörden weiterzuleiten. Da gab es gerade die Tage ein entsprechendes Urteil. Auch hier geht ein Gesetz, dass eigentlich zum Schutz gedaacht ist, nach hinten los, ohne dass das jemand gewollt hätte. Und wenn virtuelle Kinderpornographie technisch möglich wird, werden da wahrscheinlich auch in Deutschland Verfahren anlaufen. Da ich kein Jurist bin, kann ich natürlich nicht sagen, wie die Urteile ausfallen werden, aber ich bin mir da eigentlich nicht so sicher. Ich weiß nicht genau, aber sind in Deutschland nicht auch Magazine erlaubt, in denen Nackfotos von Kindern abgedruckt werden? Ich meine davon gelesen zu haben, dass dies legal ist, mit der Argumentation: -die Fotos sind nicht in Missbrauchssituationen entstanden (sondern z.B. am FKK-Strand) -der "Konsum" (schreckliches Wort, aber mir fällt kein passenderes ein) dieser Fotografien deckt bei vielen Pädophilen den "Bedarf" (wieder so ein Wort) dahingehend, dass sie sich nicht mehr an realen Opfern vergreifen. Weiß da jemand mehr drüber? |
| kelaino | in deutschland sieht es so aus: leider darf ein "kind" erst seine eltern (die als einzige ein solches bild veröffentlichen dürften) verklagen auf mißbrauch seiner persönlichkeitsrechte, wenn es volljährig ist. veröffentlicht ein bild jemand anderes, können die eltern im interesse ihres kindes klagen. generell gilt das niemand photos machen darf und ggf. ansachließend wo auch immer veröffentlichen, ohne erlaubnis, es sein denn die personen sind in einer masse auf öffentlichen veranstaltungen. (wozu ein fkk strand nicht zählt!!!) sobald auf einem bildnis (also photos, zeichnungen, karikaturen, montagen etc.) die identität einer person hinreichend (also ähnlichkeiten genügen) erkennbar ist, wirken die allgemeinen persönlichkeitsrechte. und diese verbieten das veröffentlichen ohne einwilligung. ausnahmen gibt es da nur bei relativen (z.b. notarzt während einer rettung)und absoluten (z.b. britney oder andere stars und sternchen) personen der zeitgeschichte. aber auch die haben ein recht darauf, bildnisse von ihnen zu verbieten, verstoßen diese gegen die persönlichkeitsrechte (im konkreten: ruf schädigend, in die privatssphäre eindringend, momente der überwältigung/trauer/schmerz/freude, entehrend ...) nur einige anmerkungen, kel ------------------ ... great spirits have always received violent opposition from mediocre minds ... ... einstein ... |
| Crysania | hmm.. das ganze hatte ich gestern in den nachrichten schon gehört und mir als schülerin eines wirtschafts und RECHTS gymnasiums läufts da kalt den rücken runter. mehr brauch ich diesbezüglich wohl kaum mehr zu sagen, denn wie die rechtslage ist wurde ja bereits geklärt. nur das eine beispiel mit der gruppe gegen kinderpornografie die dafür bestraft werden das sie dieses "material" besaßen zweifle ich ein wenig an, ich werds am montag in recht mal ins gespräch bringen. was ich gestern aus der bundesrepublik zum thema der virtuellen kinderpornografie gehört hab lässt mich aufatmen, denn in deutschland wird künftig, soweit ich informiert bin, virtuelle kinderpornografie fast genauso, aber auf jedenfall bestraft, wie kinderpornografie allgemein. es gibt zwar in deutschland keine [i]rückwirkend erstellten gesetze[/i] wie bekanntermaßen im 3ten reich, aber die leute hier reagieren meist sehr schnell. beispiel: betrügt man einen bankautomaten um geld wäre das vor ein paar jahren (na gut vor mehr als ein paar jahren) nicht geahndet worden da es sich nicht um einen menschen handelt. dafür gibts den jetzt den § des computerbetrugs. lange dauerts nicht, denke ich und es gibt auch einen § gegen virtuelle kinderpornografie. gruß cry [Dieser Beitrag wurde von Crysania am 18. April 2002 editiert.] |
| DurhamRed | Ich gebe zu mit den Gestzen kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich finde, alles was irgendwie mit Kinderponographie, mißbrauch etc. zu tun hat sollte auf´s übelste bestraft werden. Wenn man bedenkt was man so einer jungen, zarten Seele damit antut? Ob die Erlaubnis nun für "virtuelle " oder "echte" pornographie von Minderjährigen ist, ist doch egal. Das kurbelt die ganzen pornoringe doch nur noch mehr an, und wer sich so was anguckt, is eh nur KRANK!!! In Liebe, eure zutiefts empörte DurhamRed |
| Menedemos | Zitat: |
| fluchtraum | Ja, [i]länger[/i] vielleicht schon... aber das heißt nicht, daß er in allen Aspekten [i]besser[/i] ist. Ich habe den Eindruck, daß es bei dem Urteil und der daraus entstandenen Debatte in der USA kaum um das [i]Thema[/i] geht, sondern daß dies nur ein Schlachtfeld ist, wo verschiedene Gruppierungen ihren Kampf über die Auslegung des Begriffs 'Meinungsfreiheit' austragen, und daß ein solch sensibles Thema derart instrumentalisiert wird, finde ich sehr traurig. Gruß, der fluchtraum |
| Seneca | Leider ist ein Großteil des Tagesgeschehens traurig, bei uns, wie auch in den USA. Wo sind den nun die großen Debatten übermdie wirklich nötigen Reformen, die unweigerlich demnächst bevorstehen müssen. Stattdessen kümmert man sich um Nebensächlichkeiten, die als große Nummer deklariert werden. Warum denn etwas ändern, bevor es einem um die Ohren fliegt..? Hört sich etwas nach Kraftwerksbetreibermentalität an..! Ich frage mich langsam wie es sein kann, das um solche Themen ein so großens Aufsehen gemacht wird, während gleichzeitig die wichtigsten Strukturen wegfaulen. |
| Rücksitzpunk | Zitat: |
| Dein_Heiland | So, inzwischen ist etwas mehr zu dem Fall geschrieben worden, in der SZ findet sich eine umfangreiche Darstellung des Rechtsproblems: [url="http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel142494.php"]http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel142494.php[/url] Soweit ich das dem Text entnehmen kann, ist der Konflikt tatsächlich ein ziemlich Doppelbödiger, denn er ist in sehr verschiedenen Rechtsparadigmen zu tun hat. Was ist im Zweifelsfall höher zu bewerten: Gedankenfeiheit oder Menschenwürde? Verfassungen haben, so kann man denke ich sagen, u.a. die Aufgabe, den Staat vor der Machtübernahme einer Einzelgewalt zu schützen. Daraus resultieren die grundsetzlichen Rechterklärungen. In den USA finden wir das "First Amendment", welches die Gedanken- undd Meinungsfriheit schützt. Das hat, denke ich, damit zu tun, dass die Gründerväter der USA sich als Gegenmodell zum absolutistischen Europa verstanden haben, wo sich die Staatsgewalt scheinbar in erster Linie durch Meinungsunterdrückung manifestierte. In der BRD steht die Menschenwürde im Mittelpunkt der Varfassung. Das hat wahrscheinlich mit den Erfahrungen der NS-Zeit zu tun, die ihren schlimmsten Ausdruck in der Verleugnung eben jener Menschenwürde bestimmten Gruppen gegenüber fand. So haben wir zwei verschiedene rechtliche Paradigmen, die sich auf den ersten Blick nicht besonders, in diesem Spezialfall aber stark unterscheiden. Die Begründung der Supreme-Court-Entscheidung verstehe ich folgendermaßen folgendermaßen: Der Staat darf kein Gesetz gegen virtuelle Kinderpornografie erlassen, da diese sich formal nicht von einem speziellen Bereich der künstlerischen Fiktion abgrenzen lässt. Da virtuelle Kinderpornografie nicht im Rahmen einer Missbrauchssituation entstanden ist, ist sie rechtlich gleichbedeutend z.B. mit dem Roman Lolita, in dem es auch Sexualkontakt zwischen einer Minderjährigen und einem Erwachsenen kommt. Es passiert, mit welchen Mitteln auch immer, eine Darstellung im fiktionalen Raum. Mit anderen Worten: ein Pädophiler kann sich auch an Nabokovs Roman aufgeilen, ohne dass das Buch schuld daran hätte, wenn er in der Folge ein Kind missbraucht. Da besonders die künstlerische Freiheit speziell in der Varfassung geschützt ist, und zwar mit stärkerer Priorität als z.B. in der BRD, darf ein Gesetz gegen virtuelle Kinderpornografie nicht bestehen. In der BRD ist die Verfassung anders gestrickt. Die Menschenwürde steht an erster Stelle (Artikel 1), die Freiheit der Meinungsäußerung, Kunst, Wissenschaft und Lehre erst an Position 5, und was noch wichtiger sind, es besteht im zweiten Absatz eine Einschränkung: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Daran kann man erkennen, dass der Begriff der Menschenwürde einen viel höheren Status innehat als in den USA. Daraus folgt: Wer künstlerische Freiheit als das höchste Gut ansieht, muss virtuelle Kinderpornografie erlauben. Wer die Menschenwürde als höchstes Gut ansieht, hat damit eine vorgeschaltete Instanz, mit der sich vielleicht das Gesetz ermöglichen ließe. In Deutschland kann denke ich die virtuelle Kinderpornografie wahrscheinlich durch Beruf auf den Artikel 1 verboten werden, da sich durch die dargestellten Akte eine Entwürdigung des Kindes als solchen ereignet. Aber auch das halte ich für fraglich, weil sich formal (!) tatsächlich keine Grenzen zur Kunst ziehen lassen. So, jetzt zu dem, was wohl das problematische an der US-Entscheidung ist (denn formal ist sie, so wie ich das sehe, tatsächlich korrekt, aber bin halt kein Jurist, vielleicht tut sich da ja noch einiges in den nächsten Wochen). Wenn virtuelle Kinderpornografie technisch so ausgefeilt sein wird, dass sie nicht mehr unterscheidbar von der Darstellung tatsächlich passierten Missbrauchs unterscheidbar ist, ist die Justiz am Ende mit der Bestafung, denn dann kann sich wirklich jeder Konsument von Kinderpornos darauf berufen, er hätte die Bilder für virtuell gehalten, bzw. Kinderpornografie wird dann wohl generell nur noch als virtuell verkauft werden, und zwar auf dem offenen Markt. Dadurch wird der Missbrauch schlimmstenfalls noch häufiger stattfinden, bestenfalls im gleichen Maße vorhanden bleiben wie jetzt, aber noch schlechter gesetzlich zu verfolgen sein, und das ist genauso schlimm. Wie sich die rechtssituation ändern lässt, weiß ich nicht. Hat jemand eine Ahnung, ob es in den USA, so wie bei uns mit 2/3-Mehrheit, die Möglichkeit einer Verfassungsänderung gibt? Dann könnte man die Verfassung dahingehend ergänzen, was wohl auf jeden Fall angestrebt werden wird. |
| Gypsy | Zitat: |
| Lord_Fear | Aehm ich halte es sehr wohl für Krank sich an kleinen Kindern zu vergehen, die können nicht mal richtig realisieren was mit ihnen passiert, kleine Kinder vergewaltigen also arghs [img]http://www.nachtwelten.de/ubb/mad.gif[/img] & für einen Heterosexuellen wie mich ist die Homosexualität [b]nicht[/b] Krank, da sie ja im Einverständniss [i]beider[/i] Menschen läuft, was man bei Phädophilie wohl nicht behaupten kann! [img]http://www.nachtwelten.de/ubb/mad.gif[/img] ------------------ Die Rächdschreipfähler sind MEINE nicht Eure [img]http://www.nachtwelten.de/ubb/tongue.gif[/img] [Dieser Beitrag wurde von Lord_Fear am 20. April 2002 editiert.] |
| DieKraehe | Es ist KRANK, ja. Genauso wie hmm, ein Depressiver krank sein kann ohne damit "glücklich" zu sein, geht das auch in diesem Bereich. Ist aber ein anderes Thema. Ich finde es furchtbar, dass so etwas plötzlich nicht mehr strafbar ist- ich hoffe nur, in diesem Fall eifert Deutschland nicht auch noch Amerika hinterher. Kraehe. |
| Gypsy | @lord fear & DieKraehe mmhh... habt mein posting etwas missverstanden. hab mich wohl nicht sehr klar ausgedrückt, -fehler meinerseits. (sollte nur dazu dienen auch mal die andere seite zu betrachten. blind mit scheuklappen in eine richtung zu rennen halte ich nicht für ideal -was keine anschuldigung oder vorwurf sein soll.) aber wenn ich es nun erklären würde würden wieder reaktionen folgen, und der thread würde wohl eher in richtung "was ist krank/ nicht krank?" enden, was ich eigentlich nicht bezwecken wollte. also belassen wir es dabei. zurück zum thema, der [i]perversion des rechts[/i]... |
| Asmodyrian | Was wundert ihr denn euch über Ami-Land ? Waffe ab 18, Bier ab 21. Schon das beweist wie idiotisch deren Rechtssystem is oder ? Und ändern können wir sowieso nix... |
| fluchtraum | Zitat: |
| AsheCorven | aber ging es den wirklich um Kinderpornographie? ich denke wenn der kopf von Melanie, die um die Ecke wohnt wäre oder von Manuela oder Lina aus dem Nachbarort, würde das wohl kein aufsehen erregen. Aber es ist die Spears und den leuten geht es mitunter nicht darum, das es ein Kind ist (sie wird oder wurde in ihren videos auch nicht wirklich wie ein Kind dargestellt oder irre ich mich) nein, es geht darum das es die spears ist und das dass verlangen gestillt wird, das man die spears nackt sieht und ich denke das ist der wirkliche reiz. Im übrigen ist das Welt Rechtskonzept für den Müll Ashe |