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  Forum: Des Kaisers Bart
    Thema: Juristische Aufklaerung
KissOfHadesIn einem Thread ("Armes Deutschland...") ist die Diskussion ueber das heute Rechtsystem aufgekommen, die ich gern an dieser gesonderten Stelle fortsetzen moechte, weil sie ebenso losgeloest vom einzelnen Fall ausgefochten werden kann.

Ich bin sicher nicht der einzige auf dem Board, der eine juristische Vorbildung genossen hat, deshalb bitte ich etwaige Fachmaenner/-frauen, rege an dieser Diskussion teilzunehmen, und mich zu unterstuetzen. Denn sicher vermag ich nicht alle Themenbereich erschoepfend abzudenken.
Ich selbst fuehle mich fuer den Strafvollzug, das Sanktionenrecht, Jugenstrafrecht, Wirtschaftstrafrecht, Strafrechtsgeschichte, roemisches Recht, Inolvenz- und Arbeitsrecht, sowie fuer allgemeinen material- und prozessrechtlichen Fragen verantwortlich - obwohl auch zu diesen Themen zwei Meinungen besser sind, als nur eine (aber es heiszt ja nicht umsonst: "Zwei Juristen - Drei Meinungen!" - ansonsten muessen eben meine beiden ausreichen).

Wichtig erscheint mir der Hinweis, dass hier nicht ueber bestimmte Einzelfaelle (wenn, dann nur beispielhaft) diskutiert werden soll. Ebensowenig werden Tipps und Prognosen zu noch laufenden Verfahren gegeben. Dies wird schon durch das Deutsche Richtergesetz (DRiG) untersagt, da ich 1.) fuer die Postings keine finanzielle Verguetung verlange und 2.) meine Wenigkeit noch nicht die Befaehigung zum Richteramt besitzt.
Somit sind jedwede Ansprueche auf Richtigkeit und Anwendbarkeit, der hier getaetigten Aussagen, gegen die Forum-Betreiber, sowie gegen die hier postenden Forum-Mitglieder ausgeschlossen (soviel zum Haftungsausschluss!).

Ich moechte diesen Thread gern dazu nutzen, um auf das (grundsaetzliche) Rechtssystem in Deutschland einzugehen, sowie auf die Probleme der einzelnen Gesetzbuecher, die immer wieder angesprochen werden (halbherzige Reformen, veraltete Paragraphen, etc.).

Sollte an diesem Angebot kein Interesse bestehen, oder dieses Thema auf dem Board nicht zulaessig sein (gerade, weil es sich in Richtung juristischer Grenzbereiche (auch fuer die Forum-Moderatoren) bewegt), so bitte ich diesen Thread zu loeschen!
scorpio666Da zitiere ich gerne Slime"Ich glaube ehr an die Unschuld einer Hure ,als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz"

Für mich ist an den Song voll was dran.Leute die einflußreiche Kontakte haben,wie unser ehemaliger Kanzler,der darf sich auf sein Ehrenwort berufen.Während jeder klene Steuersünder gleich verknackt würde.

Ich persöhnlich fühle mich auch als Opfer dieser koruppten Justiz.
Das ist net nur meine Meinung,sondern ich spreche aus Erfahrung.
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von scorpio666 [/i]
[B]Leute die einflußreiche Kontakte haben,wie unser ehemaliger Kanzler,der darf sich auf sein Ehrenwort berufen.Während jeder klene Steuersünder gleich verknackt würde.[/B][/QUOTE]

Und schon haben wir die erste Halbwahrheit:

Unser Ex-Bundeskanzler ist nicht verurteilt wurden - insoweit richtig. Das aber auch nur, weil es (fuer die Staatsanwaltschaft) nur schwer (meiner Meinung nach: nicht) moeglich gewesen waere, sein Schuld nachzuweisen.
Haette tatsaechlich die Chance bestanden, ihn zu verurteilen, waere keine Staatsanwaltschaft der Welt auf die Idee gekommen, das Verfahren einzustellen und sich vor der OEffentlichkeit eine solche Bloesze zu geben (denn heutzutage bestimmt auch Volkes Meinung den Fortgang eines Verfahren!!! - im Gesetz steht das nicht).

Es ist aber zu beruecksichtigen, dass Herr Dr. Helmut K. keine Vorstafen hatte und bei einem Delikt dieser Schwere eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a StPO moeglich und auch geboten war - somit kam es nicht zu einer Verurteilung und das Verfahren wurde [B]unter Auflagen (Zahlung von 300.000 DM)[/B] eingestellt. Diese wurden gleichmaezig geteilt - die eine Haelfte an die Staatskasse, die andere fuer die bereitsaufgewandten Kosten im Ermittlungsverfahren.

Allgemein:
In Faellen, wie diesem ist es durchaus praktikabel, das Verfahren einzustellen, um die Kosten fuer weitere Ermittlungen (die sonst nur die Staatskasse belasten wuerden) nicht noch weiter in die Hoehe zu treiben.
Haette man weiter ermittelt und 3 Mill. DM ausgegeben, dann aber keine Verurteilung ("aus Mangel an Beiweisen") vorzeigen, waere der Steuerzahler ebenfalls auf die Barikaden gegangen!
Ich empfinde den Umgang der Medien mit diesem Fall als ein Paradebespiel fuer Meinungsmache (nebenbei ich stehe weder, Glauben, Partei und Persoenlichkeit dieses Mannes nahe - aber ich verusche objektiv zu sein!), die nur zu bereitwillig von der OEffentlichkeit .[B]vor allem ohne Hinterfragun der Fakten[/B] geschluckt wird.
scorpio666Für mich sah es er so aus ,als hätte die Staatsanwaltschaft,gar kein Intresse dran,stichhaltige Beweise zu sammeln.
Deine Aussage klingt,wie wenn man so gut vertuschen kann,sollte man lieber net bohren,da man sonst ja mit leeren Händen dastehen könnte.Also läßt man ihn lieber ungestraft.Was wir in den Medien erfahren haben war doch eh nur die Spitze des Eisberges.Hätte man weiter ermittelt,wären zu viele mit reingezogen worden.Drum hielt man es für sinnvoller,einen solchen "Ehrenmann" besser in Ruhe zu lassen.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Zu meinem Fall komme ich noch.
KissOfHadesMan muss nicht immer in allen Dingen eine Verschwoerung sehen!

Hier passen mehrere Rechtsgrundsaetze:

1.) "Die Verhaeltnismaeszigkeit muss gewahrt werden!"

Man kann nicht Unmengen von Geld ausgeben, um dann mit dem Erfolg aufzuwarten, dass man jemanden (statt mit einer Auflage von 300.000 DM versehen) zu einer Vermoegensstrafe von 10.000 Euro verurteilen kann - es war abzusehen, dass die Schuld des Herrn Dr. Helmut K. nicht so hoch ist, dass eine Verurteilung in groeszerem Masze moeglich gewesen waere (gerade das ist eine Voraussetzung fuer die Einstellung eines Verfahrens!). Somit war es juristisch UND wirtschftlich sinnvoll, so zu handeln, wie es getan wurde.

2.) "Der unbedingte Ermittlungszwang der Staatsanwaltschaft!"

Die Staatsanwaltschaft kann nicht einfach sagen: "Den moegen wir, gegen den ermitteln wir nicht!" - es gilt nicht wie in anglo-amerikanischen Systemen das Opportunitaets-Prinzip, dass es der Staatsanwaltschaft ueberlaesst, zu ermitteln oder nicht! In Deutschland ist es Pflicht, dass alle dem Sachverhalt zugrundeliegenden Fakten zusammengetragen werden...das ist auch gerichtlich nachpruefbar! Waere also im Fall K. diese Pflicht veraeumt worden, so waere es bei einem so bekannten Fall ans Licht gekommen - die OEffentlichkeit war ja "live" dabei!

3.) "Keine Erforschung der Wahrheit um jeden Preis!"

Man tut gerade im modernen Recht nicht mehr alles, um die Wahrheit zu erforschen...ein Satz der allen Kritikern gefallen und von selbigen gleichzeitig auch falsch verstanden wird!
Es geht darum, dass man einen rechtlichen Rahmen des Machbaren vorgibt, in dem sich der Staat bewegen darf [I](das ist ein Punkt der mir wichtig ist - der Staat darf nicht alles und das ist auch gut so!)[/I], weil er ja als allererster an Recht und Gesetz gebunden ist. Daraus folgt, dass eine Folter zur Wahrheitsermittlung ebensowenig zulaessig ist, wie die Informationsbeschaffung ueber "dunkle Kanaele"!

Welche Staat haette das Recht zu urteilen, wenn er selbst gegen das Recht verstoeszt?!?
scorpio666[QUOTE][i]Original geschrieben von KissOfHades [/i]
[B]. Somit war es juristisch UND wirtschftlich sinnvoll, so zu handeln, wie es getan wurde.


Welche Staat haette das Recht zu urteilen, wenn er selbst gegen das Recht verstoeszt?!? [/B][/QUOTE]

Genau das was ich sagte*g*
Außerdem gibt es auch in der BRD laut AI Menschenrechtsverletzungen,seitens der Bullen.Doch das sei mal neu am Rande erwähnt.
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von scorpio666 [/i]
[B]

Außerdem gibt es auch in der BRD laut AI Menschenrechtsverletzungen,seitens der Bullen. [/B][/QUOTE]

Ein tatsaechliches, aber kein rechtliches Problem - das wir vielleicht in einer PN weiterdiskutieren sollten, um nicht vom Thema dieses Thread abzulenken.
scorpio666Hast recht ,das gehört hier net rein,deswegen wollte ich es auch nur am Rande erwähnen.Das wäre ein Thema für einen eigenständigen Thread.
KissOfHadesAllgemein:

Das deutsche Recht ist in 2 Gebiete unterteilt:

1.) oeffentliches Recht (welches die Beziehung zwischen Staat und Buerger regelt - Ueber-/Unterordnungsverhaeltnis)

2.) Zivilrecht (welches die Beziehung der einzelnen Buerger untereinander regelt - Gleichstellungsverhaeltnis)

wobei das Strafrecht einen separaten Teil des oeffentlichen Rechts darstellt und deshalb gewissermaszen als 3. Punkt auftauchen kann.

In diesen 3 Rechtsgebieten gibt es jeweils Unterarten, auf die sich die meisten Juristen spezialisieren, oder zumindest ihre Aufgaben-/Interessenschwerpunkte legen. Als Beispiele waeren anzufuehren:

zu 1.) Europarecht, Steuerrecht,...
zu 2.) Familienrecht, Erbrecht,...
zu 3.) Jugenstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht,...

Diese einzelnen Gebiete haben jeweils einzelne Regelungen ueber die Moeglichkeiten des gerichtlichen Einschreitens.


Speziell:

Im "Armes Deutschland..." wurde geaeuszert, dass neben einem Strafverfahren (z.B. Koerperverletzung) noch im Zivilverfahren (in diesem Falle: Schmerzensgeld) geklagt werden muss - dies kann man sich jedoch dadurch erklaeren, dass es (wie oben dargestellt) 2 verschiedene Rechtswege sind, die man beschreiten muss, was zur Zustaendigkeit verschiedener Gerichte fuehrt.
Auszerdem sind die Klagegegenstaende nicht die gleichen, da man zum einem Nebenklaeger in einem Strafprozess (mit dem Ziel der Veruteilung) und zum anderen Klaeger (mit dem Ziel eines Titels) ist - beides mag sich von den Bezeichnungen her kaum unterscheiden, doch in der juristischen Praxis sind gerade diese Begrifflichkeiten von besonderem Wert.

Es ist eher ein "Entgegenkommen", wenn ein Richter auf den anderen Klageweg hinweist ("Dann muessen sie Zivilklage einreichen!"), als eine Belastung. Seine Aufgabe besteht naemlich nicht darin allgemeine, nicht fallbezogene Rechtsauskuenfte zu geben - fuer einen solchen Hinweis wuerde ein Rechtsanwalt schon Geld verlangen!

Deshalb sollte man Hinweise immer als wertneutral betrachten - so wie sie auch gemeint sind und nicht glauben, dass sie von etwas abhalten sollen...Respekt vor Juristen ist "vielleicht" angebracht, Angst jedoch nicht!
TheTurningPoint[QUOTE][i]Original geschrieben von KissOfHades [/i]
[B]Im "Armes Deutschland..." wurde geaeuszert, dass neben einem Strafverfahren (z.B. Koerperverletzung) noch im Zivilverfahren (in diesem Falle: Schmerzensgeld) geklagt werden muss - dies kann man sich jedoch dadurch erklaeren, dass es (wie oben dargestellt) 2 verschiedene Rechtswege sind, die man beschreiten muss, was zur Zustaendigkeit verschiedener Gerichte fuehrt.
Auszerdem sind die Klagegegenstaende nicht die gleichen, da man zum einem Nebenklaeger in einem Strafprozess (mit dem Ziel der Veruteilung) und zum anderen Klaeger (mit dem Ziel eines Titels) ist - beides mag sich von den Bezeichnungen her kaum unterscheiden, doch in der juristischen Praxis sind gerade diese Begrifflichkeiten von besonderem Wert. [/B][/QUOTE]Erst einmal Danke für die Auskünfte !

Aber sollten nicht die Gesetze vor allem Richtlinien für den Umgang der Menschen miteinander sein, und der Staat erst dann in Erscheinung treten, wenn in einem Fall keine Lösung für den Umgang miteinander gefunden werden kann?
Hat "Rechtspflege" nicht eigentlich den Sinn, geschehenes Unrecht wieder gut zu machen?

Ist es nicht irgendwie schizophren, wenn sich der Staat dazu erhebt, "Kraft seiner Wassersuppe" jemanden zu bestrafen, aber das geschehene Unrecht niemanden wirklich interessiert?
WaTcHmEwas in Deutschland "juristerei" genannt wird ist ein Witz!!
so ziemlich gegen jedes Gesetz kann man einen gegenbeweis führen, und ein sehr guter Anwalt macht aus jedem Mord eine fahrlässige Tötung....

nicht vorbestraft zu sein, heisst hier einen Freifahrschein zu haben.... jeder der sagen kann: ich bin nicht vorbestraft , oder "Meine ehemalige Tat ging in eine ganz andere Richtung" hat seinen Freispruch "unter Auflagen" schon in der Tasche.... zum Heulen sowas!( ansonsten kommt immer die Ausrede: nicht zurechnungsfähig)

und: wenn ich Steuern hinterziehe werde ich genausolang in den Knast geschick, als wenn ich ein Kind vergewaltige. Soviel zum Thema Strafmaß.

Das, was man bis heute über die Ereignisse im Fall "Dr. Helmut Kohl" weiss, dürfte eh halb Propaganda sein!
desweiteren ist es IMMER ein Unterschied, ob man auf dem angeklagten Stuhl eine Person der Öffentlichkeit sitzen hat oder Herrn Müller von nebenan... Das liegt daran, dass jeder Fall von Menschen beurteilt wird, und diese Menschen sich auch beeindrucken lassen. Desweiteren: WER glaubt Herr Kohl hat die 300.000 aus EIGENER Kasse bezahlt?? ich bin mir sicher, dass die anonymen Spender so froh waren, dass er nix gesagt hat, dass die sicher nochmal was haben springen lassen...

ergo: Justiz in Deutschland ist eher lustig, als wirklich ernst zu nehmen... leider kann man nur drüber lachen, wenn man sich den Satz "lach drüber wenn es zum weinen nicht reicht!" GANZ GENAU merkt!

CU

WaTcHmE
Sensus Moriendikiss of hades,

ich würde mich freuen, wenn du etwas zu [URL=http://www.nachtwelten.de/vB/showthread.php?s=&threadid=9260]diesem thread[/URL] schreiben könntest... es würde mich wirklich interessieren...

was ist 'einfacher missbrauch an einem kind' und ist es wirklich kein verbrechen?

grüße

Sensus Moriendi
KissOfHadesIn diesem Posting etwas [B]GANZ ALLGEMEINES![/B]:

Ich bin kein Moderator, aber ich wuerde Euch bitten in "meinem" Thread nicht mit unreflektierten (meist nicht der (ganzen)Wahrheit entsprechenden) Behauptungen um Euch zu werfen - ich habe diesen Thread eroeffnet, um gerade diese (in den Koepfen) zu beseitigen und nicht, um sie nun noch oefter zu hoeren...

...bitte tut mir diesen Gefallen - Danke!
KissOfHades[B]Vergehen - Verbrechen[/B]:

Eigentlich handelt es sich bei diesen Begriffen nur um Handwerkszeug des Juristen, das ihm die Arbeit einfacher machen soll. Sicherlich wirkt es auch nach auszen, und das ist sicher, worum es dem "Buerger" geht!

[QUOTE]Dient nur als optische Trennung[/QUOTE]

Ein [B]Verbrechen[/B] ist jeder Straftatbestand, der im Mindestmasz 1 Jahr Freiheitsstraf vorsieht - dazu gehoeren z.B. Kapitalverbechen wie Mord oder Totschlag.
Knuepft das Gesetz an einen Tatbestand einen niedrigeren Strafrahmen (die meisten auf den ersten Blick dadurch erkennbar, das neben Freiheitsstrafe auch auf Geldstrafe erkannt werden kann), dann handelt es sich um ein [B]Vergehen[/B].
Diese Unterscheidung ist im Grunde nur fuer das Gesetz selbst wichtig!

[QUOTE][/QUOTE]

Gesetsbuecher sind meist wie mathematische Gleichungen aufgebaut (um Platz zu sparen) - das ist keinesfalls nachteilig, aber fuer den Laien nicht unbedingt sofort nachvollzihbar.
Es existier also ein Allgemeiner Teil (er ist ein Faktor, der vor der Klammer steht - hier sind Dinge geregelt, die fuer alles in der Klammer stehende gelten!) und ein Besonderer Teil (er ist die Summe in der Klammer, bei der jede einzelne Zahl mit dem Faktor multipliziert werden kann/muss - hier stehen die einzelnen Tatbestaende!) - zeichnerisch waere es verstaendlicher, aber ich hoffe, dass meine Worte ausreichten.

Allg. Teil (z.B.Notwehr) x Bes. Teil (Totschlag, Koerperverletzung, ...)

Die Notwehr gilt fuer ALLE Delikte im Besonderen Teil...diente nur als exemplarische Verdeutlichung!

[QUOTE][/QUOTE]

Nun ist es so, dass im Allg. Teil des StGB verschiedene Dinge an die Bezeichnungen [B]Verbrechen und Vergehen[/B] geknuepft werden - so ist zum Beispil der [I]Versuch[/I] eines Verbechens IMMER strafbar, der eines Vergehens NUR, wenn dies ausdruecklich geregelt ist!
Man sieht also, dass es sich im eigentlichen nur um eine Bezeichnugn handelt, die rein juristisch, aber nicht tatsaechlich Bedeutung besitzt.

[QUOTE][/QUOTE]

Davon zu unterscheiden, ist natuerlich das Bild in der Oeffentlichkeit - sicher wirkt es mehr, wenn man sagen kann: [B]"Das ist ein Verbrechen und nicht nur ein Vergehen!"[/B] - doch handelt es sich dabei eher um eine "Signalwirkung", die (meiner Meinung nach) nicht dazu missbraucht werden darf, als Rechtfertigung fuer Gesetzaenderungen zu dienen...

...es gibt genug zu tun, da muss man nicht deklaratorische Aenderungen vornehmen, sondern einfach nur aufklaeren - was ich hiermit hoffe, getan zu haben!
Sensus Moriendihmm... wenn ich die frage dann nocmal stellen darf:

was ist 'einfacher kindesmissbrauch' und was wäre dann 'schwerer kindesmissbrauch'? weißt du vielleicht auch ungefähre strafrahmen?

danke.....

liebe grüße

Sensus Moriendi

ps.: der unterschied zwischen vergehen und verbrechen war mir geläufig... ich war nur bis jetzt ehrlich gesagt der meinung, dass kindesmissbrauch als verbrechen eingestuft wird..... werden kindesmissbrauchs fälle wirklich als vergehen mit geldstrafen geahndet?
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Sensus Moriendi [/i]
[B]

was ist 'einfacher kindesmissbrauch' und was wäre dann 'schwerer kindesmissbrauch'?

[/B][/QUOTE]

Wie Juristen zu sagen pflegen:

[I]"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!"[/I]

§ 176 StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern

Absatz I:

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Absatz II:

Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

Absatz III:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Nr. 1 sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
Nr. 2 ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
Nr. 3 auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

Absatz IV:

Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

Damit sollte die Frage nach den Strafrahmen beantwortet sein. Es handelt sich IMMER um ein Vergehen - egal, welche Handlungen vorgenommen wurden. Zum Begriff des Minderschweren Falles kann sich nur ein Gericht aeuszern, da diese erst durch ihre Rechtsprechung diesem an sich leeren Begriff Konturen geben.

Jursitische Texte (Gesetzbuecher, etc.) finden sich ueberall im Netz (diesen Part habe ich von einer offiziellen Justiz-HP - ich hoffe, es ist die neueste Fassung! Ich verweile momentan in Italien und habe keine Gesetzbuecher mitgenommen), und sprechen meist fuer sich selbst:
So kann man den Unterschied zwischen Absatz I + II und Absatz 3 (sowie zwischen den Halbsaetzen des Absatzes I) sehen - (die Begriffe gefallen mir zwar nicht, aber da sie bereits verwandt worden sind, nutze ich sie):
Demnach ist "leicht" alles, was keinen DIREKTEN sexuellen Kontakt zwischen den Personen erfordert.
"Schwer" stellt somit die Handlungen dar, die sexuellen Kontakt bedingen (man muesste in einem Kommentar nachschauen, ob die Rechtsprechung diesen Begriff weit auslegt, oder ob der eigentliche Koitus dafuer notwendig ist!)
Wichtig ist noch: Absatz III stellt keinen "Minderschweren Fall" dar, denn dann waere er ueberfluessig - es muss sich dabei also um etwas aehnliches handeln, z.B. einvernemlichen Sex mit einem Kind - selbst das ist strafbar, weil der Gesetzgeber nicht auf den Willen des Kindes abstellt, sondern nur auf die Situation an sich (man sollte sich in einer Zeit, in der die Kinder immer frueher "reif" werden und ihre Entscheidungen selbst treffen, ueberlegen, ob diese Systematik noch haltbar ist, denn es bestraft AUCH den 14-jaehrigen Jungen, der mit seiner 13-jaehrigen Freundin einvernemlich den beischlaf vollzieht!)


[QUOTE]
...der unterschied zwischen vergehen und verbrechen war mir geläufig...
[/QUOTE]


Der Thread soll auch der allgemeinen Information dienen - deswegen hole ich bei den Erklaerungen immer ein wenig weiter aus...vieles ist bekannt, nur kann man es meist nicht richtig einordnen...keinesfalls wollte ich die Kompetenz der Foren-Mitglieder in Frage stellen!
MacDie ersten beiden Fragen haben mit Rechtssprechung allgemein nichts zu tun sondern sind politische Fragen.

Du musst das Grundgesetz nicht anerkennen, auswandern, dagegen verstoßen, deine Wahlmöglichkeit. Die Konsequenzen trägst du.

Gesetze dienen der Wahrung der Ordnung und des Zusammenhalts. Fehlerlos ist auf diesem Planeten nix, schon gar nicht die menschliche Anschauung aber ich glaub da verbessert sich täglich schon ein bischen was. Dauert nur halt ein bischen.



Und jetzt mal allgemein. Lasst es doch bitte bleiben hier KissOfHades (wie kommt man als Jurist auf den Nick? Stell dich bloss nicht beim nächsten Richter so vor) mal alles das an den Kopf zu werfen was ihr schlecht, mies, blöd usw am System findet. Juristen sprechen Recht, bzw legen es aus, beugen es auch glaub ich manchmal. Trotzdem sollte hier vor allen Dingen die Möglichkeit genutzt werden (wie Sensus das schon getan hat) mal einen Fachmenschen befragen zu können (nicht zu den eigenen persönlichen Einzelfällen sondern allgemein).


Gruss
Mac
Blue RainBin auch Jurist...naja jedenfalls vom Fach.

Ich habe schon vielen Verhandlungen Beigewohnt (Protokoll) bei denen es um dieses Thema ging, Jugendgericht, sexueller Mißbrauch und so fort. Nach solchen Prozessen die meinsten über mehrere Tage laufen und auch jeweils 4 oder 5 stunden ist man
wirklich mit den Nerven am Boden. Alleine die Dinge berichtet zu bekommen, das Statement des Täters zu hören, ein Kind dass sich nicht traut im Saal auszusagen, das ist die Hölle. Meiner Ansicht nach ist das Strafmaß zu milde für diese Hölle durch die das Opfer gezwungen wird zu gehen. Das Verbrechen, das immer wieder aufrollen der Tat,..., ich denke so denkt und fühlt jeder hier. Wenn man dagegen andere Prozeßbereiche betrachtet bei denen man für Steuerbetrug sein halbes Leben in den Bau musst (wenn man nicht geradde Boris Becker heisst) dann wächst das Entsetzen.

Ein höheres Strafmaß ist angemessen, fraglich nur ob sich Sexualstraftaten dadurch weniger werden, (Strafe dient ja bekanntlich auch der Abschreckung) In den meisten Fällen werden die Täter auch rückfällig.
HarlekinMal so ne dumme Nebenfrage..


"AUCH den 14-jaehrigen Jungen, der mit seiner 13-jaehrigen Freundin einvernemlich den beischlaf vollzieht! "

was passiert wenn beide über 14 sind? ist es dann "auf einmal" straf-frei? Und was passiert mit dem 78 geilen Sack der eine 15 jährige vergewaltigt ?
dasselbe wie einem 18 Jährigen der einvernehmlich mit einer 14 Jährigen schläft ?

ids *ddd*


H.
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Mac [/i]
[B]
Und jetzt mal allgemein. Lasst es doch bitte bleiben hier KissOfHades (wie kommt man als Jurist auf den Nick? Stell dich bloss nicht beim nächsten Richter so vor) mal alles das an den Kopf zu werfen was ihr schlecht, mies, blöd usw am System findet.

[/B][/QUOTE]

Kreative Vorschlaege haben noch nie geschadet - und wenn ihr sie hier loswerden wollt, koenen wir gern drueber diskutieren...damit hab ich kein Problem, denn es gibt genug Argumente fuer alle!

Bin ich als Jurist dem Normalen verschrieben? - was ist mit dem [I]advocatus diaboli[/I]? Ich darf mir doch sicher auch einen "Schwarzen Nick" suchen - auch wenn er nicht mir gehoert, denn es handelt sich einen Songtitel vom Album "Wild" der Paganisten "InkubusSukkubus"...
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]
In der Tat muß es aber juristische Grundlagen geben, die einen solchen Eintritt in das Parlament regeln.

Soll ich Unterschriften sammeln? Fahnen schwingen? Transparente hochhalten? Mich vom Pförtner auf der Warteliste eintragen lassen? Meine Verbindungen spielen lassen? Mir eine Eintrittskarte kaufen?
[/B][/QUOTE]


Die Vorschlaege klingen ziemlich gut, aber leider wird das nicht ausreichen - fuer Wahlen gibt es in Deutschland einige Moeglichkeiten:

1.) Erststimme:

Du musst eine bestimmte Anzahl (je "groeszer das Amt, desto groeszer die Zahl - leider hab ich nicht mal den Hauch einer Ahnung, wo das geregelt ist - ist nicht mein Gebiet!) an Unterstuetzungsstimmen vorweisen, um Dich als Direktkandidat aufstellen zu lassen.
Anschlieszend wirst Du in der Wahl gegen Deine Mitkandidaten um des Direktmandat in den Bundestag kaempfen - bei einer Wahl zum Buergermeister einer Stadt oder Gemeinderat hat das vielleicht Erfolg - im Bundestag: keine Chance (zumindest wuesste ich keinen Fall, in dem das klappt - man Bedenke die Kosten fuer Werbung, etc. - die anderen Kandidaten haben eine Partei im Ruecken, die alles bezahlt!)

2.) Zweitstimme:

Du kannst auch versuchen, Dich bei einer Partei so beliebt machen (anzubiedern), dass sie Dich auf ihre Landesliste (je besser der Platz auf dieser, desto groeszer die Chance auf den Einzug ins Parlament) setzt. Dann hast Du die Chance ueber die Zweitstimme gewaehlt zu werden - das ist erfolgversprechend, wenn Du bekannt bist und sich die Partei als "mit Dir verbunden" (also Du parktisch eher fuer sie ein Gewinn bist, als sie fuer DIch!) zeigen will!

3.) Parteiaustritt:

Das einfachste (aber auch zweifelhafteste) Weg ist wohl des Parteiaustritt. Man laesst sich erst fuer eine Partei waehlen und kehrt ihr dann den Ruecken, um parteilos zu sein oder in eine andere Partei zu wechseln - das durfte man in Deutschland schon des oefteren verfolgen (meist wenn irgendwelche "Gewissenfragen" anstehen und der Mandatstraeger nicht mit der Linie der Partei uebereinstimmt) - so gut wie jeder Partei hat dadurch schon Sitze gewonnen/verloren.


[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]
Mit anderen Worten: Wer legitimiert die Verfasser?
[/B][/QUOTE]


Dazu muesste man (laut einiger Jura-Groeszen) weit in der Vergangenheit suchen, da es eine Ansicht gibt, die sagt, dass wir bis vor 12 Jahren noch die Verfassung der Weimarer Republik hatten - da ist auch was dran!
Hitler hat die Verfassung (aus-)genutzt und niemals auszer Kraft gesetzt. Nach dem Krieg ist in Deutschland (west) weiter mit ihr verfahren worden. Es wurde ein Artikel (Art. 23 GG alte Fassung - in der jetzigen Fassung bezieht er sich auf die EU!) eingefuegt, der regelte, dass nach der Deutschen Wiedervereinigung (Westdeutschland glaubte immer fest daran - zumindest im Gesetz) ein neue Verfassung aus der Taufe gehoben werden sollte. Leider ist man in der Wende-Euphorie darueber hinweggegangen und hat Ostdeutschland die "alte" Verfassung uebergestuelpt (damit war die "alte" die neue" - ohne einen weiteren Akt) und Ende.
Eigentlich haette es der Zeitpunkt sein sollen, an dem sich das gesamte Deutsche Volk eine einheitliche Verfassung gibt...und dies waere auch die Legitimation fuer selbige gewesen - naja, Dank des Ex-Kanzler (der, wie viele andere, die Gestze erlassen, (vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht) den Buerger fuer unmuendig haelt) gab es einen solchen Akt ebensowenig, wie eine Volksabstimmung ueber den Euro!

In Deutschland [B]gab[/B] es mal eine Bewegung, die an Freiheitsrechten interessiert war (siehe 1848 - Paulskirchenverfassung (Ffm)), doch was sie damals mit Blut und Stahl zu erkaempfen trachteten, wird heute leichtfertig aufgegeben (Gesetze nach dem 09.11.2001: Sicherheitspaket I + II).

Ansonsten leitet man das Recht zur Aenderung der Verfassung (in den Grenzen, die sie selbst vorgibt - wichtig: Ewigkeitsgarantie in Art. 79 III GG) aus der Legetimierung (z.B. Bundestagswahl) des zustaendigen Organs ab.
MacVerzeihung Theophilus, ich hatte dein Posting fälschlicherweise als "Dampfablassen" interpretiert. Vorschnelle Verurteilung meinerseits. Nochmal Entschuldigung!

Und der Kommentar zu deinem Nick Hades war eher hauchdünnwitzelnd zu verstehen und keinesfalls als Angriff gemeint.

Soweit dazu und gut Nacht.

Gruss
Mac
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Harlekin [/i]
[B]Mal so ne dumme Nebenfrage..
[/B][/QUOTE]

So dumm und nebensaechlich ist die Frage nicht.

In Deutschland gibt es fuer TAETER ein abgestuftes System der Straffaehigkeit.
Grenzen sind dabei das 14. (ab dem Zeitpunkt: Jugendlicher; vorher: Kind), 18. (Heranwachsender) und 21. Lebensjahr (Erwachsener) - naeheres zu dieser Unterscheidung spaeter.

Da das Gesetz "Kind" nur bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres definiert, ist es in diesem Zusammenhang (nicht gut!) aber zumindest folgerichtig, dass der sexuelle Missbrauch an "Kindern" auch nur die Opfer bis 14 einschlieszt. Der Gesetzgeber haelt sie fuer besonders schutzwuerdig und hat deshalb zu ihrer "Sicherheit" eine separate Regelung im StGB erlassen, die weitergehender ist als die fuer Aeltere.
So reicht fuer Sexuellen Missbrauch von Kindern bereits ein Taeter, der vor dem Kind masturbiert. Ein aelteres Opfer kann sich darauf nicht berufen, denn es existiert dafuer kein Tatbestand.
Es besteht aber in jedem Fall fuer beide (unter und ueber 14) bei Gewaltanwendung oder aehnlichem die Moeglichkeit, Anzeige wegen "sexuellen Noetigung/Vergewaltigung" (177 StGB) zu stellen.

Nachtrag:

Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich beim Kopieren des Gesetzestextes einen ZUSATZparagraph nicht mit uebertragen habe...dieser aendert die Sicht auf die bereits gemachten Aussagen.

"§ 176a. SCHWERER sexueller Mißbrauch von Kindern

Absatz I

Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn


(1.) eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

(2.) die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,

(3.) der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder

(4.) der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist."

Die vom Gesetz angesprochenen Punkte sprechen fuer sich - dies macht also den Unterschied zwischen "normalem" und "schwerem" Missbrauch aus - aber zumindest ging mein Rechtsempfinden in die richtige Richtung, weil zwischen Beischlaf und anderen Handlungen unterschieden wird!

...man braucht also nicht immer einen Kommentar zu bemuehen...manchmal hat der Gesetzgeber doch gehandelt und uebernommen, was Theorie und Praxis an Aenderungvorschlaegen hatten - leider zu selten und meist lautlos.
SiriusErst mal ein dickes Lob an KissOfHades für die bisher geleistete Arbeit. :)
Es ist wahrlich nicht einfach, die deutschen Gesetze zu verstehen, zumal die meisten Gesetzestexte in einem fürchterlichen Kauderwelsch geschrieben sind. Das Gesetz versucht eben immer, alle Eventualitäten abzudecken.
Die andere Seite ist das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung im Verhältnis zur tatsächlichen Gesetzeslage und da besteht eben eine gewaltige Kluft, über die es eine Brücke des besseren Verständnisses zu schlagen gilt!

Die Frage die sich mir stellt, ist, inwiefern sich diese ganzen "Gerichtssendungen" im Fernsehen mit dem wirklichen Gerichtsalltag vergleichen lassen - ich vermute mal, gar nicht...
Kein Mensch würde sich diesen (m.E. ohnehin langweiligen Quatsch) angucken, wenn "Richterin Barbara Salesch" z.B. die Streitigkeiten zweier Nachbarn um einen Apfelbaum o.ä. verhandeln würde!
Aber wenn natürlich einer der besagten Nachbarn mit einer Kettensäge auf die Frau des anderen losgegangen ist, wird die Sache wieder interessant nicht wahr? Das ist es doch, was das sensationsgeile Volk sehen will!!

Wieviel Prozent des wirklichen Justiz-Alltags werden wohl durch die Medien in der Öffentlichkeit abgebildet? Vermutlich nicht mal ein Promille, aber für neuen Zündstoff genügt das völlig.

Weiter so KissOfHades und immer schön ruhig und locker bleiben :)
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]
Wann gibt es einen Volksentscheid?
[/B][/QUOTE]

Zum Kanzler kann ich keine Worte verlieren, da ich ihn nicht kenne und nur von Handlungen auf Motive schlieszen kann. Aber es ist kein Geheimnis, dass zumindest der Gesetzgeber immer mehr davon ausgeht, dass der Buerger unfaehig wird, seine eigenen Belange zu regeln. Diese Aussage ist nicht auf Sicherheitspolitik, oder sonst etwas "staatliches" gerichtet, sondern z.B. auf die Reform des Buergerlichen Gesetzbuches (1.1.2002). Dort sind soviele Regelungen getroffen, dass man als Kaeufer nur noch mit den Worten "Aehhhh, blubber...!" in ein Geschaeft kommen muss und sich daran tausende von weiteren Erklaeren "ipso iure" (automatisch von Gesetzes wegen) anschlieszen. So etwas kommt heraus, wenn die Legislative es ihren Buergern nicht zutraut, zu sagen: "Das Geraet ist defekt, ich moechte es umtauschen!"
Vielleicht ein schwer verstaendliches Beispiel, wenn man nicht in der Materie steckt, aber es soll zum Ausdruck bringen, dass der Einzelne nicht mehr machen braucht/kann, weil alles normiert und geregelt ist.

Zur Frage:

Volksentscheide sind in Deutschland sehr unpopulaer. Das wird immer wieder auf unsere Geschichte zurueckgefuehrt - wir Deutschen sind wahrscheinlich nicht in der Lage vernuenftig zu handeln (das sehe ich auch so, denn solche Aktionen spiegeln lediglich eine momentane "Mode" im Volk wieder, die sich von heute auf morgen aendern kann! - die meisten wuerden sich keine Gedanken ueber die Folgen ihrer Entscheidung machen; dazu muss man sich nur mal die Wahlen ansehen (persoenliche Meinung!)).
Somit wurde schon von den Novellen nach Kriegsende eine enge Limitierung vorgenommen - die heute wohl letzte Moeglichkeit ist ein Volksentscheid ueber die "Laenderneugliederung" (Art. 29 GG). So erst kuerzlich geschehen - Zusammenfuehrung von Berlin-Brandenburg, in dem sich die Buerger gegen ein solches Vorhaben aussprachen.

[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]
In Deutschland gab es mal eine Bewegung, die an Freiheitsrechten interessiert war (siehe 1848 - Paulskirchenverfassung (Ffm)), doch was sie damals mit Blut und Stahl zu erkaempfen trachteten, wird heute leichtfertig aufgegeben (Gesetze nach dem 09.11.2001: Sicherheitspaket I + II).
[/B][/QUOTE]

Es war ein allgemeines Statement zur deutschen Geschichte! Vor rund 150 haben Menschen ihr Leben dafuer gegeben, dass Deutschland (damals noch zersplittert) eine einheitliche, FREIHEITLICHE Verfassung bekommt.
Man versuchte dem Buerger soviel Buerger- und Menschenrechte zu sicher, wie es ging (das war die eigentliche Bedeutung von LIBERALISMUS - nicht das, was heute unter diesem Begriff (F.D.P.) verkauft wird).
Ebensowenig, wie diese Vergangheit laesst sich der momentane Trend zur Beschneidung eben dieser Rechte feststellen. Natuerlich - der Staat ist der Gegenspieler des Buerges (meiner Meinung nach Realitaet und nicht eine unbedachte Floskel), da seine Aufgaben (Schutz des Einzelnen,...) nicht anders durchsetzbar sind, als dadurch, dass er dem Einzelnen Rechte nimmt. Ein Beispiel:

Wenn mich der Staat vor Briefbomben oder Antraxpaeckchen schuetzen will, muss er meine Post durchsuchen - also hebt er mal so nebenbei ("Sicherheitspackete" (eigentlich: Gesetz zur Staerkung der staatlichen Einflussnahme und Kontrolle des Buerges)) das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG - so formuliert, dass es nicht gleich jeder merkt - siehe Absatz II) auf.

Dies soll zeigen, dass [B]Schutz[/B] durch den Staat und [B]Freiheit[/B] des Individuums nicht zusammenpassen - man muss sich fuer eines entscheiden - das hat unser Staat fuer uns getan und niemand hat etwas dagegen gesagt (wahrscheinlich die dt. Mentalitaet!). Ich kann allein nichts dagegen tun, aber doch zumindest ueber diese Ungeheuerlichkeit berichten!
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]

Gibt es sowas wie Notstandsgesetze für den einzelnen Bürger?

Theophilus [/B][/QUOTE]

Es gibt mehrere - jeweils in den verschiedenen Bereichen:

Im OEFFENTLICHEN RECHT ist dies in Art. 20 IV GG geregelt:

"Artikel 20 [Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]

Absatz I

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Absatz II

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Absatz III

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

[B]Absatz IV[/B]

[I]Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. [/I]"

Ich schaetze, Du meintest etwas derartiges! Leider muss ich Dich aber bei der Anwendbarkeit enttaeuschen - der Absatz existier seit ueber 50 Jahren und ist noch NIE einschlaegig gewesen...weil eben immer andere Abhilfe moeglich ist!

Im STRAFRECHT existieren verschiede normierte Regelungen:

§ 32 StGB - Notwehr

Absatz I

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.


Absatz II

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


§ 35 StGB - Entschuldigender Notstand

Absatz I

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.


Neben diesen existiert nach einer Ansucht ein "uebergesetzlicher (nicht normiert) Notstand" - dieser besagt, da man das Recht hat, sich ueber solche Gesetze hinwegzusetzen, die nicht angewandt werden DUERFEN - hier ist es aber schwierig zu sagen, welche dies sind...sicher keine jetzt geltenden, sonst waehre das BVerfG schon hinterher - aber der Paragraph ueber Republikflucht im ehemaligen Ost-StGB war immer ein heiszer Anwaerter...der galt als widernatuerlich und man durfte sich (nach westlicher Meinung) drueber hinwegsetzen!

Es gibt auch im ZIVILRECHT einige Paragraphen, aber die sind sicher nicht zum Thema passend, weil es da eher um Eigentum und Besitz geht und das nicht mal fuer mich interessant ist (will aber kein Gradmesser fuer Euer Interesse sein - einfach Handheben, falls dazu was gewuenscht wird!)
SiriusNaja, wenn es nach der alten / neuen Regierung geht, wird ja das Bankgeheimnis demnächst aufgeweicht und das Finanzamt erfährt einige nette Details über seine Steuerzahler! Ob das zu einer Verbesserung für den einzelnen führt, darf stark bezweifelt werden!
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]

Das Bankgeheimnis. Warum gibt es das? Warum darf ich ohne Berechtigung nicht in Grundbücher schauen? Warum sind Besitzverhältnisse verschweigenswert? Was ist der Grund für diese Geheimnistuerei? Was wird hier geschützt? Wie alt ist das Bankgeheimnis?

[/B][/QUOTE]

(ganz privat: Kann nur an der Uni an den Rechner - also nichts mit "langweilige-Naechte-ausnutzen" - daher brauchen die Antworten auch ab und an etwas laenger!)

[B]Allgemein:[/B]

BESITZ UND EIGENTUM (sehr vereinfacht dargestellt)

Besitz ist die tatsaechliche Herrschaft ueber eine Sache - Eigentum ist die rechtliche Herrschaft.

Wenn eine Sache mir gehoert, ist sie mein Eigentum - habe ich sie nur gemietet, geliehen, gepachtet, gestohlen, etc., ist sie lediglich in meinem Besitz!

[B]Zur Frage:[/B]

Das Thema gehoert nicht zu denen, von den ich mir grosze Kenntnis anmaszen kann...deshalb verwies ich am Anfang auch darauf, dass sich moeglichst auch andere an dieser Diskussion beteiligen. Es faellt eher in den Grenzbereich zwischen oeffentlichem und Zivilrecht.

Ich kann Dir nur ein paar Beispiele geben:

Auf einer Versteigerung kann es z.B. interessant sein, nicht erkannt zu werden, wenn man als beruehmter Sammler gilt - sonst schrauben sich die Preise ins unendliche, wenn der verkaeufer weisz, dass es das letzte Teil ist, was in der Sammlung fehlt.
Viel einfacher waere da, gleich zu verschweigen, dass man diese Sammlung besitzt, weil man dann in dieser Versteigerung als "normaler" Bieter auftreten kann.
Das gleiche kann fuer andere Eigentumsverhaeltnisse gelten.

Das Bankgeheimnis gibt es sicher schon, seitdem es die ersten Banken gibt (die dann gefragt waren, wenn die Zeiten rau waren und das Geld zu Hause oder auf Reisen nicht sicher - also eigentlich immer!) - der einzelne hat schon ein Interesse, dass der naechste nicht erfaehrt, was er auf dem Konto hat...dann dann haette man vielleicht mehr Steuern zahlen muessen oder aus Mildtaetigkeit mehr spenden als andere.
Im Endeffekt geht es ja darum, dass der Eigentuemer ein Stellung hat, die jeden Zugriff auf sein Eigentum abwehrt - und die Frage ist, welches berechtigte Interesse hast Du/hat die Oeffentlichkeit daran, zu erfahren, was in seinem Eigentum steht! Deshalb ist es sein "gutes Recht", andere von der Kenntnis auszuschlieszen - im Grunde ist dies auch fuer die Steuer irrelevant, da es keine Vermoegenssteuer mehr gibt und Gehalt/Lohn auf anderem Wege feststellbar sind.
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]
Halt Dich also nicht mit sowas auf, unser beider Zeit ist da einfach zu kostbar.
[/B][/QUOTE]

Es sollte ein Info-Thread werden - nicht jeder weisz zwischen diesen Begriffen zu Unterscheiden...und schlieszlich hast Du nach "Besitzverhaeltnissen" gefragt, nicht nach Eigentumsverhaeltnissen!

[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]
Wo ist das Bankgeheimnis notiert? Im BGB wird es kaum stehen und auch im HGB würde ich es erstmal nicht vermuten. Gibt es sowas wie ein "Bankengesetz" oder ein "Gesetz zur Regelung der Auskunftspflichten von Finanztransaktionären?".
[/B][/QUOTE]

Ein Beispiel zum Vergleich:

Wenn ein Artz/Anwalt nicht der Schweigepflicht unterliegen wuerde, gaebe es dann noch Menschen, die zu ihnen gehen wuerden? Manch einer wuerde vielleicht darauf verzichten, sich behandeln zu lassen, wenn er wuesste, dass am naechsten Tag alle wissen, dass er irgendwelche Geschlechtskrankheiten, etc. hat...gleiches gilt auch fuer den Rechtsbeistand - ich wuerde nicht wollen, dass ein Anwalt meinen Fall ausplaudert. Die Berufsstaende wuerden wohl nicht mehr existieren, wenn sie diese Schweigepflicht nicht haetten - denn sie koennen sich umgekehrt auch auf diese berufen, wenn sie z.B. vor Gericht zu einer Aussage gezwungen werden sollten.
Somit ist die Schweigepflicht immer auch mit einem Schweigerecht verbunden - und schuetzt den Berufsstand, da dadurch Vertrauen zu dem "Nutzer" geschaffen wird.
Gleiches gilt fuer Banken - es geht niemanden an, was ich auf dem Konto habe...also wuerde ich nie zu einer Bank gehen, die so etwas preisgibt - und sollte sie von staatlicher Seite gezwungen werden koennen, wuerde ich mir ueberlegen, mein Geld wieder unter die Matraze zu packen (bei den derzeitigen Zinsen wohl kein Verlust!).
Ob und wo das Ganze geregelt ist, kann ich Dir leider nicht sagen - es ist, wie gezeigt, einfach eine Notwendigkeit, damit ein Vertrauensverhaeltnis zwischen Anbieter der Dienstleistung (Anwalt, Arzt, Bank,...) und Nutzer entstehen kann.
KissOfHades[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]

Schau mal, die Schufa, die gibt Auskunft...

[/B][/QUOTE]

Jede Bank, die eine Schufa-Auskunft wuenscht muss z.B. einen Antrag auf einen Kredit vorlegen (dieser gilt dann als Einwilligung, wenn es nicht darin sogar ausdruecklich gesagt worden ist!)
Dies dient einzig und allein dem Schutz Deiner Privatssphaere, denn sonst koennte jeder popelige Bankschaltermensch Infos ueber sonstwen zusammenholen...und ich denke nicht, dass Du es gut faendest, wenn jeder(!) darueber Bescheid weisz, was Du auf der hohen Kante hast.
Zum Recht des Eigentuemers gehoert es (wie bereits gesagt), die Sache - und sogar die Kenntnis ihrer Existenz (auszer es handelt sich um Spezialfaelle: Waffen, Drogen, etc.) - fuer sich zu behalten! Waere es nicht so, wuessten z.B. Diebe, Raeuber,... immer, wo sich etwas holen laesst und wo es lohnt das Gesetz zu uebertreten - diese Recht schuetzt Dich und Dein Eigentum.

Ich wuerde dieses Recht nicht aufgeben wollen - was haette ich davon?
Ich will - als Individuum - doch soviele Rechte wie moeglich gegenueber meinem Gegner - dem Staat (und erst recht anderen Buergern!) - haben...und da ist dieses Recht noch eines der kleinsten.


[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]

Jeder mit dem ich zu tun habe, geschäftlich, der will erst mal wissen, wie finanzstark ich bin.

Die erste Frage lautet: Hat der Mann überhaupt Geld.

[/B][/QUOTE]

Und ich denke, dass dies ein falscher Ausgangspunkt ist (nicht von Dir, aber im Denken der Menschen!) - es geht niemanden (nicht einmal meinen Vertragspartner!) an, wie finanzstark ich bin! Das ist keine Voraussetzung fuer einen Vertrag und war so bis in die ersten Jahrzente des letzte Jahrhundert auch nicht ueblich.
Damals herrschte eine andere Auffassung von "Ehre" - niemand haette wissentlich einen Vertrag geschlossen, den er nicht haette erfuellen koennen - heute ist das Usus...fuer den Notfall gibt es ja Kredite.
Frueher haben sich Geschaeftsleute beim Bankrott erschossen - heute wird bei Zahlungsunfaehigkeit ein Insolvenzverfahren eingeleitet und soviel wie moeglich aus der alten in die neue Firma heruebergerettet - zu Lasten der Altglaeubiger, aber von Moral kann sich keiner ernaehren.

Es ist heutzutage also eher ein praktisches Problem, denn das Gesetz geht immernoch vom Grundsatz: "Geld hat man zu haben!" aus - es sagt: wer sich im Rechtsraum bewegt, muss eingegangene Verpflichtungen auch erfuellen koennen - ansonsten treffen ihn Sanktionen (Verzugszinsen, etc.).
Der Tatsache, dass dies in der heutigen Realitaet nicht mehr so ist, wird von den Vertragspartnern dadurch begegnet, dass sie voreinander die Hosen runterlassen (muessen)...grausame Wirklichkeit - aber niemand ist (rechtllich) gezwungen mit einem anderen Vertraege zu schlieszen - man kann sich auch einen Vertragspartner suchen, der nicht darauf besteht, Einblick in die Finanzkraft zu nehmen (wirtschaftlich sieht das meist anders aus!).


[QUOTE][i]Original geschrieben von Theophilus [/i]
[B]

Haben die Globalisierungsgegner alle einen Schaden, wenn sie erklären, daß die Geldwäsche ein gigantisches Problem ist?

[/B][/QUOTE]

Globaliesierungsgegner und Schaden liegen meiner Meinung nach oft dicht beieinander - ich habe von ihren Forderungen nur wenige vernommen - das Gesetz kann diese meist schon auf den 1. Blick wegwischen.

§ 261. Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

Absatz I

Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 (lediglich ein Katalog der Taten - Anm. v. mir) genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

In Deutschland macht sich selbst ein Anwalt strafbar, der (nur!) vermutet, dass sein Honorar aus einer Straftat seines Mandaten stammt - das ist der Erfolg der Histerie um die Geldwaesche und des anschlieszenden gesetzgeberischen Aktionismus'.
Da sind andere globale Finanzprobleme, wie die Steuer auf Divisen-Transaktionen (Tobin-Steuer, die auch von ATTAC vertreten wird und meine vollste Zustimmung finde) doch besser Moeglichkeiten die RICHTIGEN zu treffen - aber das waere politischere Selbstmord...also wieder dem "Kleinen Mann" in die Tasche greifen, oder zumindest [B]nachsehen[/B], ob was drin ist!

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