| cocrea | Auszüge aus einem Artikel der Süddeutschen Zeitung, 30.1.2004 von HERIBERT PRANTL [B]Ehre und Beleidigung[/B] Das Naumann-Urteil: Tendenz gegen die Meinungsfreiheit Es gibt Urteile zur Meinungsfreiheit, bei denen einem schwummrig werden könnte. Dieses Urteil zum Beispiel: Da wurden vor einem Krankenhaus Flugblätter verteilt, auf denen stand: "Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikums. Damals: Holocaust, heute: Babycaust!" Dr. F. wurde auf dem Flugblatt als "Tötungsspezialist für ungeborene Kinder" bezeichnet. Dr. F. war aber kein Straftäter; er handelte nach den geltenden gesetzlichen Abtreibungsvorschriften, sein Handeln war legal. Trotzdem musste er sich als "Tötungsspezialist" beschimpfen und in eine Reihe mit den Morden der Nazis stellen lassen. Denn der Bundesgerichtshof meinte: Das ist keine strafbare Beleidigung, das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. [B]Keine scharfe Kritik mehr?[/B] Der Richter Walter Seitz, lange Zeit Vorsitzender der Pressekammer am Oberlandesgericht München, hat jüngst diesen Fall zitiert. Er fragte, ob man den Gegner unter dem Mantel der Meinungsfreiheit auf diese Weise wirklich "psychisch hinrichten", ob Meinungsfreiheit wirklich so grenzenlos sein dürfe. Die Richterin am Amtsgericht Tiergarten muss das, so sie diesen Aufsatz in der Neuen Juristischen Wochenschrift gelesen hat, gründlich missverstanden haben. Sie hat den Zeit-Herausgeber Michael Naumann in einem Fall verurteilt, der von solcher Exzessivität weit entfernt ist. Naumann hat bekanntlich den höchst umstrittenen Berliner Generalstaatsanwalt Karge in einer Fernsehdiskussion als "durchgeknallt" bezeichnet. Offensichtlich ging die Richterin, als sie Naumann zu 9000 Euro Strafe verurteilte, davon aus, dass es sich um eine (stets strafbare) "Schmähkritik" gehandelt habe. Da irrt die Richterin sehr, weil die pointierte und deftig formulierte Kritik an Karge Sachbezug hatte, nämlich eine Reihe fragwürdiger rechtspolitischer Äußerungen dieses Generalstaatsanwaltes sowie das Ermittlungsverhalten im Fall Friedman. Die Kritik Naumanns war also eine wertende Zusammenfassung von Verhaltensweisen im politischen Raum. Nach den Kriterien der Berliner Amtsrichterin wäre hier eine scharf-pointierte Kritik künftig kaum noch straflos möglich. Nun ist es gewiss so, dass in der politischen Auseinandersetzung ein exzessiver Stil Einzug gehalten hat, der der demokratischen Kultur schadet. Aber das Strafrecht ist kein Erziehungsinstrument. Das Naumann-Urteil wird in der nächsten Instanz mit Pauken und Trompeten aufgehoben werden. Beruhigt zurücklehnen darf man sich gleichwohl nicht. Das Naumann-Urteil gibt dem Pendel, das seit geraumer Zeit gegen die Meinungsfreiheit ausschlägt, einen neuen Schubs. [COLOR=teal]Seitdem das Bundesverfassungsgericht 1995 entschieden hat, dass der Tucholsky-Satz "Soldaten sind Mörder" keine strafbare Beleidigung darstelle, gibt es in der konservativen juristischen Publizistik und Gesetzgebung Bestrebungen, die Meinungsfreiheit zurück zu schrauben.[/COLOR] [B]Wohlgemerkt: Es ging bei der damaligen Verfassungsgerichtsentscheidung nicht darum, ob der Satz über Soldaten richtig ist oder falsch. Es ging darum, ob man für einen solchen Satz bestraft werden darf. Man darf nicht. Die Richter teilten nicht die Aussage, sondern schützten nur den, der sie macht.[/B] Man darf also auch heute sagen, was Tucholsky vor 72 Jahren straflos sagen durfte: "Soldaten sind Mörder." [B] Wären nur noch solche Meinungen geschützt, die von einer Mehrheit geteilt werden, dann müsste die Meinungsfreiheit Mehrheitsmeinungsfreiheit heißen.[/B] Womöglich wird man aber neuerdings in Berlin bestraft, wenn man Soldaten als "durchgeknallt" bezeichnet. ... Ein Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichts sprach von der "Liquidation des Ehrenschutzes durch das Bundesverfassungsgericht" und prophezeite, dass "wir ein Eldorado für Ehrabschneider und ein Volk der Ehrlosen" werden. Der Freiburger Rechtsprofessor Rolf Stürner drückte sich vorsichtiger aus: Er meint, die Privilegierung der Meinungsfreiheit könnte "falsche Steuerungsfunktion für den Journalismus haben". ... Und wäre das Urteil gegen Naumann der neue Maßstab, dann müsste wohl auch der Zeitungs-Kommentator Lafontaine demnächst 9000 Euro Beleidigungsstrafe zahlen. quelle: [url]http://www.sueddeutsche.de/sz/medien/red-artikel2499/[/url] was meint ihr dazu? was meint ihr zum themenkomplex Meinungsfreiheit -- Mehrheitsmeinungdurchsetzung – Rufmord? gruß, cocrea |
| Allanon | Sobald die Würde des Menschen (Höchstes zu schützendes Gut) angegriffen ist, hört die Meinungsfreiheit auf. Ansonsten liegt es an uns, sich in einer Art und Weise zu äußern, die wir selbst von unserem Gegenüber erwarten. Das ist Erziehungs- und Charaktersache. Geldstrafen helfen da nicht, denn was macht einem Reichen schon die 9000 Euro aus, wenn er dafür mal hat so richtig Dampf ablassen können. Da zahlt er doch mit einem Lächeln diese Strafe, begleitet von dem Satz: "Das war's mir wert!" |
| Loup de nuit | Das Problem liegt weniger in der freien Meinungsäusserung, als in der Öffentlichkeit derselben. Wenn jeder Satz einer sog. öffentlichen Person in den Medien breitgetreten wird, verliert sich leider oft genug der grosse Zusammenhang in dem diese Äusserung verlautbart wurde. Somit entstehen häufig "Halbwahrheiten" und ein sinnentstellter Kontext, der kaum wieder zurechtzurücken ist. Selbstverständlich wird die soeben von mir geäusserte Ansicht auch gern als Ausrede für "Ausrutscher" missbraucht und dadurch wiederum in irgendeiner Hinsicht als "politische Stimmungsmache" genutzt. Schade! Ein wirklich heikles Problem, das leider schwerlich wirklich gelöst werden kann ohne die "Meinungsfreiheit" einzuschränken. Ein Ansatz (nicht der absolute) wäre vielleicht eine stärkere ethisch-moralische Erziehung in unseren "Lehranstalten" durchzusetzen. Immerhin wird dort ein nicht unwesentlicher Grundstein der zukünftigen Gesellschaft gelegt. Mit dieser Aufforderung will ich allerdings keinesfalls Eltern aus ihrer Pflicht nehmen. Sie sind immerhin vorrangig für ihre Zöglinge verantwortlich. |
| Darket | Ich behaupte, dass die Bedeutung des Wortes Meinungsfreiheit ohnehin ein wenig falsch verstanden wird. Gerade hierzulande versteht man darunter gern alles sagen, schreiben, drucken oder was auch immer zu dürfen, was einem gerade einfällt. Das Wort Meinungsfreihet beinhaltet das Wort Meinung. Eine Meinung ist eine subjektive Anschauung einer bestimmten Sache, d.h. sie ist nicht absolut und schon garnicht objektiv. Daraus folgt, dass jeder gern seine Meinung haben und auch sagen darf, er muss nur darauf achten, dass er sie nicht als Absolutum formuliert, also in dem oben genannten Fall, dass eine Gruppierung den abtreibenden Arzt für einen Mörder hält (was ja nicht bedeutet, dass er einer ist). Das klingt vielleicht ein bißchen übertrieben, aber das verstehe ich unter Meinungsfreiheit. Ok der Mensch ist in der Regel nicht zu 100% in der Lage das umzusetzen, beispielsweise würde ich dem ebenfalls oben genannten Satz von Tucholsky durchaus zustimmen, wenn ich ihn in der Öffentlichkeit ausposaune müsste ich ihn aber nach meinem Verständnis von Meinungsfreiheit so kennzeichnen, dass klar wird, dass er nicht von mir ist. Ich halte es für eines der Grundprobleme jeder menschlichen Gesellschaft, dass der Einzelne sich gern als Mittelpunkt der Welt betrachtet und bestimmte Dinge als unwiderlegbar richtig ansieht. |
| in vino veritas | die freie Äußerung der Meinung kann und darf nur Ihre Grenzen in den Persönlichleitsrechten anderer finden. Solange bei eine Meinungsäußerung die Kritik an einer Sache z.B. Abtreibung oder Kriegshandwerk im Vordergruns steht, darf es keine Einschränkung geben diese Meinung zu äußern. Dabei kann es meiner Meinung nach dahingestellt bleiben ob ich meine Meinung in eigene Worte oder aber in Zitatform äußere. Das Problem dabei ist die Frage wo ziehe ich die Grenze? Wann steht nicht mehr die Kritik an der Sache im Vordergrund sondern wann zielen meine Äußerungen auf die Person? und da sehe ich zumindest einige Unterschiede zwischen den Fällen mit dem Abtreibungsarzt und den Zitat Soldaten sind Möder auf der einen und dem Urteil um Herrn Naumann auf der anderen Seite. In den Flugblättern und bei den Tucholskizitat ging es in erster Linie darum, Abtreibungen bzw. das Kriegshandwerk zu kritisieren. Bei der Aussage jemand sei durchgeknallt, fehlt (mir zumindest) jeder Bezug zu einer "Sache", das heist das Zielobjekt war einzig und allein direkt angesprochene Person und damit könnte die Grenze zur Schmähkritik überschritten worden sein. (Ich will hier nur Grundsätze aufzeigen, ohne die einzelnen Äußerungen in irgendeiner Art und WEise zu werten) |