| ShadowMatter | Was ich mich schon immer gefragt habe: Weshalb fallen Sexualstraftaten unter das Sittengesetz? Ist es etwa von den Sitten abhängig, ob ein Mensch nach einer Vergewaltigung innerlich völlig zerstört ist? Es gab ja schon Urteile, da ist ein muslimischer Vater von einem Gericht wegen Vergewaltigung freigesprochen worden, weil dass in seinem Kulturkreis ja nicht so furchtbar schlimm sei( ganz zu schweigen davon ob das stimmt...) Wo leben wir denn, dass die Meinung einer Mehrheit - und genau das wird ja durch "Sitten" in den einzelnen Kulturen ausgedrückt - Verbrechen legitimiert oder ihre Schwere abmildert? Ich möchte jetzt nicht auf Moslems rumreiten, ich meine das allgemein. Mal angenommen die Akzeptanz von Vergewaltigungen - oder generell jede Form des "sexuellen Freiheitsraubes" - würde tatsächlich in Deutschland sinken, bekäm man dann für solche eine widerliche Straftat nur ein paar Monate auf Bewährung??? ( ob das nicht längst schon so ist stellt eine andere Frage dar... ). Womit wurde das denn beim Schreiben unseres Grundgesetzes begründet? Welche Weltfremden Idioten haben denn diese Scheiße verbrochen?! PS: Nur am Rande, stimmt es das BDSM in Österreich illegal ist weil sittenwidrig? |
| Tchernabog | Wo hast du das denn her? Vergewaltigung ist eine Straftat nicht mehr und nicht weniger! Was genau ist denn das "Sittengesetz"? PS: Keine Ahnung... ich darf das wo ich wohne... |
| freieSeele | Ich finde sowieso das Deutschland (und viele andere Länder) viel zu geringe Strafen haben! Grade bei sexuellem Missbrauch (jeglicher Art) sollte hart durchgegriffen werden. So eine Tat zerstört einem das ganze Leben und der Täter kommt nach wenigen Jahren wieder raus und kann weiter machen! Ob das nun wirklich unter das "Sittengesetz" fällt weiß ich nicht, da ich das Wort ehrlich gesagt noch nie gehört habe... ab mich aber auch noch nie so wirklich dmit beschäftigt. |
| starfish | [QUOTE][i]Original geschrieben von ShadowMatter [/i] Wo leben wir denn, dass die Meinung einer Mehrheit - ... - Verbrechen legitimiert oder ihre Schwere abmildert? [/QUOTE] ja, schrecklich. nicht auszudenken, was passieren würde, wenn plötzlich die majorität bestimmt, wos langgeht. |
| aaraen | [QUOTE][i]Original geschrieben von ShadowMatter [/i] [B]Wo leben wir denn, dass die Meinung einer Mehrheit - [...]- Verbrechen legitimiert oder ihre Schwere abmildert? [/B][/QUOTE] In der Demokratie, oder? |
| Seneca | Andererseits...wusstet Ihr das der einverständliche Verkehr zwischen Verwandten 1. Grades nach wie vor mit bis zu 2 Jahren Gefängniss bestraft wird, und erst kürzlich in so einem Fall wieder rigoros Gefägnissstrafen verhängt wurden...mal abgesehen davon, das man dem Geschwisterpaar die Kinder weggenommen hat... |
| Gnom1218 | Zu dem Thema gleich ein Fall aus der deutschen Justiz. ist aber schon ne Weile her, ich ging damals noch zur Schule: Da hat ein Gericht einen Mann freigesprochen, der eine Frau vergewaltigt hatte. Die Frau hatte ihn vorher gebeten, daß, wenn er es schon tuen müsse, er doch wenigstens ein Kondom benutzen soll, weil sie weder schwanger, noch sich mit AIDS oder sonstwas infizieren wolle. [B]Und das sah der Richter als Beweis dafür an, daß die Vergewaltigung mit Einverständnis der Frau geschah![/B] Deswegen der Freispruch. Außerdem finde ich, daß in einem Rechtssystem etwas nicht stimmen kann, in dem Wirtschaftsdelikte härter als Sexualdelikte bestraft werden. Und wußtet ihr, daß in Deutschland Sex mit Tieren nicht vom Gesetzgeber verboten ist? |
| Lunar Light | [QUOTE][i]Original geschrieben von Gnom1218 [/i] [B]Und wußtet ihr, daß in Deutschland Sex mit Tieren nicht vom Gesetzgeber verboten ist? [/B][/QUOTE] korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber ich war immer der meinung, sodomie (sogar der besitz solcher magazine) sei in deutschland unter strafe verboten...? in holland sieht das, glaube ich, etwas anders aus. zumindest stellen die zahlreichen sexshops in amsterdam derartige literatur munter im schaufenster aus... |
| Fuck up Evil | [b]nicht alles was man im Weltnetz ließt muss zwangsläufig der Wahrheit entsprechen ! ! [/b] |
| Mac | Ich bitte DRINGEND! alle Beteiligten oder eventuelle zukünftig Beteiligte in diesem Thread sich VORHER über das deutsche Rechtssystem kundig zu machen bevor hier weiter so ein teilweise hanebüchener Unsinn geschrieben wird! Abendlichen Gruß Mac |
| Montrose | Dieser thread ist ein schlechter Witz. Warum bringt ihr dieses Schmuddel-Talkshow-Niveau hier auf die Nachtwelten? |
| Kevin Lomax | Ach Monti....das ist doch nichts neues... Nachtwelten ist nicht mehr das elitär, sinistre Board von früher...es ist ein schwarzes Plapperboard...die Tiefgründigkeit wird heute andernorts zelebriert. |
| presea | [QUOTE][i]Original geschrieben von Seneca [/i] [B]Andererseits...wusstet Ihr das der einverständliche Verkehr zwischen Verwandten 1. Grades nach wie vor mit bis zu 2 Jahren Gefängniss bestraft wird, und erst kürzlich in so einem Fall wieder rigoros Gefägnissstrafen verhängt wurden...mal abgesehen davon, das man dem Geschwisterpaar die Kinder weggenommen hat... [/B][/QUOTE] ... die ja auch fast alle behindert waren.... sowas ist auch verantwortungslos- davon abgesehn... |
| Montrose | @presea. [QUOTE].. die ja auch fast alle behindert waren.... sowas ist auch verantwortungslos- davon abgesehn...[/QUOTE]Was ist verantwortungslos? Daß es behinderte Menschen gibt oder was? Ich begreife Deinen Satz nicht. Wieso interessiert Dich das Thema überhaupt? Was hat das mit Dir zu tun? |
| roddy | [OT] [QUOTE][i]Original geschrieben von Montrose [/i] [B]@presea. Was ist verantwortungslos? Daß es behinderte Menschen gibt oder was? Ich begreife Deinen Satz nicht. Wieso interessiert Dich das Thema überhaupt? Was hat das mit Dir zu tun? [/B][/QUOTE] Ich denke mal, er hält es für verantwortungslos, da die Wahrscheinlichkeit behinderte Kinder zu haben, bei verwandten Eltern deutlich höher ist. Allerdings, wenn man diesen Gedanken weiterführt, müsste man auch darüber nachdenken, Frauen ab einem gewissen Alter das gebähren von Kindern zu verbieten (auch da steigt das Risiko). Meine Mutter war fast 40, als ich geboren wurde - wäre dann wohl eine Straftat?!? Konsequent gedacht, gehts dann auch gleich mit Rauchern weiter oder mit werdenden Müttern, die einen stressigen Beruf haben... Was ich damit sagen will: Wenn man nicht mit zweierlei Maß messen will, müsste man soviel verbieten, dass es schon ins Lächerliche abdriftet. Halte ich für sehr schwachsinnig. Kinder bekommen gehört zur menschlichen Freiheit. [/OT] |
| ShadowMatter | An die ganze Eliteleutchen: Schon mal was von "Sittlichkeitsdelikten" gehört? |
| TwilightSun | @roddy: willst du damit inzest auf die gleiche stufe mit einer schwangeren/mutter über 40 stellen??? zum thema: ich halte die gesetzgebung im bereich der sexualstraftaten definitiv für zu milde, aber soweit ich weiß, ist das doch eben eine "normale" straftat wie körperverltzung u.ä. auch und hat nichts mit irgendeinem sittengesetz zu tun, oder? @gnom1218: also ich kann ein stück weit nachvollziehen, wenn der richter von einer solchen reaktion etwas irritiert reagiert und das vielleicht strafmildernd ausfällt...ich finde die vorstellung etwas befremdlich, dass eine frau, die in einer solchen situation doch vor angst, schmerzen halb wahnsinnig sein muss, so rational denken können will...ich möchte damit NICHT sagen, dass ich die beurteilung des richters als richtig, sondern wirkluch nur als nachvollziehbar empfinde... |
| Apex | [QUOTE]Schon mal was von "Sittlichkeitsdelikten" gehört?[/QUOTE] Yep das is ne veraltete Bezeichnung für leichtere Sexualstraftaten. Um die Ausgangsfrage zu beantworten: [QUOTE]Weshalb fallen Sexualstraftaten unter das Sittengesetz?[/QUOTE] Tun sie eigendlich nicht, es sei denn, man geht nach Artikel 2, Absatz 1 des GG, dort wird das Sittengesetz als wesentliche Grenze, der jedem in der entfaltung seiner Persönlichkeit zugesicherten Freiheit, definiert. Alles in allem empfinde ich dies allerdings als etwas abstrakte Größe. Ansonsten fallen Sexualstraftaten (Menschenhandel, Prostitution, Exhibitionismus, Vergewaltigung etc.) unter das ganz normale Strafrecht. Nachzulesen ist dies alles im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches. |
| Kildare | 1. Vergewaltigung -also sexuelle Nöting gemäß § 177 StGB - ist eine Straftat, die nach gesetzlicher Regelung dann mit einem Strafmaß von [B]nicht unter 2 Jahren[/B] geahndet wird, wenn die Nötigung für das Opfer besonders erniedrigend oder mit einem Eindringen in den Körper verbunden war. Darunter fällt übrigens nach Tröndle/Fischer, einem allseits beliebten Strafrechtskommentar, auch erzwungener Oralverkehr ect. 2. Selbstverständlich beruhen Strafbarkeit und Strafmaß in gewissem Umfang auf dem Empfinden der Mehrheit. Nur weil diese Mehrheit ein Regelungsbedürfnis bezüglich eines bestimmten Verhaltensmusters hatte, wurde wahrscheinlich überhaupt ein Gesetz erlassen. Und diese Übernahme des allgemeinen Konsens ins Gesetz ist auch dem kopflastigen deutschen Recht nicht fremd. Also: Ja, wenn die Mehrheit jemals empfinden sollte, dass Vergewaltigung keine Straftat ist, wird es wahrscheinlich bald keine mehr sein. Wird die Mehrheit der Frauen, Väter, Freunde dieses Empfinden entwickeln? Wahrscheinlich nicht. |
| TwilightSun | @Kildare: ja, aber ganz ehrlich, was sind zwei jahre? Wie oft gibt es Fälle, wo das gesetz bei sexueller Nötigung wirklich zum Höchstmaß ausgereizt wird? Wenn ich mich recht erinnere misst die Höchststrafe 10 Jahre, und dies nur dann, wenn der Beischlaf/Oralverkehr u.ä. durch Bedrohung mit einer Waffe erzwungen wurde und das Opfer schwerwiegende körperliche beeinträchtigungen dadurch erfahren hat, also in Lebensgefahr gebracht wurde. Und das halte ich für zu wenig, zumal bei diesen betrachtungen der Blick auf die psychischen Auswirkungen völlig ausgelassen wird. |
| aurora borealis | [QUOTE][i]Original geschrieben von Lunar Light [/i] [B]korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber ich war immer der meinung, sodomie (sogar der besitz solcher magazine) sei in deutschland unter strafe verboten...? in holland sieht das, glaube ich, etwas anders aus. zumindest stellen die zahlreichen sexshops in amsterdam derartige literatur munter im schaufenster aus... [/B][/QUOTE] Sodomie wurde bis ins 18. Jahrhundert mit dem Tode bestraft. Strafgesetze der meisten Staaten verbieten Sodomie mit dem Hinweis auf gesellschaftlich-moralische (religiöse) Missbilligung. Eine Reihe europäischer Staaten hat den Sodomieparagraphen gestrichen, darunter Frankreich, Belgien, Italien und auch Deutschland. Es gibt kein staatliches Rechtsgut diesbezüglich. |
| Kildare | @ TwilightSun: Ob die Strafe gerecht ist oder nicht und ob man überhaupt einen "gerechten Ausgleich" bei einer solchen Tat erlangen kann, steht leider auf einem anderen Blatt. Ich wollte eigentlich nur aufzeigen, dass Vergewaltigung auch im deutschen Strafrecht vom möglichen Strafmaß her kein Kavaliersdelikt ist, sondern eben ein Verbrechen, dass ähnlich gefährlicher Körperverletzung geahndet wird. |
| TwilightSun | @kildare: dann hatte ich dich falsch verstanden, sorry |
| Darket | Das Sittengesetz ist sowieso lächerlich, wenn angeblich sogar schon Vergewaltigung darunter fällt, können wir gleich auch Mord und Totschlag mitaufnehmen, schließlich ist es hierzulande (völlig zurecht natürlich) auch unsittlich jemanden umzubringen. |
| Apex | Also man mag mich verbessern...ich bitte sogar darum...aber is das Sittengesetz nicht nur ne abstrakte Grenze der persönlichen Freiheit im GG? |
| Satu | also, ich finde eh vergewaltigung ist mindestens genau so schlimm wie mord! denn wer ermordet wird ist tot. und merkt davon nichts mehr. (ich rede jetzt nicht von den auswirkungen auf das umfeld, sondern nur von den direkt betroffenen personen! also dem getöteten und der vergewaltigten.) eine vergewaltigte frau lebt aber meistens weiter und ist gezeichnet für den rest ihres wie lang auch immer noch dauernden lebens. ich finde, das müsste beides mindestens genau so bestraft werden! und wer sich an einem kind vergreift, müsste lebenslang bekommen. und nicht nach 5-7 jahren wieder draußen sein. und richtig lebenslang! nix mit 15 jahre und dann begnadigung. die strafen sind lächerlich! vor allem kommt auch noch jeder straftäter mit der psycho-masche durch und rennt nach 3 jahren wieder auf der straße herum, um seine tat zu wiederholen. echt cool. na daumen hoch! |