| herz23 | Salve den Jurabewanderten ... Ich hoffe, dass dieses Thema hier zur Diskusion frei bleibt .... und zwar folgendes Problem ... Eine Bekannte von mir (14) und ein Freund von mir (19) haben sich lieben gelernt, naja, wie man das halt so kennt, man unternimmt etwas mit einander und plötzlich trifft einen Amors Pfeil mitten ins Herz. Das Problem ist nun folgendes: Selbst wenn die zwei ein Paar sind und auch intim mit einander verkehren, spricht laut Gesetz nichts dagegen, ausser die Öffentlichkeit dränkt auf eine rechtliche Untersuchung der eventuell bestehenden Straftat zwischen den beiden. Deswegen hatte ich den Vorschlag gemacht ein unterschriebenes Erklärungschreiben, dass sie (14) unter keiner Zwangslage mit besagtem ihm (19) in irgendeiner Weise verklehrt, sondern wenn auf vollkommener freiheitlicher Basis. Nun folgende Frage, ist es zum einen möglich ein solches Schreiben aufzusetzten??? Was haltet ihr im allgemeinen von dem Thema, pro und kontra???? Habt ihr selbst schon erfahrungen zu diesem Thema gesammelt, selbst oder im Bekanntenkreis??? Könnt ihr vielleicht sogar Tipps und Hilfen geben. Denn ich selbst muss gestehen, ein Beführworter dieser Beziehung zu sein, weil ich die beiden sehr gut kenne und ihnen ihre Liebe gönne. Vielen dank schon mal im Vorraus!!! Euer Herz23 ^^ |
| Anthara | Guten Morgen Also, ich denke es kommt auf die beiden Personen an, geistliche Reife etc. wie sie mit dem Thema auch gegenüber der Familie usw umgehen. Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen sprechen, ich war noch 14 als ich meinen 18 Jährigen Freund kennengelernt habe, und mittlerweile führen wir seit bald drei Jahren eine tolle Beziehung. Allerdings bin ich mir im klaren das soetwas eher selten ist, und ich denke das mit diesem Schreiben ist, wenn beide einverstanden sind, sicher eine gute Lösung. Eigentliich sollte es nicht nötig sein, denn um ganz ehrlich zu sein: solange die Eltern nix gegen ihn haben wird kaum wer genug Interesse aufbringen sich dem ganzen in den Weg zu stellen. Ich hoffe die beiden finden ihr Glück. Es grüsst Anthara |
| herz23 | @Anthara: Vielen lieben dank für deine Antwort. Allerdings wird das Problem der beiden nicht einfach nur mit den Eltern lösbar sein, da sie beide leider viele Gegensprecher für ihr Beziehung haben. Was natürlich das Risiko birgt, dass ein höheres öffentliches Interesse besteht, diese Beziehung als Straftat zu vermuten, bzw. das er sie besticht oder gar bedroht, sollten es mehrere Leute sein, die gegen diese Beziehung sind, kann es durch aus passieren, dass sie die Polizei zu Gunsten des Volkes mit dem Fall beschäftigt und es dann schwer zu beweisen sein wird, das sie sich freiwillig auf diese evtl. intime Beziehung eingelassen hat. Da man drauf spekulieren kann, dass ihr gedroht wird zu lügen und es nur als Freiwillig darzustellen, obwohl es nicht so ist. Ich meine, ich weiß und kann bezeugen, dass es freiwillig ist, bin ja auch mit beiden befreundet, wesewegen ich den beiden ja auch versuche zu helfen. Aber ich bin da als ehrlicher Zeuge im mom der einzige, der für sie spricht, wärend diverse "feindlich gesinnte" Seelen dagegen sind und ich glaube auch kein Problem mit einer Falschaussage hätten. Es ist traurig wie falsch die Menschen sind, sie zerstören zum eigenen Vergnügen oder Groll einfach das Leben lieber und guter Menschen!!!! Oki, bevor es wieder zuviel wird, muss jetzt leider auch wieder Liebe Grüße det Herz23 ^^ PS: Es kann gerne weiter diskutiert werden, ist meiner Meinung ja auch für einen guten Zweck ..!!!!! |
| Zombie | Ich glaube ehrlich gesagt kaum, dass ein solches Schreiben rechtliche relevanz hätte. Der Staatsanwalt könnte z.B. so argumentieren, dass das Mädchen die Folgen aufgrund mangelnder Reife überhaupt nicht absehen kann. Auch bei Hochzeiten bei denen ein Teil unter 18 ist, wird erst ein psychologisches Gutachten eingeholt. Es ist nun mal per Gesetz verboten... ich vermute so ein Schreiben wird da nicht viel dran ändern. Sonst könnte der Drogensüchtige mit seinem Dealer ja ein ähnliches Schreiben aufsetzen... (ich weiß, der Vergleich hinkt :) ) |
| herz23 | @zombie Die gleichen Bedenken hatte ich ja auch schon bedacht, nur leider fällt mir im mom nichts besseres ein. Ich haber zumidnestens Gedacht ein solches Schreiben aufzusetzten, wenn es irgendwann helfen kann, dann hilfts und wenn nicht, dann nicht. Mehr als versuchen kann man es ja nicht. Ich meine ich würde mich rieig freuen, wenn jemand eine bessere Idee hätte. Trotzdem danke ich dir für deinen Beitrag. Liebe Grüße det Herz23 ^^ LET`S POST |
| Bheliar | Die Frage ist ob hier überhaupt ein rechtliches Problem vorliegt: Quelle: Wikipedia [QUOTE]§ 149. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. (1) Ein Erwachsener, der einen Jugendlichen zwischen vierzehn und sechzehn Jahren unter Ausnutzung der moralischen Unreife durch Geschenke, Versprechen von Vorteilen oder in ähnlicher Weise dazu mißbraucht, mit ihm Geschlechtsverkehr auszuüben oder geschlechtsverkehrsähnliche Handlungen vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. (2) Die Strafverfolgung verjährt in zwei Jahren. Schutzalter 14 Jahre Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Strafgesetzbuch bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter. Schutzalter 16 Jahre Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Im Falle, dass der Erwachsene das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine im Einzelfall - etwa mit Hilfe eines Sachverständigen - festzustellende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt hat. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist. Die Vorschrift spielt nur eine geringe praktische Bedeutung. So wurden 2003 nur 73 Personen nach § 182 StGB verurteilt (zum Vergleich: mehr als 2800 wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern). [B]Die "eigentliche", d. h. soziale Schutzaltergrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können, wird man daher bei 14 Jahren ansetzen müssen. Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde.[/B] Schutzalter 18 Jahre Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren werden nach § 174 StGB nur dann bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde. Strafbar ist ebenso eine sexuelle Handlung mit einem leiblichen oder angenommenen Kind, auch wenn kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde (Inzest). [/QUOTE] |
| AngelusNoctis | Hi auch Ich kann mir kaum vorstellen daß, wie Du es nanntest die Öffentlichkeit - wer auch immer das sein mag, einfach so ein Pärchen vor Gericht zerrt. [QUOTE]Aber ich bin da als ehrlicher Zeuge im mom der einzige, der für sie spricht, wärend diverse "feindlich gesinnte" Seelen dagegen sind und ich glaube auch kein Problem mit einer Falschaussage hätten.[/QUOTE] Warum geben sie sich denn mit solchen "Seelen" ab? Ich denke daß an erster Stelle die Erziehungsberechtigten jene wären, die etwas einzuwenden hätten - mit diesen würde ich mal sprechen. Und wenn die nichts dagegen einzuwenden haben - wo ist dann das Problem? Es laufen so viele Pärchen herum die sicherlich kaum 16 schon sind und werden auch nicht einfach so angezeigt. Zudem, woher sollte denn die Öffentlichkeit wissen was die beiden miteinander tun und was nicht? Grüße Angelus |
| herz23 | Erstmal wieder ein ganz großes Dankeschön fürs posten Also im eigentlichen besteht kein retlichies Problem, da ich weiß, dass die beiden sich unabhänig voneinander zueinander hingezogen fühlten, bzw sich ineinander verliebt hatten und dass Sie sogar den ersten Schritt gemacht hat, dass die beiden jetzt ein Paar sind. Nur, was ich damit meine, dass es zu einem rechtlichen Problem kommen könnte, wäre, wenn Leute aus dem Bekanntenkreis behaupten, sie wäre verführt worden. Dann ist das Gegenteil schwer zu beweisen. Ich meine natürlich kann hier kein Richter der Welt wirklich sicher sagen, ob die zwei überhaupt jemals intim waren oder sein werden, trotz dass sie ein paar sind, solange sich keiner der beiden dazu bekennt. Ergo gibt es im eigentlichen kein Problem. Nur was ein Problem darstellt, ist, dass wenn auch nur einer den Verdacht äußert, dass er sie verführt haben könnte, würde es höchwahrscheinlich diese Rechtssache in Gang setzten. >Ich möchte es den beiden ersparen, den ganzen Streß, zumal ein rechtliches einschreiten, ihre Beziehung gänzlich populär machen würde und beide ruflich darunter zu leiden hätten. Das kann sich dann wieder auf verschiedenstes Auswirken, Beruf, Schule, Freunde, Eltern. Was würde man plötzlich von ihnen sagen, wie über sie denken und vor allem was würde man tun??? Meiner Meinung nach, ist dies ein Streß und ein Chaos, dass die junge Liebe zerstören würde/könnte und einem erspart bleiben sollte. Zur Sache, warum man sich mit schlechten Seelen abgibt: Man kennt die Leute, weil man mit ihnen befreundet war, bis dass man sich zerstritten hat, weil man gemerkt hat, dass es in dem Sinne keine Freunde waren. Nun ist es so, dass man sich im Dorf 1200 Seelengemeinde) nicht wirklich aus den AUgen gehen kann und man doch leider des öfteren einander über die Füsse läuft, auch weil es immernoch gemeinsame Freundeskreis gibt. Muss nun leider wieder... danke nochmals, für alles, was bisher gepostet wurde, frue mich auch weiterhin über Erfahrungen zu diesem Thema und Tips, vielleicht noch etwas neues hinzu: WIE DENKT IHR ÜBER DIESES PAAR, WAS DENKT IHR ÜBER DIE BEIDEN IM EINZELNEN? EGal ob positiv oder negativ, jede Meinung ist erlaubt und vor allem als Post erwünscht, so lange es nicht zu ausfallend wird. Vielen lieben dank im Vorraus schon mal!!!! Euer Herz23 ^^ |
| yawon | beziehungen.. 5 jahre unterschied... in diesem alter... nun, ich flegte stets unbehagen, oder besser ausgedrückt ich fühlte stets sorge um solche beziehungen, da mein gefühl mir sagte, es birgt gefahr, gefahr vor leid und schmerz, vor bruch, vor lüge. Ich fand keine grunde, keine argumente, warum ich so darüber fühlte, doch ließ mich mein gefühl recht selten weit ab von der wahrheit stehen. und drotz dem war ich nicht mehr als skeptisch solchen beziehungen gegenüber, warnte vielleicht, oder brachte subtiel meine sorge zum ausdruck, aber ließ ich sie über ihren weg, weiter unbeeinflusst, selbst entscheiden, ich vermochte nicht einen rat zu geben, wie könnt ich auch? So möcht ich dies auch jetzt nicht. auch jetzt, da ich mein gefühl auf anderer weise nicht zuhörte, da ich nicht sehen wollte, da ich mich selbst in eine solche beziehung begab. Eine solche beziehung hat durchaus das potential zu halten, gewiss, doch wie jede andere kann auch diese zerfallen. Was ist also der unterschied? nun, ich denke eine beziehung, die keine kluft in genau diesen altersklassen hat, ist stabiler und vielleicht auch ehrlicher, erwachsener? Ich dachte, und glaubte zu viel. Ich erwartete zwar nur das, was ich von mir erwartete, doch denkt, fühlt und handelt eine 5 jahre jüngere person einfach anders. Ich möchte damit nicht sagen falsch, oder verlogen, oder kindisch, sondern einfach anders. Man ist ohnehin schon hin und wieder überrascht, wie das andere geschlecht mit eigentlich für einen selbst so vertrauten gegebenheiten so gänzlich unerwartet anders umgeht, anders darüber denkt, als dass man die dazukommende kluft noch zusätzlich überblicken kann. Ich habe es nicht einmal ernsthaft erkannt. oder besser gesagt, ich wollte es nicht wirklich sehen, mein tieferen gefühlen ausweichen. Wer denkt auch schon an unannehmlichkeiten, wenn die sonne so strahlend scheint? bis man dann, ohne schirm, im regen steht. Und für mich kam der regen viel zu plötzlich. es fing nicht sanft an zu tröpfeln, sondern endete in einem gewitter aus erkenntnis und daraus folgendem schmerz. Ich hatte im glauben an eine stabilität sorglos geliebt, an die einfach nicht so sorglos zu glauben war. Ich habe zeichen missdeutet, gefühle verdrenkt und auf zeit gespielt. doch ein gefühl für zeit, ist etwas, dass man erst mit der zeit bekommt. Erst im laufe des lebens beginnt man dinge anders zu sehen, vielleicht richtiger, vielleicht falscher, aber ganz sicher anders. Man beginnt seinen blickwinkel zu verändern, schaut vielleicht auch mal weiter hinaus, oder tiefer hinein. Es sollte nicht zusammenpassen. In der beziehung selbst, wenn die sonne scheint, mag dies nicht stören, vielleicht nicht einmal auffallen, doch kommen probleme auf, entwickeln sich konflikte, so wäre es doch wünschenswert, bestimmte sichtweisen auf beiden seiten zu haben. Die gleichen falschen, die gleichen richtigen, denn dies erleichtert den erhalt, die rettung und die trennung. Solche beziehungen sind nicht falsch, sind nicht zum scheitern verurteilt, sie können nur 'gefahren' bergen, die man sich nicht gänzlich und einfach klarmachen kann, weder in, als auch nach einer solchen. Und dennoch, nichts spricht gegen eine solche beziehung, ich selbst würde eine solche weitere eingehen, doch diesmal mit mehr vor- und einsicht. zumindest hoffe ich das, denn, wie heißt es so unschuldig wahr?, die liebe macht blind. Und ist das nicht auch richtig? ist doch auch die sorglose liebe die schönste, doch für mich persönlich werde ich mir ein wenig freude gegen sicherheit eintauschen. Beim nächsten mal also doch wieder das giftfläschchen zweifel benutzen und alles hinterdenken -.- und zum abschluss mein universeller rat für jegliche beziehung: ehrlichkeit bis auf die knochen, was aber nicht heißt alles ins kleinste detail wissen zu müssen, denn vertrauen durch ehrlichkeit genährt, sollte nicht wieder durch krankhafte neugierde zerstört werden. ich hoffe ich konnte durch mein kompliziertes gewirr wenigstens etwas zum thema beitragen... und zum thema recht: kein gericht beschäftigt sich heutzutage mit solchen kleinigkeiten.. die haben wirklich wichtigeres zu tun, wie zB kindesmissbrauch, als ein teures verfahren einzuleiten um die sexuelle eigenbestimmung eines jugendlichen zu prüfen, der sowieso bald, vielleicht während des verfahrens ncoh in die nächste altersklasse kommt... es sei denn es ist wirklich ein beweisgestützter verdacht in dem es sich um u.a. geldsummen dreht. Eine einfache anschwärzung reicht nicht aus gleich ein gericht aus dem amtstrott zu zerren... (für faktenargumente verweise ich auf Bheliars Beitrag ;·) ) ein schreiben nützt nicht viel mehr als eine aussage des betroffenen.. also warum die mühen, und ggf. das gelächter derer, die die falschen hände haben? und ganz ehrlich: in einem jahr ist das thema doch eh schon gegessen... |
| Seneca | Ich finde den relativen Altersunterschied viel relevanter, als das Alter an sich...! Ich habe mich selbst vor Jahren (mit damals 27) auf eine Beziehung mit einer 16 Jährigen eingelassen...das ganze wurde binnen kurzem zu einem Dilemma auf ganzer Linie. Wenn ich im Bekanntenkreis Beziehungen von Mittdreissigern mit 18 jährigen Frauen miterlebe, halte ich auch das nicht für wirklich ausgeglichen. Für mich persönlich kommt so etwas nicht mehr in Frage, und das nicht nur, weil ich verheiratet bin. Im übrigen sind es in meine Fall auch die fünf Jahre Alterunterschied zu meiner Frau...ein Alterunterschied den man sehr oft antrifft. Im Beschriebenen Fall sehe ich dazu noch ein rein rechtliches Problem, da man als Volljähriger auch unter 21 durch sexuellen Kotank zu einer 14 Jährigen in Teufels Küche geraten kann. Die Anschuldigungen können dabei pötzlich von ganz unterwarteter Seite kommen. |
| AngelusNoctis | @Beschuldigungen Ich kann nicht ganz nachvollziehen woher diese ständige Angst vor Gericht und Beschuldigungen... Aus meiner Lebenserfahrung kann ich sagen, daß das wovor wir am meisten Angst haben - das ist was am ehesten passieren kann und wird, weil wir dem durch unsere Angst viel Energie verleihen... Und auch, weil daß was wir denken letzten Endes unsere Realität werden wird. @Herz23 Deine Gedanken und Sorgen in allen Ehren - doch glaubst Du wirklich Du könntest andere beschützen, für deren Leben die Verantwortung tragen, sie vor etwas bewahren? Jeder, muss seine Erfahrungen in diesem Leben selber sammeln, die angenehmen als auch die unangenehmen. Auch Eltern denken oft sie könnten ihren Kindern gewisse Erfahrungen ersparen, das geht aber nicht und soll so auch nicht sein. Denn alle Erfahrungen im Leben tragen letzten Endes zur Entwicklung und Individuation des jeweiligen Menschen bei. Zudem würde mich interessieren, warum machst Du Dir soviele Gedanken? Machen sich die anderen beiden diese eigentlich auch? Und auch wenn es nun etwas überdeutlich fomuliert ist, hast Du mal darüber nachgedacht daß Deine Gedanken letzten Endes nicht auch eine Einmischung in das Leben der beiden darstellen. Ebenso wie das, was die von Dir als feindlich benannten Seelen tun - nur in anderer Richtung? Nimm es nicht persönlich als Angriff gegen Deine Person, sondern einfach als kleinen Denkanstoß. By the way - wie geht es Dir so? Wir kennen uns von früher oder täusche ich mich da? Grüße Angelus |
| herz23 | @Angelus Noctis At first: Ich fasse deine Wortw in keinster Weise als Angriff, oder als Verurteilung auf. Warum ich mich ursprünglich eingemischt habe, war die Tatsache, dass mich die beiden um Hilfe gebeten haben. Anfänglich drehte es sich rein um die rechtliche Frage über die sie gar nichts wussten und mich drauf ansprachen, ob ich etwas wüsste oder herausfinden könnte, weil ich mich freizeitlich schon mal des öfteren mit Jura beschäftige. Die Rechtsfragen waren j auahc schnell geklärt und es waar klar, dass im Falle der beiden eigentlich keine Straftat vorliegt. Ich weiß nicht warum, aber ich mache mir immer zu viel Gedanken um eine Sache, aber nur, weil ich die Themen an die ich denke von wirklich allen Seiten einmal durchleuchtet werden sollten, um auf dem Lösungsweg nicht doch noch zu stolpern. Ich habe den beiden aber auch gesagt, wenn sie das Gefühl haben, dass ich mich zu viel darum kümmer, was aus den beiden wird, sollen sie mir bescheid sagen. Aber ich denke, dass im Tatendrang im mom noch in einem recht annehmlichen Rahmen liegen. (Falls ich etwas seltsam schreibe, bin grad noch nicht richtig wach ... sry) Gedanken machen sich die beiden auch, sehr viele auch um die Gedanken, wie die Leute in ihrem Umfeld auf die beiden reagieren würden, wenn sie von der Berziehung erführen. Das jeder Mensch seine eigenen Erfahrungen sammeln muss, dass weiß ich, ich will ihnen die auch eigentlich nicht nehmen, aber zumindestens ein wenig drauf vorbereiten, was in ihrem Fall alles passieren kann. Aber hierzu finde ich es gut einmal mit meinen eigenen Worten konfrontiert zu werden ^^ OffTopic: Ich überlege auch schon die ganze Zeit ob wir damals nicht schon mal Diskusiontechnisch mit einander zu tun hatten. Aber da ich leider ein Gedächtnis wie ein Sieb besitze, komme ich leider nicht wirklich drauf, bei welchem Thema das war. |
| Goat93 | Problematisch und demnach auch rechtlich wird es erst, wenn sie sich trennen und die Jüngere Person bei der Polizei angibt zu etwas gezwungen worden zu sein. Dann nützt dir aber auch eine Einwilligungserklärung in Schriftlicher Form nix. |
| Seneca | [QUOTE][i]Original geschrieben von Goat93 [/i] [B]Problematisch und demnach auch rechtlich wird es erst, wenn sie sich trennen und die Jüngere Person bei der Polizei angibt zu etwas gezwungen worden zu sein. Dann nützt dir aber auch eine Einwilligungserklärung in Schriftlicher Form nix. [/B][/QUOTE] Ja Hallo...Volltreffer...! Genau darauf wollte ich hinaus... Bin ein "gebranntes" Kind...! |
| AngelusNoctis | @Seneca Schlimm wen einem so etwas widerfährt, aber es hatte wohl seinen Grund daß es euch so geschah. Aber deswegen muss es ja nicht immer und bei jedem so sein. Ich bin davon überzeugt daß wenn wir in dem was uns umgibt oft nur das "Negative" sehen, es keine objektive Möglichkeit gibt das andere "Positive" zu sehen und auch zu erfahren. Wir haben Kraft unserer Gedanken und deren Energie auch die Möglichkeit Polarisationen zu erschaffen. @Herz23 Es ist schon einige Jahre, her daß wir uns ab und dann mal geschrieben hatten. Morgendliche Grüße Angelus |