| Ronin76 | [QUOTE] Verfassungsgericht will Gebühr für mutwillige Klagen Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht plant eine Gebühr für missbräuchliche Verfassungsbeschwerden. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt, heißt es in Gerichtskreisen. Demnach soll die Bearbeitung von erkennbar aussichtslosen Beschwerden von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden. Damit will das Gericht Kapazitäten zur schnelleren Bearbeitung anderer Verfahren schaffen. Jährlich gehen beim höchsten deutschen Gericht mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden ein. Drei Verfassungsrichter müssen sich mit jedem Einzelfall befassen. [/QUOTE] Ich halte das für einen Skandal. Die kapitalistische Fratze der BRD hinter dem Deckmantel der Demokratie wird immer offensichtlicher. Es ist ja nicht so, daß Gesetze und Rechte vorher nicht schon käuflich waren und bereits sind, aber hier geht es um die Mutter aller Gesetze, das Grundgesetz. Für einen Staat mit ca. 80 Mio Einwohnern sind 6000 Verfassungsklagen ja nicht gerade viel, eher ein Armutszeugniß, denn Anlässe gibt es gerade genug. Nach welchen Kriterien wird Mutwilligkeit und angeblicher Mißbrauch bewertet ? Wird damit das Scheitern der Demokratie und der Sieg des Kapitalismus offiziell eingeläutet ? Ist das ein weiterer Schritt in einen totalitären Staat ? Ist die Kontraktion von Recht und Kapital (käufliches Recht) Faschismus ? |
| Davy Crockett | ...die - bürgerliche - Demokratie war ja ohnehin schon immer nur ein Deckmantel, eine Tarnkappe des Kapitalismus, hinter der sich der Faschismus verbarg... ...wirklich wundern tut mich das daher eigentlich überhaupt nicht - denn durch die Einführung einer Gebühr für -von vornherein aussichtslose - "Verfassungs"- beschwerden (...bitte unbedingt in Anführungzeichen setzen, da die BRD keine Verfassung hat - Danke.) lässt sich erstens Geld machen - und zweitens wird damit auch die letzte - staatliche - Anlaufstelle, an die sich der von "seinem" Staat gegängelte BRD-Bürger noch wenden könnte, noch verbaut...was mich aber ehrlich gesagt nicht so sehr aufregt, da wie gesagt auch B-Verfassungsgericht nur eine staatliche Abteilung, bzw. Unterabteilung ist, auch wenn sie in der offiziellen Lesart immer gern als über-, bzw. unparteiische Institution hingestellt wird... ...da Klagen vor dem B-Gericht in den meisten Fällen auch bisher schon nur wenig Aussicht auf Erfolg boten, ist das ganze eher als Schmierenkomödie zu betrachten... |
| TheTurningPoint | [QUOTE][i]Original geschrieben von Davy Crockett [/i] ...da Klagen vor dem B-Gericht in den meisten Fällen auch bisher schon nur wenig Aussicht auf Erfolg boten, ist das ganze eher als Schmierenkomödie zu betrachten... [/QUOTE]Die Initiatoren sind sich da offenbar gar nicht so sicher, und legen sich vorsichtshalber noch eine [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz"]große Keule[/URL] zurecht, falls die Aussichtslosen versuchen sollten, irgendwie ohne das Bundesverfassungsgericht zurechtzukommen ... |
| JohnSteed | Verständlich. Nachdem das Verfassungsericht wegen jedem Firlefanz bemüht wird. Ausserdem ist das Grundgesetz keine Bibel und kein moralisches Grundwerk, sondern eine Gesetzessammlung, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wennauch für Atheisten wirklich eine Art Bibelersatz. Egal. Moral muss sich in den Menschen finden und in der Gesellschaft, dafür braucht es per se kein Grundgesetz. Und jemand, der wegen 1,75EUR zuwenig Wohnpauschale das VerfGerischt anruft, der hat wohl einiges nicht über das richtige Leben verstanden. |
| Davy Crockett | [QUOTE][i]Original geschrieben von TheTurningPoint [/i] [B]Die Initiatoren sind sich da offenbar gar nicht so sicher, und legen sich vorsichtshalber noch eine [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz"]große Keule[/URL] zurecht, falls die Aussichtslosen versuchen sollten, irgendwie ohne das Bundesverfassungsgericht zurechtzukommen ... [/B][/QUOTE] ...und wann hat dieses Gericht jemals zugunsten des BRD-Bürgers entschieden...? was hat es gegen Hartz IV, Online- und Telefonüberwachung, Volkszählung und was es in den letzten Jahren/Jahrzehten sonst noch an Übergriffen seitens der staatlichen Gewaltmonopolinhaber auf die in der BRD lebenden Menschen gegeben hat, unternommen...? NICHTS! ...und das, obgleich gegen jede dieser staatlichen Schikanen zahlreiche Beschwerden beim B-Gericht eingereicht worden sind...wurde auch nur ein einziges gegen die Freiheit des Menschen gerichtetes Willkür- und Schikanegesetz gestoppt oder wieder abgeschafft..? NEIN. Ergo, das B-Gericht ist ebenso überflüssig wie Europaparlament, EU-Recht und ähnliches mehr...es ist nicht die Antithese, nicht der Gegenentwurf zum staatlichen Machtmonopol, vor dessen willkürlichen Übergriffen es irgendwie Schutz bieten könnte - es ist dessen konsequente Bestätigung, Bejahung und Teil desselben! und damit auch keine Option für erfolgversprechenden Widerstand gegen den Staat -denn der ist nur auf eigene Faust möglich - und das kann in manchen Fällen durchaus wörtlich zu verstehen sein, auch wenn ein Erfolg auf lange Sicht nur durch Solidaritat unter den Menschen und durch konsequente Ablehnung des Staates und jeder Art von Monopolgewalt erreicht werden kann... ...das B-Gericht ist ebenso wie Bundestag, Bunderat, Polizei, BGS, BND, und Bundeswehr nur ein weiteres Rad im Getriebe des Räderwerkes BRD - und nicht etwa der Sand, der es zum Stillstand bringt...denn Schweigen, bzw. Nichtstun bedeutet Zustimmung - seine Aufgabe gleicht damit exakt der jener anderen Zahnräder der BRD, nämlich Teil von dessen Repressions- und Unterdrückungapparat zu sein...auch, wenn seine Rolle im System im Gegensatz zu den übrigen Abteilungen gerade im "Nichtstun und Wegsehen" besteht, seine Funktion also eine rein passive ist...eine Phantominstanz, die das staatliche Gewaltmonopol mitnichten infrage stellt, sondern es als immer schweigende Alibiinstanz legitimieren und absichern soll... ..man kann sich das B-Gericht auch einfach als die berühmten drei Affen vorstellen, die ohnehin die perfekte Metapher dieser Gesellschaft sind... |
| Ronin76 | [QUOTE]Und jemand, der wegen 1,75EUR zuwenig Wohnpauschale das VerfGerischt anruft, der hat wohl einiges nicht über das richtige Leben verstanden.[/QUOTE] Oder er hat es sehr genau verstanden. Wenn so etwas vor dem BVG landet, haben alle anderen Gerichtsinstanzen versagt, denn man muß ohne weitere Quellen davon ausgehen, daß die 1,75 Euro unrechtmäsig zurückgehalten wurden. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. |
| JohnSteed | [QUOTE][i]Original geschrieben von Ronin76 [/i] [B]Oder er hat es sehr genau verstanden. Wenn so etwas vor dem BVG landet, haben alle anderen Gerichtsinstanzen versagt, denn man muß ohne weitere Quellen davon ausgehen, daß die 1,75 Euro unrechtmäsig zurückgehalten wurden. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. [/B][/QUOTE] Nun, es gibt noch eine "richtige" Welt da Draussen, die mir fern von Häschenstall-Arbeitermoral und diversen Traumwelten hilft die 1,75EUR zu generieren, ich müsste halt nur mal mit dem fremdgesteuerten Politgeplapper aufhören, die Ärmel aufkrempeln und den Geldverdienkillerblick aktivieren. Geht im übrigen leichter als man denkt. Und das was ich jetzt dahergesäuselt habe ist noch nicht mal Ideologie, man nannte so etwas in früheren Zeiten "Überleben", ist aber scheinbar aus der Mode gekommen. Das Problem ist generell, dass man den Schiedsrichter (BundesverfGer) schon für die Moral hält. Die Moral ist in uns, nicht in einem Gesetz. Das Gesetz ist nur für die ganz Blöden, die eh nichts schnallen: Wahrheit ist für die Lügner, Geld ist für die Armen, hab ich aber schonmal erwähnt. |
| daimos | [QUOTE][i]Original geschrieben von Ronin76 [/i] Oder er hat es sehr genau verstanden. Wenn so etwas vor dem BVG landet, haben alle anderen Gerichtsinstanzen versagt, denn man muß ohne weitere Quellen davon ausgehen, daß die 1,75 Euro unrechtmäsig zurückgehalten wurden. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.[/QUOTE]Ich würde Brecht nicht so inflationär gebrauchen. Das Bundesverfassungsgericht soll keine einfachgesetzlichen Rechtsverletzungen korrigieren, sondern die Grundrechte schützen. Nicht alles, was unrechtmäßig ist, verletzt gleich die Grundrechte. Vielfach wird einfach nur die Arbeit des BVerfG behindert, einen effektiven Grundrechtsschutz für tatsächlich Betroffene zu gewährleisten. |
| Ronin76 | [QUOTE] Nun, es gibt noch eine "richtige" Welt da Draussen, die mir fern von Häschenstall-Arbeitermoral und diversen Traumwelten hilft die 1,75EUR zu generieren, ich müsste halt nur mal mit dem fremdgesteuerten Politgeplapper aufhören, die Ärmel aufkrempeln und den Geldverdienkillerblick aktivieren. Geht im übrigen leichter als man denkt. [/QUOTE] Ich halte dich nicht davon ab dies zu tun. [QUOTE]Wahrheit ist für die Lügner, Geld ist für die Armen, hab ich aber schonmal erwähnt.[/QUOTE] Wo wir schon bei den Büttenreden angelangt sind, hätte ich da auch noch einen Kalauer zu bieten: Butter ist fürs Brot und Schmalz für das Hirn. Tatääää, Tatääää, Tatäääää ! |
| Move over Kate | Die Hürden für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde sind ohnehin schon so hoch, dass man kaum von einem Skandal sprechen kann. Bereits jeder Widerspruch gegen ne poppelige Veweigerung einer Baugenehmigung kostet im Falle der Zurückweisung mindestens 25 Euro... Sozialangelegenheiten sind kostenfrei, soweit ich mich entsinne... |
| daimos | [QUOTE][i]Original geschrieben von Move over Kate [/i] Die Hürden für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde sind ohnehin schon so hoch [...][/quote]Weil sie Popularklagen ausschließen soll? Weil man idR zunächst den Rechtsweg ausschöpfen soll? Weil man nur eine Grundrechtsverletzung rügen kann? [QUOTE][i]Original geschrieben von Move over Kate [/i] Bereits jeder Widerspruch gegen ne poppelige Veweigerung einer Baugenehmigung kostet im Falle der Zurückweisung mindestens 25 Euro... Sozialangelegenheiten sind kostenfrei, soweit ich mich entsinne...[/QUOTE]Aber das hat ja alles mit dem BVerfG und der Verfassungsbeschwerde nun rein gar nichts zu tun. Und es gibt ja immer noch Beratungshilfe, PKH und Pflichtverteidiger. Und nicht jede verweigerte Baunehmigung ist verfassungswidrig. Das sollen doch bitte lieber die Verwaltungsgerichte überprüfen. Die kennen sich da auch im Zweifel besser aus. |
| Heph | [QUOTE][i]Original geschrieben von Davy Crockett [/i] [B]...und wann hat dieses Gericht jemals zugunsten des BRD-Bürgers entschieden...? was hat es gegen Hartz IV, Online- und Telefonüberwachung, Volkszählung und was es in den letzten Jahren/Jahrzehten sonst noch an Übergriffen seitens der staatlichen Gewaltmonopolinhaber auf die in der BRD lebenden Menschen gegeben hat, unternommen...? NICHTS! ...und das, obgleich gegen jede dieser staatlichen Schikanen zahlreiche Beschwerden beim B-Gericht eingereicht worden sind...wurde auch nur ein einziges gegen die Freiheit des Menschen gerichtetes Willkür- und Schikanegesetz gestoppt oder wieder abgeschafft..? [/B][/QUOTE] Also wenn ich mich recht entsinne wurde die Vorratsdatenspeicherung kassiert, dann gab es das Twister-urteil zur Onlinedursuchung und bei ALG2 wurde einiges angemahnt und eine Gesetzesänderung verlangt (weil keine empirische Datenbasis bestand auf der der Satz berechnet wurde) und wie die ausgefallen ist wissen wir alle, darum geht das erneut vors bverg. |
| Move over Kate | [QUOTE]Weil sie Popularklagen ausschließen soll? Weil man idR zunächst den Rechtsweg ausschöpfen soll? Weil man nur eine Grundrechtsverletzung rügen kann?[/QUOTE] Ja, ja und ja. [QUOTE]Aber das hat ja alles mit dem BVerfG und der Verfassungsbeschwerde nun rein gar nichts zu tun. Und es gibt ja immer noch Beratungshilfe, PKH und Pflichtverteidiger.[/QUOTE] Hat es doch. Was ich damit sagen wollte: Förmliche Rechtsbehelfe sind in aller Regel kostenpflichtig - wenigstens dann, wenn die Widerspruchsbehörden / Gerichte gegen den Wsprf. / Kläger entscheiden. Warum sollen dann OFFENSICHTLICH erfolglose Verfassungsbeschwerden nicht mit einer Bearbeitungsgebühr belegt werden? Dadurch wird ja ein effektiver Grundrechtsschutz nicht ausgehebelt. Allein aufgrund der gebotenen Rechtswegerschöpfung müsste der Beschwerdeführer schon so viel Kohle in Prozesskosten gesteckt haben (er ist ja in allen Instanzen abgeblitzt - und die RSV zahlt ja auch nur bei einer gewissen Erfolgssaussicht), dass es auf die paar Kröten auch nicht mehr ankommt. So war es gemeint. |
| weisskreutz | Der Thread kommt über 60 Jahre zu spät. Missbrauch der Verfassungsbeschwerde kostet schon immer Geld. Die aktuelle Strafgebühr von 2600 € besteht auch schon seit dem 27. April 2001. Guckst du hier: [url]http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/34.html[/url] Jedenfalls ist eine solche Strafgebühr genau richtig, denn wer das BVG mit Wutsozi-Sondermüll-Klagen zustopft, blockiert damit die Grundrechtsfortbildung in wirklich wichtigen Fällen. Die Frage der Vorratsdatenspeicherung wäre bestimmt immernoch nicht entschieden, wenn jeder Sch* entschieden würde. Wenn sich einer nur ausheulen will, kann er immernoch in ne Nachmittagstalkshow gehen, wo er sich dann mit einer Handvoll geistiger Überflieger seines Kalibers drüber steiten kann, wem es jetzt schlechter geht, während die H4-Intelligenzija das dann vom Sessel aus vor der Mattscheibe mitverfolgen kann. Wahrscheinlich zahlt der Sender da auch noch Geld für- dann lohnt sichs wenigstens. |
| pulSar | Man sollte es nicht über Gebühren regeln -- sondern ALLGEMEIN über sowas wie den gesunden Menschenverstand. Nur bring den mal auf Deutsches Gesetz-Papier. Ist ja schon ein Widerspruch an sich. Ich bin der (von mir aus radikalen) Meinung, dass Maschendrahtzaun-Fälle, störende Lampen des Nachbarn, Lärmende Kinder auf Spielplätzen oder Kirchnglockengeleut ebenso wie Belästigungen jeder Art NICHT vor Gerichte gehören! Bums - aus - basta! Soll das doch das Ordnungsamt irgendwie regeln! Diese ganze Müll führt zu DENIAL OF SERVICE der Justiz und dann dazu, dass U-Bahn-Schläger und Sexualtäter erstmal wieder auf freiem Fuß rumlaufen und die Strafe - so denn eine kommt - sehr lange nach der Tat passiert. Bei diverser Klientel halt ein paar Einträge im Strafregister später. Auch sollte man sich nicht bis in oberste Instanzen klagen können, wenn z.B. der Gebrauchswert eines Teppiches Klagegegenstand ist, den nun Mieter oder Vermieter ersetzen soll... Es laufen viel zu viele Betrüger (Firmen) noch ungehindert frei rum und machen ihr Ding. Abzocke, Verarsche, Neppen, Schleppen, Bauernfangen und Rentnern Heizdecken verkaufen. RECHTSSTAAT ist mehr und mehr eine FARCE! Korruption und Dinge, die man nicht erfährt und erfahren soll werden dafür um so massiver..... Man sollte es irgendwie hinbekommen, all die Klagewütigen dazu zu verdonnern, sich AUSSERGERICHTLICH zu einigen. Am Ende läuft es doch eh oft auf einen Vergleich heraus....! Nachbarschaftskriege sollte man generell mit dem Verstärker austragen. Der mit der grausamsten Musik gewinnt -- LAUTER UND MEHR BASS! höhö..... |
| Ronin76 | [QUOTE]Jedenfalls ist eine solche Strafgebühr genau richtig, denn wer das BVG mit Wutsozi-Sondermüll-Klagen zustopft, blockiert damit die Grundrechtsfortbildung in wirklich wichtigen Fällen. Die Frage der Vorratsdatenspeicherung wäre bestimmt immernoch nicht entschieden, wenn jeder Sch* entschieden würde.[/QUOTE] Natürlich ist so eine Straafgebühr in einem totalitären kapitalistischen Staat konform. Eines von vielen Werkzeugen um aus Recht Geld zu erzeugen, wo Recht grundsätzlich dazu dient die Machtinteressen des herrschenden Systems zu legitimieren. Je nachdem wie das BVG entscheidet ist dann eine Klage entweder verfassungskonform oder strafbar, ist das nicht lustig ? Schon allein die Androhung einer Strafe. Damit wird verhindert, daß Recht überhaupt in Anspruch genommen wird (abschreckende Wirkung). Des weiteren wird dadurch vom unqualifizierten Kläger erwartet, daß er sich in Recht auskennt und schon im Voraus ein Urteil abzuwägen hat. Das was eigentlich die Tätigkeit der Justiz sein sollte, es wird quasi der Spieß zum Nachteil des (potentiellen) Klägers umgedreht. Das sehen vielleicht Einige anderst, für mich ist das jedenfalls völlig antiliberal, antidemokratisch und gleicht diktatorischen Verhältnissen. So etwas wäre zB bei Saddam Hussein oder in China vorstellbar (gewesen). §35, Absätze 1+2, BVerfGG, stehen auch noch im Widerspruch zueinander, das Zeug ist einfach nur lächerlich. Hauptsache die Farce einer liberalen Demokratie wird aufrechterhalten, das Gleiche könnte man auch von der ehemaligen DDR behaupten. [QUOTE] (1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei. (2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2 600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Mißbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32) mißbräuchlich gestellt ist. [/QUOTE] [QUOTE]Wenn sich einer nur ausheulen will, kann er immernoch in ne Nachmittagstalkshow gehen, wo er sich dann mit einer Handvoll geistiger Überflieger seines Kalibers drüber steiten kann, wem es jetzt schlechter geht, während die H4-Intelligenzija das dann vom Sessel aus vor der Mattscheibe mitverfolgen kann. Wahrscheinlich zahlt der Sender da auch noch Geld für- dann lohnt sichs wenigstens.[/QUOTE] Wäre es nicht so tragisch würde ich lachen. Bei dir wirkt die staatliche Hetzpropaganda total, denn wieso kommt du jetzt mit solchen abstrusen Beispielen, die überhaupt nicht der Realität entsprechen ? Es ist auch völlig egal wer gegen was Klage einreicht, es geht ums Prinzip ! Wenn die Mehrheit der Menschen so denkt wie du weisskreutz, müsste man das Grundgesetz ändern, damit es euren Interessen noch mehr gerecht wird. BRD sollte dann in FRD umbenannt werden, um der Realität gerecht zu werden. Du weisst schon für was das F steht.. [QUOTE] Die klassisch gewordene Definition lieferte Georgi Dimitroff vor dem VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale (Komintern) am 2. August 1935, als er vor dem Plenum der Komintern feststellte, Faschismus an der Macht sei „die offene, terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischsten, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“.[22] Damit war gemeint, dass „bürgerliche Demokratie“ und Faschismus zwei verschiedene Ausprägungen des Kapitalismus seien, diese Herrschaftsformen also auf der gleichen ökonomischen Basis beruhen würden: In dem Moment, in dem der Kapitalismus bedroht sei – etwa durch eine drohende revolutionäre Bewegung, wie in den frühen 1920er Jahren in Italien oder während der Weltwirtschaftskrise in Deutschland – wandele sich die bürgerliche Demokratie (teilweise auch nur als „pseudodemokratische Maske“ verstanden) zur faschistischen Diktatur, die auch mit brutalsten Mitteln die Kapitalverwertung aufrecht erhalten würde. Besonders ziele dazu die faschistische Diktatur auf die Zerschlagung der Arbeiterbewegung mit all ihren Organisationen. In marxistischer Interpretation wird der deutsche Nationalsozialismus als eine spezifische Form des Faschismus verstanden. [/QUOTE] @pulSar [QUOTE]Ich bin der (von mir aus radikalen) Meinung, dass Maschendrahtzaun-Fälle, störende Lampen des Nachbarn, Lärmende Kinder auf Spielplätzen oder Kirchnglockengeleut ebenso wie Belästigungen jeder Art NICHT vor Gerichte gehören![/QUOTE] Hierzu ein paar rhetorische Fragen, die Beantwortung steht frei: Wir benötigen Gerichte ?.. Wer benötigt Gerichte ? Werden Gerichte erst benötigt, wenn Gesetze existieren ? Wessen Gesetze ? Verhindern Gesetze daß Bedürfnisse befriedigt/gedeckt werden können und Existenzsicherung nicht (legal) möglich ist ? Produzieren Gesetze und Gerichte deshalb Gewalt und Probleme ? Können Gerichte überhaupt Probleme lösen ? Ist Strafvollzug eine Problemlösung ? Was wird gegen die Ursachen von "Verbrechen" und Gewalt getan ? |