| Apocalypse | Hat ein mensch wirklich rechte? sind diese rechte, wenn er sie hat, angeboren oder wurden sie ihm übertragen? wenn sie übertragen wurden, von wem? und außerdem stellt sich noch die frage, sind rechte gleich freiheiten, also handelt ein mensch frei wenn er seine rechte gebraucht? |
| SolanumSacrific | Rechte sind meiner Ansicht nach nicht angeboren, sondern von anderen gegeben. Der Mensch benötigt Rechte, um ein strukturiertes System aufzubauen, sich zuRECHT zu finden. Rechte finden ihren Ausdruck oftmals in Gesetzen, die natürlich nicht jeder befolgt. Ob ein Mensch durch Rechte frei handelt oder nicht hängt wohl erstmal davon ab, wie man die Freiheit in diesem Sinne betrachtet. Durch Rechte sind wir einerseits in unserem Handeln eingeschränkt, andererseits sind sie auch der Versuch, eine Weltordnung zu gewährleisten. Rechte können aber auch in kleinen Gruppen existieren oder individuell vorhanden sein. Recht ist ein sehr dehnbarer Begriff, da er viel beinhaltet und im Bezug zur Freiheit noch weitaus umfangreicher wird. Deshalb: was verstehst du denn unter "Recht"? Und welche Art von Freiheit meinst du? |
| E|odia | [QUOTE][i]Original geschrieben von SolanumSacrific [/i] [B]Rechte sind meiner Ansicht nach nicht angeboren, sondern von anderen gegeben.[/B][/QUOTE] Hm, was ist mit dem Recht auf Leben? Das ist doch gewissermaßen "angeboren", oder? Es kommt darauf an, in welchem Bezug man von Rechten spricht. Rechte können angeboren und auch gegeben sein (Gesetze). Ich finde, dass Recht nicht gleich Freiheit ist. Hoffentlich kann ich mich jetzt wenigstens etwas verständlich ausdrücken. Ein Recht auf etwas zu haben, bedeutet doch auch, dass es ein Verbot gibt? Freiheit kann es nur geben, wenn weder Recht noch Verbot existieren. Hm, vielleicht beziehe ich mich jetzt zu sehr auf Gesetze? [QUOTE]also handelt ein mensch frei wenn er seine rechte gebraucht?[/QUOTE] Meiner Meinung nach handelt er [B]innerhalb[/B] dieser Rechte "frei". Er kann selbst (frei) entscheiden, ob er von dem Recht gebrauch macht oder nicht. Hm... ich werde nochmal darüber nachdenken... |
| WaTcHmE | "Recht" an sich gliedert sich in 2 Teile auf: einmal das festgesetzte Recht, dass per Gesetzestexte, Verträge und ähnliches besiegelt und festgehalten wird, und für jeden (davon betroffenen) verbindlich ist. zum Zweiten gibt es das sogenannte "Gewohnheitsrecht". Das steht manchmal im krassen Gegensatz zum ersten Teil, muss aber nicht. ( Beispiel:" Ich fahre diese Strasse immer entgegengesetzt der fahrtrichtung.. jeder weiss das..........") beide Arten von Rechten gibt und nimmt die Gesellschaft. wenn [B]alle[/B] gegen das "nicht morden" Gesetz auf die Strasse gehen würden, dann würde es gelöscht. genauso ist es bei den Gewohnheitsrechten. angeboren ist kein Recht... Recht und Unrecht wird bestimmt durch die Ethik einer Kultur(--> in Afrika ist Selbstjustiz in manchen Teilen normal und gilt als allgemeingut). diese Ethik hat sich entwickelt und ist nicht sehr schlecht zu kippen/zu ändern. als Beispiel ist unsere Ethik den christlichen Werten verhaftet. wenn man unsere Gesetzestexte und die 10 Gebote mal nebeneinander legt, findet man eine fast 100%ige übereinstimmung (lediglich das mit dem "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben" wurde gekippt). *mit dunklem Gruß entschwindet* WaTcHmE |
| Gothtigma | Hmmmmm........ich sehe das so.... Recht ...ist das Leben Gestetz......ist der Tod! Alles was dazwischen ist .....ist das was wir draus machen!..was andere draus machen.....was die Menschheit zusammen macht! *gruß*gothtigma* |
| Pydacor | Dark Greetings, Ich muss sagen ich stimme Teils SolanumSacrific und Teils E|odia zu. Der Mensch hat 1 angeborenes Recht und eine angeborene Pflicht. Das Recht zu Leben und die Pflicht zu sterben. Der ganze Rest muss übertragen sein, wenn man einfach mal einen Blick in der Grundrecht riskiert! In dieser Hinsicht verleiht der Staat, die Gesellschaft einem über die eine Pflicht und das Recht hinaus die anderen im Grundrecht festgesetzten Rechte. In philosophischer hinsicht könnte man glaube ich auch meinen Recht ist das was mann mit Aufopferung für sich vollbringt! Pydacor The last Dragonlord |
| Shyam | In meiner Welt gibt es nur ein universelles Recht und das ist das Recht auf individuelle Freiheit - in jeder Hinsicht. Und Freiheit ist nicht die Lüge, die sie uns vorgaukeln zu besitzen. Freiheit bedeutet, alles tun zu dürfen, was keinem anderen schadet. Mit "anderen" sind nicht nur andere Menschen gemeint, sondern auch Tiere. Und mit "schadet" ist nicht nur körperlicher Schaden gemeint, sondern auch seelischer, bzw. Schaden in jeder Hinsicht. |
| epona666 | kann man wirklich´sagen, dass das recht zu leben angeboren ist? denn eigentlich entscheiden doch auch wieder andere menschen darüber, ob man überhaupt geboren wird, so wird einem kind, dass abgetrieben wird doch auch das recht genommen zu leben. |
| SolanumSacrific | Dass man die Pflicht hat zu Sterben ist selbstverständlich (...zumindest in unserer heutigen Zeit) und hat eigentlich auch nicht direkt etwas mit dem Thema "Recht" zu tun. Kann das Recht auf Leben angeboren sein? Ich denke nicht, denn wenn dies jemand behauptet oder beschließt, ist es schließlich ein von den Menschen geschaffenes Recht. Wie kann auch ein Gedanke, der ein Urteil, eine Entscheidung, ein Gesetz (nicht im juristischen Sinne) beinhaltet, angeboren sein? Zwar ist der (ethische) Gedanke, dass jeder Mensch das Recht auf Leben besitzt, tief verwurzelt - dadurch ist uns dieses Recht aber keineswegs angeboren. Und wenn es angeboren wäre, müsste ich mich dann nicht fragen: "Hat ein Embryo (der ja noch nicht geboren wurde) dann noch nicht dieses Recht?" Was allerdings angeboren ist, ist der Lebenswille. |
| KissOfHades | Ich denke, die Frage ist leicht zu beantworten: 1.) Ausgehend vom Bild der Gesellschaft aus einer Buendelung von Individuen laesst sich feststellen, dass eine Gesellschatft nichts ohne ihre Buerger ist. 2.) Dem Menschen wohnen Rechte inne - von Anfang an...er gibt sie zugunsten der Gesellschaft auf (z.B. das Recht, sein Leben, Eigentum,...selbst zu verteidigen und Uebertritte zu "suehnen" - dazu sind staatliche Behoerden berufen (Polizei, etc.)) 3.) Im Zuge der Menschwerdung, hat die Gesellschaft diese Rechte von jedem Einzelnen "geschenkt" bekommen, denn nur aus diesen heraus existiert sie - und hat dafuer dem Einzeln das Recht (und das ist das einzig originaere!!!) eingeraeumt, sie in Anspruch zu nehmen, wenn sie seine Rechte nicht in der Art ausuebt, die ihr vorgegeben sind. Insofern sind unsere Freiheiten eigentlich nur zurueckgegebene, vereinheitliche Handlungsmoeglichkeiten, die der Staat nicht innehat... 4.) Die einzige Streitfrage besteht darueber, ob der Mensch sein Recht auf Leben deligieren kann - und genau deshalb wird immer wieder ueber die Totesstrafe diskutiert, weil es unveraeuszerliche Rechte gibt, die man nicht einmal mit dem eigenen Willen uebertragen kann! |
| Pydacor | Dark Greetings, [QUOTE][I]Original von Epona666[/I][B] kann man wirklich´sagen, dass das recht zu leben angeboren ist? denn eigentlich entscheiden doch auch wieder andere menschen darüber, ob man überhaupt geboren wird, so wird einem kind, dass abgetrieben wird doch auch das recht genommen zu leben. [/B][QUOTE] Das hast du richtig erkannt, das Recht kann einem genommen werden, genau wie die Wissenschaft es immer versucht einem die Pflicht wegzunehmen! (Ewiges Leben). Jedoch sind diese zwei angeboren!!! Du hast das Recht zu Leben, denn dein eigener Körper entscheidet allein darüber, und die die Abtreiben entscheiden nicht, sondern entreißen dir dieses Recht! Pydacor |
| Apocalypse | Ist ein Recht NUR dann ein Recht wenn man es geltend machen kann? Das würde ja heißen, dass jemand, der ein Recht hat, und dem dieses Recht von einer anderen Person verwehrt wird, der verliert dann dieses Recht, bzw. es ist dann automatisch kein Recht mehr?! also ein Recht dass nicht geltend gemacht werden kann ist kein Recht? Damit wäre dann ja das Recht nur auf der seite des Stärkeren bzw. mächtigeren so wie es im Staatssystem der Fall ist! Der staat als mächtigste Einheit gibt die gesetze vor |
| SolanumSacrific | Ich glaube es ist reine Ansichtssache, ob nun das Recht zu leben angeboren ist oder gegeben ist. Denn für beide Seiten kann man plausible Gründe finden. Wir werden also zu keiner allgemein-akzeptierten Lösung kommen. Wenn man aber vom "angeborenen Recht" spricht, wiederhole ich meine (noch nicht beantwortete) Frage: "Hat ein Embryo (der ja noch nicht geboren wurde) dann noch nicht dieses Recht?" [quote]Ist ein Recht NUR dann ein Recht wenn man es geltend machen kann?[/quote] Ich denke, Rechte sind immer Rechte (...klingt ja auch irgendwie logisch), auch wenn man sie nicht geltend machen kann. Allerdings bringen sie einem dann nicht viel, bzw. überhaupt nichts (ändert aber nichts daran, dass es ein Recht ist). |
| Pydacor | Dark Greetings, [QUOTE]Ich denke, Rechte sind immer Rechte (...klingt ja auch irgendwie logisch), auch wenn man sie nicht geltend machen kann. Allerdings bringen sie einem dann nicht viel, bzw. überhaupt nichts (ändert aber nichts daran, dass es ein Recht ist).[/QUOTE] Ich bin völlig deiner Meinung, Recht bleibt Recht, ob es genutzt werden kann oder nicht es bleibt ein Recht, und vielleicht sind auch verschiedene Fälle möglich, im einen kann man vom Recht gebrauch machen, im anderen halt nicht. Pydacor |
| Spiegelmaske | Mit den Rechten ist es wie mit den Göttern. Sie kommen in die Welt, wenn sie erfunden werden. Sie verschwinden, wenn sie vergessen werden. Sie existieren, solange an sie geglaubt wird. An welches Recht glaubst Du? |
| Stadtphilosoph | Recht beruht meiner Meinung nach auf subjektiven Wertvorstellungen, die eine Gesellschaft prägen. Natürlich gibt es immer auch eine persönliche Moralgrenze, die nicht umbedingt mit der rechtssetzung der jeweiligen gesellschaft übereinstimmt, weil der Mensch nach Geselligkeit strebt. Recht ist also wie alles nur eine subjektive Definition. wenn ich mehr zeit hätte, könnte ich jetzt noch auf norm, sitte und traditionen eingehen, die auch sehr viel mit recht zu tun haben, aber da dem nicht so ist, muss ich es bei diesem kurzen statement belassen. greetz Staphi |
| SolanumSacrific | [quote]Mit den Rechten ist es wie mit den Göttern. Sie kommen in die Welt, wenn sie erfunden werden. Sie verschwinden, wenn sie vergessen werden. Sie existieren, solange an sie geglaubt wird. An welches Recht glaubst Du?[/quote] Einen kleinen Unterschied gibt es dennoch: wenn ich nicht an ein Recht glaube, darf ich trotzdem nicht etwas machen, was dem (ja dennoch bestehenden) Recht widerspricht. [quote]Recht beruht meiner Meinung nach auf subjektiven Wertvorstellungen, die eine Gesellschaft prägen. Natürlich gibt es immer auch eine persönliche Moralgrenze, die nicht umbedingt mit der rechtssetzung der jeweiligen gesellschaft übereinstimmt, weil der Mensch nach Geselligkeit strebt.[/quote] Diese subjektive Wertvorstellung entspricht aber oft nicht der jeweiligen subjektiven Wertvorstellungen eines Einzelnen in der Mehrheit. Deshalb sind Rechte ja oft auch Eingrenzung und können auch negative Auswirkungen haben. Es wird nie ein Recht geben, welches der Meinung aller Menschen entspricht. Nicht immer bringen Rechte die durch sie zu erreichen versuchte Ordnung und Ge[i]recht[/i]igkeit. [quote]Recht ist also wie alles nur eine subjektive Definition.[/quote] Natürlich. Wir versuchen hier auch nur, einen möglichen, objektiven Konsens zu finden :) |
| Spiegelmaske | [QUOTE][i]Original geschrieben von SolanumSacrific [/i] [B] Einen kleinen Unterschied gibt es dennoch: wenn ich nicht an ein Recht glaube, darf ich trotzdem nicht etwas machen, was dem (ja dennoch bestehenden) Recht widerspricht. [/B][/QUOTE] Wenn du nicht an einen Gott glaubst, kannst du alles tun was dir die welche an ihn glauben verbieten wollen. Aber sie werden sagen daß du es nicht darfst. Und versuchen dir - je nach Gott und Laune - das Leben schwer zu machen. Wo liegt der kleine Unterschied? |
| SolanumSacrific | @ Spiegelmaske: 1. Ich glaube nicht an ein Recht, oder Rechte allgemein und bringe deshalb einen Menschen um. Das Recht existiert trotzdem - ich werde verurteilt. Rechte existieren (sie verschwinden keineswegs wenn man sie vergisst), und jeder soll sich daran halten. Natürlich muss es niemand machen, aber jeder, der sich widersetzt, muss entsprechende Konsequenzen tragen. 2. Ich glaube nicht an einen Gott, oder Götter allgemein. Ob jene nun trotzdem existieren weiß man nicht - verurteilt werde ich nicht. Zwar können deswegen auch Konflikte entstehen (...bis hin zum Glaubenskrieg), [i]aber es ist nicht wie bei einem Recht der Fall, dass die Götter definitiv vorhanden sind und deshalb jeder an sie glauben soll.[/i] Das ist der kleine Unterschied - zumindest für mich :) |
| SLD | Du wirst nur verurteilt durch jemanden der an das Recht glaubt und auch nur wenn er es auch durchsetzen kann wenn auch die anderen das Gesetz vergessen setzt niemand es mehr durch die Konsquenzen die man tragen muss kommen nur von Menschen die an das Gesetz glauben bei einer Religion kommen die Konseguenzen auch von den Menhscnen die dadran glauben (und die Konsequenzen können auch die gleichen sein wie bei einem Gesetzes verstoss wenn die Gläubigen sie durchsetzen können, auch wenn es dann vieleicht auch ein Gesetz der Gläubigen ist das man an den Gott Glauben muss) wo liegt da der Unterschied? Die Götter der anderen verschwinden auch keineswegs wenn du nicht mehr daran glaubst(ob es Götter gibt ist wohl im Moment nicht wichtig) Der Gott existiert immernoch in den Köpfen udn den Schriften der anderen wenn er auch da weg ist ist er verschwunden und du hast mit keinen Konsequenzen mehr zurechnen wenn du nicht an ihn glaubst aber das gleiche gilt auch für das Gesetz es existiert nur solange sich jemand an das Gesetz erinnert. Es gibt Gesetze die für das zusammenleben einfach notwendig sind und ohne die eine Geselschaft nicht funktioniert da der Mensch auf das Zusammenleben praktisch angewiessen ist. Dazu zählt nicht einfach jemanden zu töten wenn man gerade Lust dazu hat, nämlich würden das alle machen würde es der Menschengruppe stark Schaden und sie wäre kaum überlebensfähig(ausserdem stell ich es mir recht langweilig vor wenn alle anderen Menschen in der Nähe tot sind). Also bilden sich solche Gesetze bei den meisten Kulturen /Menschen nomalerweise zu ethischen Gesetzen weil sie ds Zusammenleben erleichtern/überhaupt erst möglich machen. Ob das Recht zu Leben angeboren ist, ist wohl eine Definitionssache ich bin der Meinung man lebt einfach es gibt kein Recht darauf woher solte es kommen und was soll ein dazu qualifizieren. Ich bin auch der Meinung das ein Stein kein Recht dazu hat dazu stehen wo er steht, er steht einfach da. Recht zu Leben passt einfach nicht in das was ich als Recht definiere auch wenn ich niemals jemanden töten würde oder ihn absichtlich Leidzufügen, das hoffe ich jedenfals mal. Aber gebe es ein Recht zu Lebe, könnte man es den verlieren in den man zum Beispiel Millionen Lebewesen mutwilliig Leid zufügt oder sonst irgendetwas tut? |
| Apocalypse | Wenn jemand die macht hat seinen Willen durchzusetzen, heißt dass doch nicht das das recht auf seiner seite ist?! Wer gibt das Recht vor, wenn es existiert? Der stärkere/ mächtigere, also der der sein Recht am besten verteidigen kann? Jetzt könnte man sagen, der dessen recht am ehesten mit der allgemeinen ethik übereinstimmt! aber 1. gibt es keine allgemeine Ethik, denke ich, und zweitestens wer gibt diese Ethik wieder vor? recht zu haben heißt ja auch die wahrheit zu sagen/ gesagt zu haben! dieses Recht kann einem nicht streitig gemacht werden (wenn er wirklich Recht hat)! |
| SLD | Das bezog sich eher auf den Vergleich von gegen Glauben verstossen und gegen Recht verstossen und war eher auf Recht in Form von Gesetzen gemünzt. Vieleicht wars etwas unklar dann Sorry. Das Recht in Form von gesetzen existiert nur wenn es entweder angenommen oder durchgesetzt wird. Ob das Gesetzliche Recht nur rechtmässig ist ist was anderes. Das ethische Recht wird ein von niemanden vorgegeben aber würde es ohnee gewisse Wertvorstellung ein angenehmes oder funktionierendes Zusammenleben geben? Stünde der Mensch nun ohne seine Technik und in einer kleineren Zahl da würde er sich wenn er sich aus geringen Gründen gegenseitig töten würde und nicht eine gewisse Hemmschwele bestände selber schaden und wäre vor angriffen durch Raubtiere anfälliger weil er sich selbst dezimiert. Ich denke das sich meinche entwickelt haben weil es mit ihnen einfach besser funktioniert. In "bei einer Aussage recht hat" und das "Recht des Stärkeren" tauchen glaube ich zwei verschiedene Verwendungen des Worters Recht auf. Die Aussage ist richtig oder kann rechtmässig angenommen werden aber was ist an den Recht des Stärkeren richtig? Nichts was ich entdecken kann zu was sollte der Stärkere mehr Recht haben als der Schwächere? Zu überleben? Ich würde sagen das nict er überlebt vieleicht eher aber hat nicht mehr Recht dazu. Naja da ich keine Zeit mehr habe und mir der letzte Abschnitt immer wirrer vorkommt hör ich besser auf und hoffe noch nicht zuviel unsinn verzapft zuhaben. |