| RomanceLight | Wir wollen ja einen Sampler rausbringen. Nun habe ich mal ne Frage zwecks der GEMA. Auf den Sampler sind nur ca. 6 Bands bei der GEMA, alle anderen nicht. Muss ich diesen Sampler schützen lassen, oder reicht es, das er bei der GEMA nur gelistet ist? Wie verläuft das mit den Geld, die die GEMA fordert? Die fordern ja blos für die Tracks die schon bei der GEMA geschützt sind, oder? Thema USK: Ich habe mal gehört das man durch das neue Jugendschutzgesetz auch Audio CDs schützen lassen muss. Stimmt das? Dachte, das würde nur für CDs mit Multimedia Inhalt gelten!? Stimmt es das ich von den Sampler zwei Exemplare an die dt. Nationbibliothek schicken muss? Was ist eigentlich die GVL (oder so) und deren Aufgabe? Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen... |
| Great White Death | Warum wendest du dich nicht direkt an entsprechende Stellen, dann kommt erst gar nicht die Gefahr auf, daß dir irgendjemand Müll erzählt... |