| Thanatos | Vor etwa zwei Wochen hat sich folgendes zugetragen: Da hat ein 17-jähriges Mädchen den Ölofen explodieren lassen, wobei sie selbst, ihre Eltern und (wenn ich mich recht erinnere) ein oder zwei Schwestern umgekommen sind. Doch eine 3 oder 4 Jahre alte Schwester konnte geborgen werden und wurde [B]wiederbelebt[/B] . Sie ist also prinzipiell gestorben, womit die Familie im Grunde gemeinsam umgekommen wäre. Aber in was für ein Leben hat man sie zurückgeholt? Hätte man sie wiederbeleben sollen? Wäre es gut oder schlecht gewesen, sie einfach tot zu lassen? |
| Thanatos | Verflucht. Kann das jemand nach "Dunkelheit und Licht" verschieben? |
| ancient | nunja...vielleicht hätte man sie ja fragen sollen...danach...aber sie ist eh erst 3 oder 4 jahre....und damit darf sie nicht allein über sich entscheiden. da ja ihre eltern...welche die entscheidung hätten treffen können...verstorben sind...denke ich...das man das mädel nochmals fragen sollte...wenn sie volljährig ist...um dann notfalls nachträglich die richtigen schritte einzuleiten...:rolleyes: in zukunft sollte dann jeder...ne art "wiederbelebungstestament" machen...und beim zuständigen bürgeramt hinterlegen. die daten können dann vielleicht...beim heutigen stand der technik...via internet und handy...dem behandelnen norarzt übermittelt werden...und der weiß denn wie er sich zu verhalten hat...:eek: ich danke für eure aufmerksamkeit ancient |
| chayenna | ich denke die frage stellt sich in bezug auf psychische und physische schäden. die kleine wird es wahrscheinlich "relativ schnell" verarbeiten können, da sie es vielleicht (!!) noch nich so versteht und sich wieder normal in das leben eingliedern können. andere frage: wenn sie wiederbelebt werden musste, dürfte sie ja ziemlich schwer verletzt worden sein. wer trifft die entscheidung, ob ein mensch der evtl. rest seines lebens hilflos und pflegebedürftig vor sich hin vegetiert, nichts mehr selbst machen kann und so, ob der weiterleben sollte... die entscheidung liegt natürlich bei dem betroffenen menschen selbst, aber solange themen wie "sterbehilfe" in deutschland noch tabu sind, wird jeder wiederbelebt, der wiederzubeleben ist, ob ers will oder nicht, ob er je wieder freude am leben haben wird, oder nicht. das kann dann ja den ärzten egal sein. |
| LaChatte | Manchmal ist es bestimmt gnädiger, jemanden sterben zu lassen... das muss aber von Fall zu Fall entschieden werden - obs hier gerechtfertigt ist? Ich weiss nicht, ich kenne den Fall zuwenig. |
| chayenna | @lachatte genau das isses ja: WER will das denn entscheiden? wer weiß denn, ob der mensch da in seiner blutlache auch mit schwersten behinderungen weiterleben will oder nich, außer dem mensch selbst? :rolleyes: |
| aaraen | Also bitte! Wer könnte sich denn anmassen für einen anderen zu entscheiden, ob dessen Leben noch lebenswert ist? Es gibt genug Menschen, die trotz Behinderung glücklich sind und auch Menschen die vollig geistig umnachtet sind, fühlen möglicherweile Glück, wenn man sie umarmt, Freude, wenn die Sonne scheint... Wer kanns wissen, ausser sie selber? Wollen wir uns zum Richter erheben, für wen die Rettung lohnt und für wen nicht? |
| Lizzy | schätze, es wär besser gewesen wenn man die Kleine nicht wiederbelebt hätte - denn..was erwartet sie denn noch für ein Leben? - Ein ganz mieses und unbefriedigendes, denn ich glaube nicht das die ganze Sache ohne gravierende Brandverletzungen abgegangen ist, und wie sehr Brandopfer ihr ganzes Leben lang zu leiden haben (Entstellungen, Schmerzen...demzufolge kein "normales" Leben) und wie die Ausgrenzung der Gesellschaft funktioniert, weiß man ja... |
| Frozen Hell | [QUOTE][i]Original geschrieben von ancient [/i] [B]nunja...vielleicht hätte man sie ja fragen sollen...danach...aber sie ist eh erst 3 oder 4 jahre....und damit darf sie nicht allein über sich entscheiden. da ja ihre eltern...welche die entscheidung hätten treffen können...verstorben sind...denke ich...das man das mädel nochmals fragen sollte...wenn sie volljährig ist...um dann notfalls nachträglich die richtigen schritte einzuleiten...:rolleyes: in zukunft sollte dann jeder...ne art "wiederbelebungstestament" machen...und beim zuständigen bürgeramt hinterlegen. die daten können dann vielleicht...beim heutigen stand der technik...via internet und handy...dem behandelnen norarzt übermittelt werden...und der weiß denn wie er sich zu verhalten hat...:eek: ich danke für eure aufmerksamkeit ancient [/B][/QUOTE] Du fragst sie, sie sagt nein und du zündest den Ofen wieder an! *Kopfschüttel* |
| hagzissa13 | [B]Ich finde, es steht uns einfach nicht zu, zu entscheiden, ob dieses Mädchen besser hätte sterben sollen.[/B] Im Grunde finde ich schon, daß diese Frage es wert ist, mal genauer über solche Dinge nach zu denken und ich denke auch, daß man diesem Mädchen durch diese Wiederbelebung ein fettes Packet des Schicksals geschnürt hat, mit dem es lernen muß, fertig zu werden. Ich bin mir sicher, daß auch Kinder in diesem Alter sehr wohl mitbekommen, wenn Mami und/oder Papi nicht mehr da sind. Doch gerade kleine Kinder sind häufig gut in der Lage, solche Ereignisse zu verarbeiten. Sie haben noch ein anderes Verhältnis zum Tod. Für sie ist er meist nicht das schreckliche Gespinst, das es für uns Erwachsene darstellt. Und wer weiß? Vielleicht lernt das Mädchen, mit der neuen Situation um zu gehen, vielleicht kommt es in eine neue, liebe Familie, die zwar die alte nicht ersetzen kann, aber dennoch ein schönes und geborgenes Heim bieten kann. Und wer weiß, vielleicht wird das Mädchen auch wieder glücklich? Wer möchte die Verantwortung dafür übernehmen, daß das Mädchen vielleicht eine noch vor ihm liegende glückliche Zukunft nicht erleben darf? Wer will diese Entscheidung treffen? Und: Der, der diese Entscheidung für dieses Mädchen fällt, wird er selber mit dieser Entscheidung leben können? Wird er diese Entscheidung für sich verantworten können? Niemand hat das Recht, über den Fortbestand des Lebens eines anderen zu entscheiden, wenn dieser nicht klar festgelegt hat, was er für sich wünscht ( und selbst das ist ja kaum umsetzbar (Bpl. Sterbehilfe)!). Wir sind nicht Gott, oder das, was für unser Dasein verantwortlich zeichnet. Das ist jedenfalls meine Meinung. Hagzissa - per aspera ad astra - |
| gray | das ist doch überhaupt keine frage 1. wußte niemand, ob das kind leben will oder nicht und in der situation, hätte man es eh nicht fragen können, auch wenn es erst noch bei bewußtsein gewesen wär. also lieber wiederbeleben, denn was weg ist, ist weg und sterben kann man später auch noch! 2. das mädchen ist noch so jung, wer von uns weiß, was es für eine zukunft hat? 3. ich möchte den von euch sehen, der anders gehandelt hätte! es gibt situationen, wo man wirklich überlegen sollte, ob der tod nicht besser für einen menschen ist aber diese entscheidung, muss der betroffene selber fällen. |
| Sirius | Wenn die Möglichkeit besteht, ein Menschenleben zu retten, warum sollte man nicht davon Gebrauch machen? Die Kleine wächst jetzt zwar ohne Eltern auf, aber sie hat trotzdem eine Chance. Ich glaube auch nicht, das die Notärzte es verantworten können, das Kind "einfach so" sterben zu lassen. |
| Thanatos | [QUOTE]Ich finde, es steht uns einfach nicht zu, zu entscheiden, ob dieses Mädchen besser hätte sterben sollen. [/QUOTE] Missverständnis. Der Punkt ist doch, dass sie bereits TOT war. Sie ins Leben zurückzuholen, ist eine ähnliche Entscheidung, wie ein schwer behindertes Kind zu gebären. Allerdings lebt ein schwer behindertes Kind ja, bevor man es durch Abtreibung tötet. Das Mädchen war bereits tot, man hätte es nur so lassen müssen. |
| gray | also sollten ärzte und sanitäter vorher erst mal genau überlegen, ob es nicht schöner ist, so ein kleines kind mit der familie zusammen zu beerdigen zulassen anstatt alles zu tun, um das leben zuretten. es ist doch völlig egal, ob das mädcchen schon tot war oder nicht, die leute haben ihren job getan und dafür kann man ihnen keinen vorwurf machen. man konnte sie wiederbeleben, da ist 1. keine zeit um fragen zustellen, was besser ist 2. wie schon so oft hier erwähnt, steht es niemanden zu zuentscheiden, was besser und fakt ist, wenn das mädchen erst mal endgültig tot ist, dann kommt sie nicht wieder und wie ihr weiteres leben verläuft, weiß von uns keiner |
| Thanatos | Aus ihr könnte eine skrupellose Diktatorin werden. ;) Da haben wir den Salat. |
| Lizzy | [QUOTE][i]Original geschrieben von gray [/i] [B] es gibt situationen, wo man wirklich überlegen sollte, ob der tod nicht besser für einen menschen ist aber diese entscheidung, muss der betroffene selber fällen. [/B][/QUOTE] Wie kann das der Betroffene, wenn er tot ist? |
| gray | patientenverfügung? |
| Lizzy | [QUOTE][i]Original geschrieben von gray [/i] [B]patientenverfügung? [/B][/QUOTE] Ist eine Möglichkeit, das geb ich zu... aber, hat man die Zeit danach zu suchen und sich dann den Zettel durchzulesen wenn es buchstäblich auf jede Sekunde ankommt (denn das tut es ja meistens)? |
| gray | man wird ja z.b. nicht nur an irgendwelchen unfallorten wiederbelebt sondern auch, wenn mam im kh liegt und da müssen die behandelten ärzte auf sowas aufmerksam gemacht. wenn jetzt irgendwas passiert, wo man wiederbelebt werden kann und der arzt weiß nicht, dass die person es nicht will, dann ist doch klar, dass da nicht lange gezögert sondern gehandelt wird. |
| LadyMcDeath | ich denke mal das die eltern das auch gewollt hätten das das kind weiterlebt..auch wenn es eine ganz lange zeit sehr schmerzhaft für sie ist.. naja aber was soll man machen...es ist der ärzte ihre pflicht das zutun..egal bei welchen umständen (die meisten zumindest :D) lady |
| Pitch-Black | Sie sind laut ihres medizinischen Eids dazu verpflichtet, das Leben zu retten, welches sich nach bestem Wissen und medizinischer Technik retten läßt. Es mag ja sein, das der eine oder andere es besser fände, wenn die Familie, samt dem Kind tot geblieben wäre, aber wenn auch nur der Hauch einer Möglichkeit besteht, ein Leben zu retten, muss man alles tun, um dieses Leben wieder zurück zu holen. Umgekehrter Fall ist viel interessanter, wann stell ich die Maschinen ab, ist das ethisch vertretbar? |
| Sirius | Diese Frage ist auch in Hinblick auf eine evtl. vorhandene Patientenverfügung tatsächlich recht interessant. Nehmen wir einfach mal an, die Eltern hätten ein (rechtlich korrektes und verbindliches) Schreiben verfasst, indem steht, das im Falle eines Falles etc. etc. keine Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen sollen. Die am Unfallort angerückten Rettungskräfte können davon nichts wissen, holen das Mädel erfolreich zurück ins Leben und bringen es zur Genesung ins Krankenhaus. Dort jedoch stellt der Arzt fest, das eben dieses Schreiben existiert und er eigentlich die Geräte abschalten und das Mädchen (zum 2. mal) sterben lassen müßte! Was tun, ist die Frage?! |
| Lizzy | [QUOTE][i]Original geschrieben von Pitch-Black [/i] [B]....aber wenn auch nur der Hauch einer Möglichkeit besteht, ein Leben zu retten, muss man alles tun, um dieses Leben wieder zurück zu holen..... [/B][/QUOTE] Auch wenn dieses Leben garnicht mehr lebenswert ist? |
| Lizzy | [QUOTE][i]Original geschrieben von Sirius [/i] [B]Diese Frage ist auch in Hinblick auf eine evtl. vorhandene Patientenverfügung tatsächlich recht interessant. Nehmen wir einfach mal an, die Eltern hätten ein (rechtlich korrektes und verbindliches) Schreiben verfasst, indem steht, das im Falle eines Falles etc. etc. keine Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen sollen. Die am Unfallort angerückten Rettungskräfte können davon nichts wissen, holen das Mädel erfolreich zurück ins Leben und bringen es zur Genesung ins Krankenhaus. Dort jedoch stellt der Arzt fest, das eben dieses Schreiben existiert und er eigentlich die Geräte abschalten und das Mädchen (zum 2. mal) sterben lassen müßte! Was tun, ist die Frage?! [/B][/QUOTE] In so einem Fall kommt es doch darauf an, wie die Prognosen sind: Heilung wahrscheinlich, oder doch eher nicht....aber egal, Sterbehilfe ist in D-Land sowieso verboten - da dürfte der Arzt garnicht den Stecker ziehn..jedenfalls nicht sofort... |