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  Forum: DIES und DAS
    Thema: zuzahlung durch die eltern zum bafoeg-ab wann?
dream_catwer von euch hat ahnung davon,ab wann man seinen anspruch geltend machen kann?

mein problem:ich bekomme bafoeg;natürlcih wie so viele andren nicht den höchsatz,weil mein vater im prinzip gut verdient,udn ich hab zwei volljährige geschwister,die beide noch zur schule bzw. in weiterbildung sind.

meine eltern waren dagegen,daß ich nach meiner ausbildung(während der ich IHNEN aber überhaupt nicht auf der tasche gelegen habe,wohlgemerkt)jetz doch noch studieren wollte.
in den ertsen beiden semestern habe ich nebenbei gearbeitet.(ich wußte da ja auch gar nicht,daß meine eltern die differenzsumme bezahlen müssen),außerdem haben sie mir immer das spritgeld und die autoversicherung und so n paar klienigkeiten abnzu bezahlt,deswegen habe ich da nie was gesagt..irgendwann wurde die sizuation aber dahiem so schlimm und belastend für mich,daß ich keinen kontakt mehr zu meinen "eltern"haben wollte.
(im übrigen mußte ich mein auto inzsichen verhöcken,weil die repartur(400 E) zu teuer war.)
im übriegen würde ich nicht jedem prinziell den anspruch auf bafoeg sausen zu lassen,wie es hier von einigen leuten empfohlen wurde:
in meinem studiengang biologie sind die semester ganz streng durchorganisiert,man hat jede semferien diverse praktika8zumindest die ersten 4 semester über),da kann man nicht in den ferien arbeiten gehen,wie die leute von den geisteswissenschaftlern.
soweit ich weiß betrifft dies fast die ganzen naturwissenschaften und natürlich die medizinstudenten!
ich war also die ersten beiden semester arbeiten,am wochende,schwarz,zum teil über 50 h im monat,um meine eltern damit nicht belästigen zu müssen. ( wohlgemerkt:arbeiten darfste nur 40 h damit de als student giltst).
das ist im ende darin geendet,daß ich meine bücher immer erst zwei wochen vor der klausur hatte,die klasuur vermasselt hab,und dann die nachklausur mitschriebn mußte,zumindest die nicht-biologischen fächer,in denen ich nach der ausbildung ja fast keine ahnung mehr hatte..
ich hab jetzt also wegen der ganzen arbeiteri ein ganzes jahr verloren!!

nun aber zu meiner eigentlichen frage zurück:
das zweite jahr bafoeg hab ich ab dem 1.10.2003 bekommen.ausgezahlt ab januar.
meinen vater hatte ich gebeten,dann anun auch bitte seine mir vom gestez her zugesgaten leitungen dazu zu erbringen.
er hat denn auch was zugezahlt,aber nicht die volle summe.
ich hab mir das bis märz angeschaut und bin dann zum anwalt.
er wurde also vom anwalt her aufgefordert,die volle zuzahlung zu überweisen.
was er bisher noch keinen monat geschafft hat.
ich möchte jetz also wissen:
wenn ich jetzt wieder zum anwalt hinmuß,
kann ich mir die fehlende summe von dem monat an,in dem ich auch das bafoeg bekommen habe,eifordern,oder erts ab dem monat,in dem ich das erste mal beim anwalt deswegen war.
es geht hier immerhin um 6 oder 9 monate.
das wär ein unterschied von etwa 1000 E!

ich hoffe von euch hat jemand ahnung davon oder schon erfahrungen mit solchen klagen/anwaltskram,denn mein anwalt hat keine ahnung vom bafoegrecht(der kann ja nicht mal den bescheid selber lesen).
sputnikkidich empfehle ja immer wieder gern diese seite: [url]www.bafoeg-rechner.de[/url]

ansonsten ist mein rat: laß das mit dem anwalt erstmal sein, der kostet ja auch geld.... und geh so schnell wie möglich mal zu deinem bafög-amt und laß dich dort beraten.... die wissen wenigstens worum es geht.... schließlich bist du sicher nicht der erste, der dieses problem hat....

ansonsten mal ne kurze ausführung: da du bafög bekommst, hast du ja auch nen bafög-bescheid bekommen. da steht drauf, welchen bedarfssatz du hast. das ist der betrag von dem das bafög-amt der meinung ist, daß du damit über die runden kommst.... wie sich dieser betrag im einzelnen zusammensetzt kannst du auf der oben gennanten seite nachlesen....

dann steht da noch drauf welchen teil dieses bedarfssatztes du von deinen eltern (getrennt vater/mutter) zu bekommen hast.... die differenz zwischen bedarfssatz und zahlungen deiner eltern bekommst du als bafög ausgezahlt....

ich hatte auch mal das problem, daß mein vater angkündigt hatte, nicht mehr zahlen zu wollen.... daraufhin hab ich mich mal informiert und mir wurde gesagt, ich solle in so einem fall beim bafög-amt einen antrag auf vorauszahlung stellen, mit der begründung, daß mein vater seinen teil des unterhaltes nicht zahlt.... dann würde ich diesen betrag erstmal vom bafög-amt bekommen, daß seinerseits dann allerdings versucht, sich das geld bei meinem vater wiederzuholen....

inwieweit du rückwirkend anspruch auf zahlungen von deinem vater hast kann ich dir nicht sagen. ich denke aber mal, daß es auf jeden fall nicht schlecht ist, daß du den anspruch schon mal angemldet hast (schreiben vom anwalt)....

mein wirklich dringender rat ist: finde raus, wann dein zuständiger sachbearbeiter (steht auf dem bafög-bescheid) sprechstunde hat und geh da hin. nimm am besten alle unterlagen mit, die du hast.... also das schreiben vom anwalt (müßtest ja eigentlich ne kopie bekommen haben) und auch nachweise, wieviel dein vater denn nun bezahlt hat.... und natürlich den bafögbescheid.... und das ganze *husch*, weil der januar ist auch gleich rum.....

ich wünsch dir, daß alles gut wird.

gruß
sputnikkid
dream_cat[QUOTE][i]Original geschrieben von sputnikkid [/i]
[B]ich empfehle ja immer wieder gern diese seite: [url]www.bafoeg-rechner.de[/url]

[ansonsten ist mein rat: laß das mit dem anwalt erstmal sein, der kostet ja auch geld.... ]
mein anwalt wird vom stidiwerk betzahlt udn der ist soz.im sembeitrag ,den ich leiste,schon "iclusive".
aber sehr exclusive scheint er eben auch nicht zu sein..
[dann steht da noch drauf welchen teil dieses bedarfssatztes du von deinen eltern (getrennt vater/mutter) zu bekommen hast.... die differenz zwischen bedarfssatz und zahlungen deiner eltern bekommst du als bafög ausgezahlt....]
das weiß ich ja auch inzwischen.das bafoeg amt kann aber nur vorausmäßig zaheln.ich glaub nich daß0 die das rückwirkend bezahlen.
mein anwalt meint er könne meienm vater nur schreiben udn sonst nichts.(im übrigen ,so brief ewie der schreibt,könnte das jeder depp).ansonsten müßte ich wohl meienn vater auf unterhalt verklagen...
[...., ich solle in so einem fall beim bafög-amt einen antrag auf vorauszahlung stellen, mit der begründung, daß mein vater seinen teil des unterhaltes nicht zahlt.... dann würde ich diesen betrag erstmal vom bafög-amt bekommen, daß seinerseits dann allerdings versucht, sich das geld bei meinem vater wiederzuholen....]
sieh oben.

[inwieweit du rückwirkend anspruch auf zahlungen von deinem vater hast kann ich dir nicht sagen. ich denke aber mal, daß es auf jeden fall nicht schlecht ist, daß du den anspruch schon mal angemldet hast (schreiben vom anwalt)....]
grade das war ja aber meine frage gewesen :-))

mein wirklich dringender rat ist: finde raus, wann dein zuständiger sachbearbeiter (steht auf dem bafög-bescheid) sprechstunde hat und geh da hin. nimm am besten alle unterlagen mit, die du hast.... also das schreiben vom anwalt (müßtest ja eigentlich ne kopie bekommen haben) und auch nachweise, wieviel dein vater denn nun bezahlt hat.... und natürlich den bafögbescheid.... und das ganze *husch*, weil der januar ist auch gleich rum.....

danek auf jeden fall für deine ausführungen.
aber heut hab ich erfahren daß ich mich erstmal mit ganz andren problemen rumschlagen darf..( nämlich ob ich überhaupt noch weiter bafoeg krieg---- wenn nämlcuich nicht dann brauch ich gar nicht mehr weiter zu studieren.....).da wird das nichts mehr mit.
sputnikkid[QUOTE][i]Original geschrieben von dream_cat [/i]
[B]mein anwalt wird vom stidiwerk betzahlt udn der ist soz.im sembeitrag ,den ich leiste,schon "iclusive".
aber sehr exclusive scheint er eben auch nicht zu sein..
[/B][/QUOTE]

na gut, wenn das so geregelt ist... konnt ich ja nicht wissen...
aber das er dann auch keine ahnung hat (?)....



[QUOTE][B][dann steht da noch drauf welchen teil dieses bedarfssatztes du von deinen eltern (getrennt vater/mutter) zu bekommen hast.... die differenz zwischen bedarfssatz und zahlungen deiner eltern bekommst du als bafög ausgezahlt....]
das weiß ich ja auch inzwischen.das bafoeg amt kann aber nur vorausmäßig zaheln.ich glaub nich daß0 die das rückwirkend bezahlen.
[/B][/QUOTE]

ne glaub ich auch nicht.... leistungen vom bafög-amt bekommt man immer erst ab dem monat der antragsstellung (darum auch der hinweis, daß der januar gleich zu ende geht - also wenigstens nen antrag auf fristwahrung stellen!)

ich weiß grad nicht, ob wir vielleicht aneinander vorbeireden... aber das bafög-amt übernimmt auf keinen fall den betrag, den eigentlich dein vater zu zahlen hätte.... der antrag auf vorauszahlung hat auch nur den sinn, momentante finanzielle engpässe zu überbrücken....

ich kenn deine situation ja auch nicht so genau.... aber bis jetzt gings doch auch irgendwie... und im moment gehts doch akut erstmal darum, daß du noch weiter deinem studium nachgehen kannst.... mit deinem vater wirst du dich trotzdem noch auseinandersetzen müssen....



[QUOTE][B]mein anwalt meint er könne meienm vater nur schreiben udn sonst nichts.(im übrigen ,so brief ewie der schreibt,könnte das jeder depp).[/B][/QUOTE]

anwälte :rolleyes:



[QUOTE][B]ansonsten müßte ich wohl meienn vater auf unterhalt verklagen...[/B][/QUOTE]

[b]das[/b] wirst du auf jeden fall machen müssen, wenn er sich weiterhin weigert, den dir zustehenden unterhalt zu zahlen. da kommst du so oder so nicht drumherum....
wie ich das verstanden habe, ist es so, daß wenn du einen antrag auf vorauszahlung stellst, verklagt das bafög-amt deinen vater wegen dem unterhalt (so hab ichs verstanden.... konkret ist es bei mir ja aber nicht geworden)


[QUOTE][B][...., ich solle in so einem fall beim bafög-amt einen antrag auf vorauszahlung stellen, mit der begründung, daß mein vater seinen teil des unterhaltes nicht zahlt.... dann würde ich diesen betrag erstmal vom bafög-amt bekommen, daß seinerseits dann allerdings versucht, sich das geld bei meinem vater wiederzuholen....]
sieh oben....[/B][/QUOTE]

siehe oben.


[QUOTE][B][inwieweit du rückwirkend anspruch auf zahlungen von deinem vater hast kann ich dir nicht sagen. ich denke aber mal, daß es auf jeden fall nicht schlecht ist, daß du den anspruch schon mal angemldet hast (schreiben vom anwalt)....]
grade das war ja aber meine frage gewesen :-))[/B][/QUOTE]

siehe oben. erst ab dem monat der antragstellung (gilt eigentlich immer). außerdem übernimmt das bafög-amt diese zahlungen nicht, sondern streckt sie nur vor. das geld wollen die dann schon wieder haben....



[QUOTE][B]aber heut hab ich erfahren daß ich mich erstmal mit ganz andren problemen rumschlagen darf..( nämlich ob ich überhaupt noch weiter bafoeg krieg---- wenn nämlcuich nicht dann brauch ich gar nicht mehr weiter zu studieren.....).da wird das nichts mehr mit. [/B][/QUOTE]

und wieso kriegst du kein bafög mehr? hast du keinen anspruch mehr oder kriegst du nur 0 euro leistungen? da ist nämlich ein unterschied.... und solange du noch in ausbildung bist, sind deine eltern unterhaltspflichtig.... das einzige, womit sie sich rausreden können ist, daß du ja schon ne abgeschlossene berufsausbildung hast (zumindest hab ich das so verstanden)... weiß aber nicht, wie die momemtane rechtslage da ist....

und dann mal noch ne frage, wenn du erlaubst: [B]willst[/B] du wirklich studieren? wenn ja, dann gibts dafür auch einen weg! aber alleine zuhause rumsitzen und über alles mögliche nachgrübeln hilft dir kein stück weiter... also rede mit jemandem, der wirklich ahnung hat und dir weiterhelfen kann.... wir leben schließlich im "informationszeitalter" und wissen ist macht.....
dream_catdas problem hat sich grade vor 5 min gelöst.ich hatte zum 1.10.03 nen neuen antrag auf bafoeg gestellt,mir hat aber noch der lesitungsnachweis gefehlt,und gestern wollte mir der prof den erst nicht unterschreiben..jetz hat er ihn aber doch unterschrieben,und den reich ich jetz gleich beim bafoegamt ein,dann krieg ich ab ende februar wieder bafoeg,natürlich rückwirkend ab 1.10:p

was den unterhalt anbelangt:
ich hatte mal schon früher mit dem anwalt geredet inwieweit mein vater da verplichtet gewesen wäre,im fall daß ich das bafoeg gesrichen bekommen hätte,jetz schnall dich an.also erst mal auf keinen fall mehr als er mir auch zahlen müßte wenn ich das bafoeg bekäme.
aber weiterhin müssen ihm allein minimum600irgendwas übrig bleiben zum leben.das darf nicht angetastet werden.
ich find das unverschämt und ungerecht,daß es für ihn,seine frau und die im haushalt lebenden kinder mindestsätze zum leben gibt,aber für MICH nichts.mir steht als student kein mindestunterhalt zu.ich darf mich sozusagen mit dem begnügen,was übrig bleibt!bzw übrig bleiebn würde!(das wären nach letzem stand eta 150 bis 200 E).jeder sozialhilfeempfänger kriegt da fast das dreifache...
aber zum glück muß ich diesen schei...leistungsnachweis nur einmal erbringen.

ist es nicht ungerecht daß jemand der kein bafoeg kriegt,sich mit dem vordiplom bis zum ende des 6 sems zeit lassen kann,aber als b.empfänger mußte dieselben leistungen fürs vordiplom schon bis zum ende des vierten erbringen!

liebe grüße und weiter viel erfolg beim studium.
sputnikkid[QUOTE][i]Original geschrieben von dream_cat [/i]
[B]das problem hat sich grade vor 5 min gelöst.[/B][/QUOTE]

fein, fein :)


[QUOTE][B]was den unterhalt anbelangt:
ich hatte mal schon früher mit dem anwalt geredet inwieweit mein vater da verplichtet gewesen wäre,im fall daß ich das bafoeg gesrichen bekommen hätte,jetz schnall dich an.also erst mal auf keinen fall mehr als er mir auch zahlen müßte wenn ich das bafoeg bekäme.[/B][/QUOTE]

da brauch ich mich gar nicht anschnallen, das weiß ich nämlich.... erfahrs ja grad am eigenen leib :(



[QUOTE][B]aber weiterhin müssen ihm allein minimum600irgendwas übrig bleiben zum leben.das darf nicht angetastet werden.
ich find das unverschämt und ungerecht,daß es für ihn,seine frau und die im haushalt lebenden kinder mindestsätze zum leben gibt,aber für MICH nichts.[/B][/QUOTE]

naja, das mag für dich blöd sein, aber siehs doch mal von der anderen seite, soll dein vater arbeiten gehen und am ende doch nicht genug geld zu leben haben?



[QUOTE][B]mir steht als student kein mindestunterhalt zu.ich darf mich sozusagen mit dem begnügen,was übrig bleibt!bzw übrig bleiebn würde!(das wären nach letzem stand eta 150 bis 200 E).jeder sozialhilfeempfänger kriegt da fast das dreifache...[/B][/QUOTE]

selbst als regulärer bafög-empfänger hat man weniger geld zur verfügung als der durchschnittliche sozialhilfe-empfänger.... is so....



[QUOTE][B]ist es nicht ungerecht daß jemand der kein bafoeg kriegt,sich mit dem vordiplom bis zum ende des 6 sems zeit lassen kann,aber als b.empfänger mußte dieselben leistungen fürs vordiplom schon bis zum ende des vierten erbringen![/B][/QUOTE]

du kannst dir doch auch zeit lassen.... dann mußt du halt nur selbst zusehen, wie du deinen lebensunterhalt bestreitest.... ;)
und seien wir doch froh, daß es sowas wies bafög gibt, sonst könneten leute wie du und ich nicht studieren (oder nur unter extrem schwierigen verhältnissen).... auch wenn uns der sinn mancher regelungen nicht einleuchten mag (ich hab da schon einiges erlebt.... falls du mal praktikumssemster machst, wirst dus merken), hat sich rigendwann irgendwer was dabei gedacht.....



[QUOTE][B]liebe grüße und weiter viel erfolg beim studium. [/B][/QUOTE]

nur noch ine prüfung und dann noch diplom, dann ist es endlich vorbei.... wenn ich mich nur aufraffen könnte....

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