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  Forum: DIES und DAS
    Thema: Ich möchte bitte nur weg von der Arbeitsagentur
DaisyHallo zusammen!
Ich bin durch die Google-Suche auf diese doch sehr interessante Seite gestossen.
Ich sehe,ihr beschäftigt Euch hier mit der Politik,insbesondere Hartz-IV.
Da ich seit Stunden versuche,mich über die "Gleitzonen-Regelung" zu informieren und ich nicht grossartig vorwärts komme,dachte ich,melde ich mich hier mal an.Ich bin Harzt IV-Empfängerin und laut der Arbeitsagentur " schwer vermittelbar".Das bin ich wohl deshalb,weil ich ein Kind habe und es mir nicht möglich war,einen Ganztags-Kindergartenplatz zu erwerben.Diese Tatsache ist für mich eine Frechheit,aber nicht meine Frage an euch.
Ich hätte nun die Möglichkeit einen Job auf 400,00 Euro-Basis anzutreten.Allerdings sehe ich nicht ein,dass ich davon nur 20% behalten darf.Vielleicht sollte ich noch erwähnen,dass mein Hartz -Einkommen monatlich 160,00 Euro beträgt.
Ich habe nun etwas über Niedriglohn-Jobs gefunden.Dabei ist der Arbeitnehmer rundum versichert,wenn das monatliche Einkommen ab 400,01 Euro beträgt.Die Versicherungen werden zum grössten Teil vom Arbeitgeber übernommen und ein geringer Betrag von mir selbst.Je nach Lohnhöhe.Mein Frage ist nun?

Muss ich hierbei Lohnsteuer bezahlen?

Ich konnte es aus keinem Bericht klar herauslesen.Ich habe nur sehr oft das Wort " Lohnsteuerfreibetrag " gesehen.Doch so weit reicht meine Kenntnis nicht.
Was versteht man unter dem Freibetrag bzw.wie bekommt man Diesen?

Könnt ihr mir in der Richtung irgendwie helfen?Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!

Liebe Grüsse...Jani
moreHm, eine Frage, würdest du dann nicht besser fahren, wenn du den 400€-Job ganz annimmst, da bleibt dir doch mehr übrig als mit HarzIV, oder?
Demon17Hallo Daisy,

ich möchte Dir empfehlen, dich bei einer Gewerkschaft zu erkundigen. Dort gibt es Leute die Dir Auskunft geben können. Für Arbeitslose liegt der Beitrag bei der IG-Metall z.B. bei 1,5€ im Monat. Doch die Infos bringen erheblich mehr. Es gibt da auch kostenlose Seminare und Broschüren zu HartzIV und ähnlichem.

never surrender

demon17
ZombieDer Lohnsteuerfreibetrag gilt für jeden, den muss man nicht beantragen. Er liegt glaube ich in der Gegend von 7300@ / Jahr. Soll heissen, wenn du weniger als diesen Betrag im Jahr verdienst, bekommst du (solange du deine Einkommenssteuererklärung machst) die gesamte Lohnsteuer wieder zurück. Allerdings geht die Steuer erstmal von den Einnahmen ab. Ob man sich in dem Fall ganz von der Lohnsteuer befreien lassen kann, weiss ich nicht.

(Ich gebe aber keine Garantie für die Korrektheit dieser Angaben!)
DarketVerschoben nach Dies&Das weils doch eher Frage- denn Diskussionscharakter hat.

[QUOTE]Hm, eine Frage, würdest du dann nicht besser fahren, wenn du den 400€-Job ganz annimmst, da bleibt dir doch mehr übrig als mit HarzIV, oder?[/QUOTE]
more, Du vergisst, dass bei Hartz4 die Wohnkosten in einem gewissen Rahmen übernommen werden. Die Agentur für Arbeit überweist mir derzeit 600 Euro im Monat.

Übrigens werf ich gleich auch mal ne Frage in den Raum, vielleicht weiß es wer: Ich habe Anspruch auf Kindergeld, ist auch beantragt. Das Arbeitsamt hatte auch festgestellt, dass ich Kindergeld berechtigt bin. Ist es normal, dass die mir den vollen Hartz4 Satz bezahlen und die Kindergeldbehörde zusätzlich das Kindergeld überweist? Wenn ja, juhuu, ich bin reich! :D Wenn nein, kommt man damit durch? ;)

Grüßle

Darket
*~Dead-Rose~*wegen der Sache mit dem Kindergeld: Beim Alg I ist es ganz normal, dass du zu dem Arbeitslosengeld noch Kindergeld bekommst, beim Alg II ist es nach unser Schlauen Datenbank folgendermaßen (dazu muss man sagen EHB = Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger) generell gilt Kindergeld für volljährige Kinder ist grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten zuzuordnen.:
1.Fall Ein volljähriger EHB lebt noch bei seinen Eltern im Haushalt. Beide Eltern gehen einer Beschäftigung nach und beantragen keine Leistungen nach dem SGB II; lediglich der volljährige EHB beantragt Leistungen. Die Eltern erhalten für den volljährigen EHB Kindergeld. Im geschilderten Fall bleibt das Kindergeld weiterhin Einkommen des Kindergeldberechtigen. Gemäß § 62 EStG bzw. § 1 BKGG sind die Eltern allein anspruchsberechtigt. Etwas anderes ergibt sich lediglich dann, wenn eine Abzweigung nach § 74 EStG erfolgt.

Die Voraussetzungen für eine Abzweigung nach § 74 EStG sind gegeben, wenn der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt (keine finanzielle Unterstützung/keine Sachleistungen) oder der Kindergeldberechtigte nicht leistungsfähig (z.B. Alg II-Bezieher) ist.

Da in diesem Fall das volljährige Kind im Haushalt der Eltern lebt, wird die Unterhaltspflicht mindestens in Form der Gewährung der Unterkunft erfüllt. Daher wird ein Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes keinen Erfolg haben.

Durch die Regelung des § 9 Abs. 5 SGB II wird vermutet, dass der volljährige EHB Leistungen von seinen Eltern erhält, sofern dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Wenn im Vorfeld abzusehen ist, dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen, ist der volljährige Antragsteller nicht aufzufordern, gem. § 74 EStG die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst zu beantragen (andernfalls Verweis auf Familienkasse zur Antragstellung auf Abzweigung).

Eine "Weiterleitung" des Kindergeldes durch die Eltern an das Kind ist wie jede andere finanzielle Unterstützung des Kindes durch die Eltern zu sehen, d.h. es ist als Einkommen des Kindes nach § 11 SGB II zu behandeln. Es macht keinen rechtlichen Unterschied, ob die Eltern dem Kind 50 € oder 200 € oder genau 154 € geben. Die Weiterleitung kann eine Abzweigung nicht ersetzen.


oder der 2.Fall Auch die Eltern beziehen ALG II:

In diesem Fall erhalten die Eltern sowie das volljährige Kind über den Alg II-Bezug anteilig KdU, somit kann nicht davon
ausgegangen werden, dass Unterhaltsleistungen in Form der Gewährung von Unterkunft erbracht werden. Daher bestehen Zweifel, ob die Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen (können). In diesem Fall ist das Kind aufzufordern, einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 74 EStG zu stellen.

ich hoffe ich konnte helfen
Zombiekann man das auch mal für Normalsterbliche übersetzen? *gg*
DaisyHallo und Guten Morgen!

Ich bedanke mich zuerst bei Euch herzlich für die Antworten!

MORE: Hm, eine Frage, würdest du dann nicht besser fahren, wenn du den 400€-Job ganz annimmst, da bleibt dir doch mehr übrig als mit HarzIV, oder?

Wie meinst Du das,more?
Wenn ich auf 400 Euro-Basis arbeite dann bin ich über den Arbeitgeber nicht versichert.
Ich bin also gezwungen,dem Arbeitsamt zu sagen,dass ich einen 400 Eu-Job habe.Und das Arbeitsamt,och menno,eigentlich ja Agentur ,gestattet mir...20% vom Verdienten zu behalten...Was in dem Fall 60 Euro wären.Nun bekomme ich von der Agentur meine monatlichen 160 Euro + 60 Euro =220 Euro.

Wenn ich jetzt meinen Chef frage,ob er mich sozusagen fest anstellt ,eben auf diesen Niedrig-Lohn-Tarif,dann bin ich weg von der Arbeitsagentur.Ich bin dann über den Arbeitgeber versichert und ich trage einen Teil dazu bei.Laut Listentabelle würde das so aussehen.Ich erhalte 450 Euro Lohn monatlich.Davon bezahlt der Arbeitgeber den Teil von 94,50 Euro und ich 34,99 Euro für die gesamten Versicherungen.So würden mir noch immer gute 400 Euro im Monat bleiben und wir wären versichert.Nur war eben meine Befürchtung,dass ich Lohnsteuer zahlen muss.Und da unser Staat ja gerne Lohnsteuer nimmt,wird das nicht wenig sein und schon lohnt es sich für mich kaum noch.
So nun lasse ich Dich nochmal zu Wort kommen,denn vielleicht meintest Du was ganz anderes und ich habe es nur nicht gecheckt???
Danke more!

Grüsse...Jani
DaisyGuten Morgen DEMON 17 !

Halt mich bitte nicht für völlig blöd,aber ich habe mir noch nie einen Kopf über eine Gewerkschaft gemacht.
Wie komme ich denn in eine Gewerkschaft?

Ich kann mir da noch gar nicht viel darunter vorstellen.
Gibt es für jeden Berufszweig eine eigene Gewerkschaft?Oder ist es völlig egal,welcher ich beitreten würde?
Was machen die denn so?

Ohje,Du schüttelst jetzt sicher den Kopf über meine "Dummheit".Bisher brauchte ich immer nur Hilfe vom ADAC *grins* und der ist immer für mich da !!!

Liebe Grüsse...Jani
more@Daisy, Darket hat mich derweil schon aufgeklärt... Sagen wir mal, ich hatte mein Gehirn kurzeitig ausgeschaltet... Klar, reicht dir kein 400€ Job...
DaisyMore,oops,und ich schreibe mir hier einen Wolf :).

Jetzt hast den "Schmarrn" von mir auch nochmal gehört.
Aber schön,dass hier wer schon da und fit ist *grins *

Jani
DaisyHallo Zombie!
Danke für Deine Antwort.Das klingt sehr einleuchtend.
Verstehe sogar ich.Da mein Stundenlohn bei 5 Euro liegt,fällt es mir keineswegs schwer unter den 7300 / Jahr zu bleiben *grins *

Liebe Grüsse...Jani
*~Dead-Rose~*so mein Posting wegen Kindergeld für "normalsterbliche" (Sorry, man verfällt leider zu schnell ins beamtendeutsch)

Schaffen deine Eltern normal und bekommen kein Arbeitslosengeld II (also Hartz IV) kriegen deine Eltern das Kindergeld überwiesen, immerhin sind sie ja Kindergeldberechtigte, das bleibt nach wie vor.

Schaffen deine Eltern nicht und bekommen Arbeitslosengeld II, in diesem Fall gehts wegen dem Unterhalt, und da sollte dann das Geld direkt per Abzweigung (deine Eltern kriegens nicht überwiesen, sondern direkt du) überwiesen werden.

Soviel zum Thema lage Rede kurzer Sinn, aber für nen eventuellen Widerspruchsbescheid mit Sicherheit sinnvoll ;)
DarketDie Situation ist aber, dass ich mich in einer Überbrückungszeit befinde, in der meine Eltern mir gegenüber keinerlei Unterhaltsverpflichtungen haben (war bis Mai Zivi und fang im August meine Ausbildung an). Ich kriege ALG2 und mein Vater hat Kindergeld für mich beantragt und es wurde auch bewilligt. Ich weiß net ob sich die Agneutr für Arbeit jetzt irgendwann denkt: Hmmmm der kriegt zu viel von uns. Und dann die Kohle wiedersehen will.
*persephone22*[QUOTE]Die Situation ist aber, dass ich mich in einer Überbrückungszeit befinde, in der meine Eltern mir gegenüber keinerlei Unterhaltsverpflichtungen haben (war bis Mai Zivi und fang im August meine Ausbildung an). Ich kriege ALG2 und mein Vater hat Kindergeld für mich beantragt und es wurde auch bewilligt. Ich weiß net ob sich die Agneutr für Arbeit jetzt irgendwann denkt: Hmmmm der kriegt zu viel von uns. Und dann die Kohle wiedersehen will.[/QUOTE]

Dann würde ich einfach gaaaaanz still sein und mir nichts anmerken lassen! *gg* :D bei mir war das ähnlich-also ich habe praktisch 2mal das Kindergeld erhalten-die sind momentan aber so durcheinander dass denen das gar nicht auffällt!
Denen fällt ja nicht mal auf dass ich seit 3Monaten keinen einzigten Tag beim 1Euro Job war! Habe dafür auch kein Geld bekommen-aber es steht ja irgentwo geschrieben dass wenn man das Angebot nicht annimmt,man Abzüge vom ALG2 erhält!

Naja am nächsten Monat hat sich das eh erledigt *freu**arbeithab*

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