| Limpi | Hallo! Ich habe mal eine Frage. Ich habe seit November 2001 mit meiner Freundin eine WG. Die Kaution (3 Monatsmieten, 1020 Euro) habe ich bezahlt, dafür hat sie die Küche eingerichtet. Ich habe mich zwar auch an der Einrichtung der Wohnung beteiligt und Schränke und Stühle gekauft, aber sie hatte noch eine alte Küche von ihrer Oma im Keller stehen und ihr Vater (Tischler) hat die dann eingebaut, daher war es auch gerechtfertigt, dass ich die Kaution übernahm, außerdem hatte sie nicht das Geld, um diese zu bezahlen. Sie zieht zum Oktober 05 aus und zieht wieder bei ihren Eltern ein, um ihr Studium zu beenden, denn die schriftlichen Arbeiten hat sie erledigt und wartet nun nur noch auf die mündliche Prüfung, auf die sie sich zuhause vorbereitet. Eine Nachmieterin haben wir gemeinsam gefunden - ich habe Zettel in der Uni ausgehängt und die Zweite, die sich gemeldet hat, und die sich einverstanden erklärt hat, ihre Zimmermöbel für 350 Euro zu übernehmen, haben wir dann auch genommen. Meine Freundin hätte, da wir eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben und wir die Wohnung andernfalls gemeinsam aufgelöst hätten, sonst die Miete auch in der Zeit übernehmen müssen, in der sie gar nicht mehr hier wohnt, daher war ich heilfroh, dass wir jemanden gefunden hatten. Die Nachmieterin beginnt zum Oktober ihr Studium und wird vermutlich (wenn wir uns einigermaßen verstehen) noch längere Zeit hier wohnen, ich selber bin im 13. Semester und werde wahrscheinlich im Mai nächsten Jahres ausziehen. Das erstemal über Kaution nachgedacht habe ich, als die Nachmieterin mich bei der Wohnungsbesichtigung gefragt hat, ob Kaution gezahlt werden muss. Nun ja, da die Kaution ja bereits gezahlt war (von mir), habe ich ziemlich überrascht "Nein" gesagt, ohne weiter darüber nachzudenken. Meine Freundin fand das in Ordnung und sagte da auch nichts weiter zu. Nun ist mir aber eingefallen, dass ich die Kaution ja gar nicht wiederbekomme, wenn ich zum Mai 06 ausziehen sollte - die Studentin wird hier ja noch länger wohnen und der Vermieter rückt die Kaution logischerweise erst heraus, wenn die Wohnung im Ganzen gekündigt wird. Nunja, meine Freundin, darauf angesprochen warf mir vor, dass ich, wo doch alles perfekt sei, alles wieder über den Haufen werfe, wobei ich zugeben muss, dass ich gesagt habe, das sei doch alles scheiße mit der Kaution, die bekäme ich ja gar nicht wieder, und was sie denn dazu meinte. Das sei mein Problem und ich könne ihr nicht nachher mit Dingen kommen, das mit der Kaution hätte ich nunmal geregelt und ich sollte doch gefälligst zu meinen Worten auch stehen. Das sei doch klar, wenn ich ausziehen wolle, müsse die Neue entweder mit ausziehen, so dass ich die gesamte Kaution wiederbekäme, oder, ganz klar, eine Nachmieterin suchen, und zusammen mit dieser für die Kaution aufkommen. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Einfach alles so laufen lassen? Was meint ihr? |
| Darket | Auf wen läuft der Mietvertrag? |
| Limpi | Der Mietvertrag läuft auf mich und meine Freundin. |
| fragment | Vielleicht kann man das ja so machen, das der Vermieter das Mietverhältnis zwischen ihm und dir + deiner Freundin zu deinem Auszugstermin auflöst und mit den neuen Mietern ein neues eingeht. So bekommst du die Kaution raus und der Vermieter kriegt sein Geld von den neuen Mietern. Dann wären doch die formalen Probleme vom Tisch. Weiß ja nicht wie gesprächsbereit/flexibel eure Vermieter da sind... Klär das aber als erstes mit der Nachmieterin für das neue Zimmer...1020€ sind ja schon ein Batzen Geld, die man vielleicht nicht einfach so übrig hat...sie sollte da schon Bescheid wissen, was auf sie zukommt. Wenn ich mir noch eine Bemerkung erlauben darf find ich das bißchen ignorant von deiner Freundin die Situation mit "ist doch alles perfekt" zu betiteln...schließlich gehts um mehr als 1000€, die dir gehören und in ungeklärten Verhältnissen stecken. |
| Limpi | Der Vermieter weiß Bescheid und ist damit einverstanden, dass eine neue Mieterin einzieht. Soweit ich das verstanden habe, ist es ihm egal, ob ich den Vertrag als alleiniger Mieter oder zusammen mit meiner neuen Mitbewohnerin weiterführe. Allerdings ist das nicht das Problem. Die neue Mitbewohnerin weiß (!!!) noch gar nicht, dass ich im Mai 06 ausziehen möchte. Ich weiß selber, dass das fies ist. Ich würde das auch gern ändern. Ich komme mir so mies vor. Allerdings rät meine Freundin mir dringend davon ab, ein offenes Gespräch mit Mel. zu führen. Ich will hier nicht über meine Freundin herziehen. Ich klär das gleich mit ihr und rufe dann Mel. an. Danke erstmal. |
| Bunbury | [COLOR=orange]. Wenn Deine alte Freundin auszieht steht der Mietvertrag schonmal auf wackeligen Beinen (bzw. wenn Sie den Wohnsitz abmeldet) und wenn Du ausziehst ist er vollends hinfällig. Wie patra und fragment ganz richtig schreiben, kannst Du Deinen Wohnsitz dort bestehen lassen (Zweitwohnsitzsteuer berücksichtigen) und einen Untermietvertrag mit der neuen Mieterin machen. Das ist aber alles in allem für Dich die denkbar ungünstigste Lösung: Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit aus dem Mietvertrag resultierende Kosten ausgleichen zu können, die der Mieter nicht begleichen kann/will. Für Deinen Fall bedeutet das, daß - sollte die neue Mieterin ein Fenster kaputt machen, die Fliesen im Bad kaputt hauen oder einfach nicht den erforderlichen Schönheitsreparaturen nachkommen - daß der Vermieter ungeachtet eures Untermietsverhältnisses einfach auf Deine Kaution zurückgreift, sollte die neue Mieterin diese nicht begleichen. Du müßtest also theoretisch von der neuen Mieterin (dann Deiner Untermieterin) ebenfalls eine Kaution in gleicher Höhe verlangen um Dich halbwegs abzusichern. Entstehen größere Schäden als durch die Kaution abzudecken sind bist aber immernoch Du der Vertragspartner, gegen den der Vermieter seine Ansprüche geltend macht.... So oder so sehr ungünstige Verhältnisse für Dich. Das einzig Sinnvolle ist, daß Du die Wohnung kündigst und dem Vermieter die Neue als Nachmieterin empfiehlst. Der Vermieter kann das natürlich unter bestimmten Voraussetzungen verweigern (Einkommenssituation u.ä.) und soetwas wie die Kaution übertragen/übernehmen zu lassen geht garnicht! Rechtlich einfach aus dem Hintergrund heraus, daß die Nachmieterin dann mit Ihrer Kaution rückwirkend für Deine unterlassenen Zahlungen (Betriebskostenabrechnung der Vorjahre etc.) haften würde. Deshalb verlangt der Vermieter von der Nachmieterin in jedem Falle sofort eine eigene Kaution und Deine hält er soweiso noch mindestens ein halbes, manchmal auch 2 Jahre zurück. Eine rechtliche Höchstgrenze, bis wann die Kaution zurückzuzahlen ist gibt es nicht (bzw. gab es nicht). Im Gesetz steht (stand) nur, daß sie dann vom Vermieter zurückzuzahlen ist, wenn weitere Vorderungen gegenüber dem Mieter nicht mehr auftreten können. In Deinem Falle bedeutet das: Du ziehst im Frühjahr 2006 aus, hast also 2006 schon einen Teil Betriebskosten gezahlt. Sollte Dein Vermieter die Betriebskostenabrechnung 2006 erst zum gesetzlich letztmöglich vorgeschriebenen Termin (Dez. 2007) fertigstellen, kann er auch Deine Kaution bis Januar 2008 behalten. Jedanfalls hattest Du bislang keinerlei rechtliche Grundlage um sie vorher zvom Vermieter zurückverlangen zu können. Meine Freundin hat mir gerade erzählt, daß kürzlich eine Gesetzesänderung erfolgt ist, nach der die Kautionsrückzahlung nun doch (endlich) an Fristen gebunden ist - kann also sein, daß es schneller geht, ich muß mich aber erst erkundigen inwiefern diese rückwirkend für vorher abgeschlossene Mietverträge anwendbar ist. Gehe einstweilen davon aus, daß Du von Deiner Kaution bis Ende 2006 bestimmt nix siehst - schlimmstenfalles erst 2008 darauf bestehen könntest. So oder so eine Zwickmüle: Setzt Du die Neue als Untermieterin ein und bleibst selbst Hauptmieterin, dann haftest Du erstmal für Schäden, die sie verursacht und mußt evtl. sogar noch Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Die Kaution mußt Du Dir von Ihr auf jeden Fall als Sicherheit einstweilen von Ihr überweisen lassen und Sie hat Anspruch darauf, sie von Dir verzinst wiederzubekommen. Allerdings könntest Du so die Schönheitsreparaturen (die die meisten ja eh erst bei Kündigung machen) auf sie vertraglich abwälzen. Kündigst Du die Wohnung, dann kommt der Vermieter in jedem Falle sofort mit einer neuen Kautionsforderung auf sie zu, ohne, daß Du Deine bereits zurückerstattet bekommen hättest. Ich empfehle Dir letzteres, wenn Du kein Risiko eingehen willst Deine Kaution garnicht weiderzusehen und versuche die Neue dazu zu bequatschen, daß sie wenigstens die Wohnung als "renoviert" übernimmt, auch wenn sie das nicht ist. Sonst mußt Du vor Der Übergabe auchnoch für sie renovieren. MfG Bunbury . .[/COLOR] |
| fragment | hmm...ich versteh ja, dass ihr eure Kosten gedeckt sehen wollt, aber eure Mitbewohnerin da einfach so im Regen stehen lassen zu wollen is fieß. Probier doch das sauber über die Bühne zu kriegen...evtl. kannst du der Mitbewohnerin ja anbieten die Kaution bei dir in Raten abzuzahlen oder so...je nachdem wie ihr euch versteht und wie deine finanzielle Sitiation so ist... Ich würde es aber nicht so machen, dass dein Geld da liegen bleibt während andere dort wohnen...unter Umständen siehst du das dann nie wieder... [SIZE=1]deine Freundin ist mir unsympathisch[/SIZE] |
| mathisschwester | zieh mit deiner freundin zusammen aus - so bekommst du deine kaution wieder und ziehe zur untermiete bei der neuen mitbewohnerin ein - fertig. don't panic.... so far mathis |
| Limpi | "Problem" gelöst. :) lieben Dank an alle, die mir geholfen haben. :) |