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  Forum: DIES und DAS
    Thema: Hilfe!!!Ratten weg sonst Rausschmiss aus der Wohnung?
Pseudo-GruftiiiBrauche dringend Hilfe. Habe heute ein Schreiben vom Anwalt meiner Vermieterin bekommen, in dem steht:


sehr geehrte ....,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung die anwaltliche Vertretung Ihrer Vermieterin, Frau .... .

Durch Mieter des Anwesens wurde unserer Mandantschaft mitgeteilt, dass Sie in Ihren Wohnräumen eine Ratte oder auch Zuchtratte halten.

Gemäß Mietvertrag und Rechtsprechung ist das Halten von Kleintieren, die nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, zum vertragsgemäßen Mietgebrauch zugehörig. Derartige Tiere kann ein Mieter grundsätzlich ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Zu den Kleintieren zählen allerdings lediglich gemäß ständiger Rechtsprechung Tiere wie Ziervögel, Fische im Aquarium, Hamster etc. . Für andere Tiere wie selbstverständlich auch Ratten ist es entscheidend, ob die Interessen der übrigen Hausbewohner durch die Tierhaltung tangiert werden. Dies ist dann der Fall, wenn Tiere gehalten werden, welche nach dem allgemeinen Empfinden und der allgemeinen Verkehrsanschauung bei einer überwiegenden Zahl von Personen als ekelerregend gelten, was bei der Verkehrsanschauung bei Ratten oder Zuchtratten gegeben ist. Darüber hinaus gehen auch von dem Tier dahingehend Belästigungen aus, als durch Sie sowohl der Rattenkot oder auch der Rattenstreu über den üblichen Hausmüll entsorgt wird, was einerseits hygienisch nicht zumutbar ist und andererseits zu erheblichen Geruchsbelästigungen führt.

Wir haben Sie somit aufzufordern, die Ratte aus den Wohnräumen BIS SPÄTESTENS 21.07.2006 zu beseitigen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass bei einem erneuten Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten, zumal die Haltung von Haustieren über die Benannten hinaus der Zustimmung des Vermieters bedarf, sich unsere Mandantschaft vorbehält, das Mietverhältnis ordentlich oder gegebenenfalls außerordentlich zu kündigen.




*schock* darf die das? habe soeben meine nachbarn (wir wohnen zu dritt im haus) gefragt, die haben alle nichts dagegen und finden es auch nicht in ordnung. es ist aber leider so, dass mein nachbar sehr viel ärger veranstaltet indem er nie das treppenhaus putzt, nie die mülltonne rausfährt und vor allem ganze gelbe säcke voller plastik und glas in die mülltonne schmeisst, sodass wir anderen unseren müll da nicht mehr reinwerfen können. allerdings kann die dritte, die immer sofort zur vermieterin rennt nicht wissen wer das war, ob ich oder mein nachbar. deshalb habe ich selbst ständig wegen ihm ärger am hals wegen diesen dingen. ausserdem hat sich meine nachbarin nur mal persönlich bei mir beschwert, weil ich die müllbeutel mit dem streu drin nicht zugeknotet hab. ist in ordnung, kann ich verstehen, hab ich seitdem gemacht, das weiss sie auch. und jetzt kriege ich dieses schreiben, obwohl sich diese besagte nachbarin nur bei ihr beschwert hat, weil irgendjemand von uns beiden (und ich bins nicht, das könnte ich sogar beweisen) den müll nicht trennt.

das streu stinkt nicht, ich wechsel es ja auch oft genug. bei katzenstreu wärs doch genauso und meine nachbarin hatte schon mal ne katze. im mietvertrag steht nichts davon, dass ich mir keine tiere halten darf. ich habe sogar noch persönlich also mündlich den mann meiner vermieterin gefragt, ob tiere in ordnung sind (habe natürlich aber nicht erwähnt, dass es ratten sind, ich finde darauf kommt es auch nicht an). kleintiere sind doch nagetiere und unter diesen "ziervögel, fische im aquarium, hamster ETC. kann man doch eine ratte verstehen oder? wo ist der unterschied zwischen einer ratte und einen hamster?

ich finde das sauunverschämt, dass ich die schlamperei von meinem nachbar so ausbügeln muss. kann die mich einfach so kündigen? ich habe leider auch nicht das nötige kleingeld so vors gericht zu ziehen......helft mir bitte, hab echt angst um meine süßen *heul*
moreSo brutal das klingt: Ja, die dürfen das.

Ratten sind/bzw gelten als Schädlinge, nicht als Haustiere. Daher wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die Ratten abzugeben, oder vielleicht zu einer Einigung mit dem Vermieter, bzw. der Hausverwaltung zu kommen.
DarketBist Du sicher? Ich hab mir mal sagen lassen, dass der Vermieter auch bei Ausschluss kaum irgendwas gegen die meisten Haustiere tun können.
moreJa, HAUSTIERE, aber Ratten sind keine.... Das ist das Problem. Ich denke, es wird trotzdem nicht einfach für den Vermieter die Wohnung zu kündigen, aber die Frage ist, will man es darauf ankommen lassen? Will man riskieren, dass man gerichtlich rausgeworfen wird, auch wenn das vielleicht nicht klappt? Vielleicht lässt sich ja eine gütliche Einigung erzielen. Aber ich denke die Chancen stehen denkbar schlecht. Bei Meerschweinchen gäbe es keine Probleme um mal ein Tier der gleichen Größenordnung zu nennen.

Hier aber ein Zitat von Anwalt.de welches Hoffnung machen könnte:
[QUOTE]Keine einheitliche Regelung existiert bei Ratten. Manche Richter halten diese Tiere für sauber und harmlos. Einige haben eine andere Meinung. Sie haben ein Haltungsverbot bestätigt, weil Ratten Ekel hervorrufen könnten[/QUOTE]
Pseudo-Gruftiiiaber du kennst schon den unterschied zwischen laborratten/zuchtratten? es sind haustiere. und es sind nager wie jeder andere. habe auch mit meiner nachbarin geredet, sie findet es selber nicht in ordnung. jetzt habe ich persönlich mit meiner vermieterin geredet, habe ihr erklärt, dass meine nachbarn nichts dagegen haben und ihre einzige begründung war, sie findet sie eklig und sie möchte sowas nicht im haus haben. es sind nur zwei, sie haben einen großen käfig sodass ich behaupten kann dass ich sie nie rauslasse. im mietvertrag steht auch nichts drin. und meine nachbarin durfte sich sogar eine katze und einen hund halten. sie ist bloß verärgert dass der andere türke da so viel ärger macht mit seiner mülltrennung und so weiter und jetzt will sies an mir raus lassen. dann hab ich sie gefragt was ich mit ihnen machen soll, ich kann sie doch nicht einfach so weg geben. dann hat sie gemeint, ihr neffe ist tierarzt, ich soll ihn mal fragen was man damit machen kann. ich sofort wieder zittrige stimme gekriegt, ich lass die doch nicht einschläfern!!!


und dieser angebliche ekel kann mir am arsch vorbei gehen. mich ekelt ihre intolleranz an und dass sie sowas aufgrund ihrer meinung, ihrer abneigung entscheidet. es ist doch das selbe als hätte ich einen hamster. das problem ist, mach mal jemanden der sich damit nicht auskennt den unterschied zwischen laborratte und der gewöhnlichen klar. aber wo soll da der ekelfaktor sein? in meine wohnung kommt die vermieterin oder meine nachbarn nicht. der müll stört die nachbarn nicht und meine vermieterin wohnt in einer anderen stadt, wie kann sie dann sowas stören?
ApexAlso laut einem Urteil des Amtsgerichts Hannover müssen Zuchtratten rechtlich als Kleintiere gelten, deren Haltung keinerlei Einverständnis des Vermieters vorraussetzt, Ängste der anderen Mieter sind nicht zu berücksichtigen. Hier nochmal der Link zum Urteil samt Angabe des Aktenzeichens:

[URL=http://www.vdrd.de/haltung/urteil.html]http://www.vdrd.de/haltung/urteil.html[/URL]

Edit: Eventuell einfach mal beim Mieterschutzbund nachfragen, wie die rechtliche Lage hier genau ist...
thoughtHallo. Als was deine Vermieterin macht, halte ich, ehrlich gesagt, für nicht korrekt (juristisch gesehen) und ist mir auch neu. Ich hatte selbst schon Ratten und hatte mich vorher entsprechend informiert. Deiner Schilderung nach zu urteilen, habt ihr im Mietvertrag keine Vereinbarung über Tierhaltung getroffen. Demnach darfst du OHNE ERLAUBNIS des Vermieters Kleintiere halten. Dazu zählen z. B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Meerschweinchen und MÄUSE - also auch RATTEN! Die (also die domestizierten Ratten) werden nämlich seit über 100 Jahren zu den Kleintieren gezählt. Da von ihnen bei artgerechter und normaler Haltung keine Geruchsbelästigung oder Beschädigung der Mietsache ausgeht, brauchst du auch keine Erlaubnis vom Vermieter. Die Geruchsbelästigung, die durch das Saubermachen der Tiere entsteht, grenzt du ein, indem du nun die Müllbeutel zuknotest. Damit ist meines Erachtens deine Pflicht getan. Ganz abgesehen davon, wer mal Meerschweinchen hatte, weiß, wie deren Streu stinken kann... Deshalb kann ich dir nur raten, das Verhalten deiner Vermieterin nicht zu akzeptieren. Hole dir rechtliche Hilfe. Grüße THOUGHT
moreIch denke, das wird jeder Richter auf seine eigene Weise sehen... Soweit ich mich informiert habe, auch aufgrund meiner beiden Katzen sind die Aussagen zur Rattenhaltung und die Urteile darüber sehr unterschiedlich...
thought[QUOTE][i]Original geschrieben von Pseudo-Gruftiii [/i]
... ich habe leider auch nicht das nötige kleingeld so vors gericht zu ziehen......helft mir bitte, hab echt angst um meine süßen *heul* [/B][/QUOTE]

... Bevor ich es vergesse: wenn dem wirklich so ist, hast du - im Ernstfall - Anspruch auf Prozesskostenhilfe...
Pseudo-Gruftiiiaber das da oben ist doch ein rechtskräftiges urteil oder? also wenn es bei ihm so beurteilt wurde, dann hab ich doch auch das recht darauf oder?


aber wie soll ich weiter vorgehen? wie gesagt, ich habe nicht das nötige kleingeld für einen eigenen anwalt oder für eine klage. soll ich den anwalt von ihr anrufen? mit ihr persönlich werde ich sowieso noch reden, da sie sich mit uns, also den mietern zamsetzen will. wenigstens habe ich die auf meiner seite. aber wenn ich sie trotzdem von ihrem subjektiven empfinden nicht abbringen kann....kA....soll ich dann warten, bis die mir kündigt und das eventuell mit einem richter durchzieht?
moreDer erste Schritt ist immer ein schriftlicher Widerspruch. Den kannst du an ihren Anwalt richten. Sei aber vorsichtig mit deinen Vormulierungen und lass dir den Brief lieber vorformulieren, denn Anwälte drehen dir jedes Wort im Munde herum. Halte dich am Besten kurz. Sag, dass du Einspruch erhebst und erst mal Zeugenaussagen hören möchtest, wer sich genau von dem Geruch belästigt fühlt, da in seinem Schreiben nur Mutmaßungen stecken. Dann schreib ihm noch ein paar Gerichtsurteile aus dem Internet.

So würd ich´s zumindest machen.
Pseudo-Gruftiiifinds schon hammer, dass ich mir voll die arbeit machen muss wegen nichts und wieder nichts. und was passiert wenn ich nicht zurückschreibe? wird das dann automatisch so wahrgenommen, als ob ich dem zustimme?
thoughtIch würde dir nicht raten mit ihrem Anwalt zu telefonieren. Er vertritt die Interessen deiner Vermieterin und nicht deine. An deiner Stelle würde ich in die "gelben Seiten" schauen, einen Anwalt in meiner Nähe heraussuchen, dort anrufen und mal fragen, was ein Beratungsgespräch kostet (können dir die Angestellten am Telefon meistens sagen) und fragen, was man machen kann, weil du eben kein Geld hast. Vor ca. zwei Jahren war es so, dass man dann "Beratungshilfe" in Anspruch nehmen konnte, also eine finanzielle Unterstützung durch den Staat. Dazu musste man einen sogenannten "Berechtigungs- oder Beratungsschein" beim zuständigen Gericht besorgen. Ob der was kostet weiß ich nicht, das kannst du aber auch in Erfahrung bringen, indem du beim Gericht anrufst. Mit diesem Schein ist man dann zum Anwalt gegangen, hat sich beraten lassen und der hat seine Kosten mit dem Gericht abgerechnet, so dass der "Mandant" nichts bezahlen musste. Ich muss dazu sagen, bis vor zwei Jahren stand ich noch auf der anderen Seite (Anwaltseite, weil ich als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte gearbeitet hab) und weiß deshalb nicht genau, was die Mandanten zu tun hatten. Ich hab dann nur die Beratungsscheine in die Hand gedrückt gekriegt von meinem Chef um dann die Abrechnung für das Gericht zu machen. Allerdings verändern sich solche Sachen ständig, so dass ich es für sehr wahrscheinlich halte, dass sich in den letzten zwei Jahren einiges geändert hat in dieser Hinsicht. Deshalb solltest du dich beim Gericht mal schlau fragen.
P.S. Warte nicht solange, bis du evtl. gekündigt wirst. Das ist die "Vogel-Strauß-Taktik" und geht meistens nach hinten los. Tu jetzt was.
Zombie[QUOTE]ich habe sogar noch persönlich also mündlich den mann meiner vermieterin gefragt, ob tiere in ordnung sind [/QUOTE]

Tja leider kann das aber wieder niemand beweisen... Deswegen immer ALLES auch wenns eigentlich nicht so wichtig ist, schriftlich festhalten.
Ich denke nur dass es in deinem Fall keinen Unterschied macht.

[QUOTE]Warte nicht solange, bis du evtl. gekündigt wirst. Das ist die "Vogel-Strauß-Taktik" und geht meistens nach hinten los. Tu jetzt was.[/QUOTE]

Eben, am besten erstmal einen höflichen Brief an den Anwalt schreiben. Am besten verweist du darin auf das von Apex genannte Urteil (mit Aktenzeichen, Datum, Gericht etc...) und erklärst das du aus diesem Grund der Aufforderung nicht nachgehen wirst.
So hast du zumindest Zeit gewonnen. Machst du nix, wirst du vermutlich nach Ablauf der Frist eine Kündigung vorfinden...
Pseudo-Gruftiiiwow krass. so heftig ist das? immer zu gunsten des vermieters oder was? mann, als hätte ich nicht schon genug zu tun in den nächsten zwei wochen.... ich werde ihn also zurück anschreiben. aber bis 21. noch diesen monat? krass......


ich wollte aber erst mit der vermieterin sprechen, ob ich das so mit ihr irgendwie klären kann. allerdings kann ich das erst nach der frist machen. also was ist jetzt besser....erst persönlich reden oder erst anwalt anschreiben?
Darket[QUOTE]immer zu gunsten des vermieters oder was?[/QUOTE]
Im deutschen Mietrecht? Eher nicht ;)
NnordyAuf jeden Fall zuerst dem Anwalt schreiben und Widerspruch einlegen - dadurch wird die Frist aufgeschoben.
Danach kannst Du es immer noch mit Deiner Vermieterin versuchen - wie andere hier schon sagten, wenn nichts im Mietvertrag steht ist die Haltung von Ratten grundsätzlich erlaubt, Zuchtratten sind Nagetiere und daher erlaubt.
Versuche auf jeden Fall, einen außergerichtlichen Termin zu vereinbaren, indem Du zur Not Zugeständnisse machst wie: Die Ratten werden nicht mit rausgenommen, bleiben in einem Zimmer oder ähnliches.
Und wie gesagt: Zuerst Widerspruch einlegen. Sonst arbeitet die Zeit gegen Dich.
Pseudo-Gruftiiialso ich habs jetzt folgendermaßen formuliert, ist das in ordnung so?




[B]Widerspruch zu Ihrem Schreiben von 12.07.2006[/B]



Sehr geehrter Herr Lang,

Hiermit möchte ich gegen Ihr Schreiben vom 12.07.2006 Widerspruch einlegen. Als allererstes möchte ich Sie auf das beiliegende Rechtsurteil verweisen. >>werde ihm das Rechtsurteil auf dem Link der hier gepostet wurde ausdrucken und mitschicken<
Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich meine Nachbarn von meinen Haustieren, oder auch ihren Streu/Müll nicht gestört fühlen. Dies können Sie sich persönlich von ihnen bestätigen lassen. Die einzige Person, die ein Problem mit meiner Haustierhaltung hat ist Frau Biedermann, lediglich aus persönlichen Gründen.
Von einem Vertragsbruch kann hier auch keine Rede sein, da die Groß- oder auch nur Kleintierhaltung zu keinem Zeitpunkt vertraglich festgelegt wurde.




hochachtungsvoll, .....




bin übrigens für jede hilfe dankbar und bedanke mich auch ganz dolle für die antworten :)



@nnordy: ich soll persönlich mit dem anwalt von meiner vermieterin reden? der ist aber in einer ganz anderen stadt, samt ihr. da komme ich ohne auto gar nicht hin.


glaubt ihr eigentlich dass er absichtlich keinen plan davon hat was er da schreibt oder muss ers bloß wenigstens probieren so nach dem motto vielleicht fällt sie ja drauf rein. kann doch nicht sein, dass ich die kündigung kriege und ihr auch nachzugehen habe, nur weil mir ein mann, der sich eigentlich in seinem fach auskennen müsste so einen stuss verzapft?


ich würds am liebsten erstmal friedlich klären, aber mir gleich nen anwalt auf den hals zu hetzen ist hammer. ich werde auch versuchen mit ihr zu reden, aber sollte das nichts bringen, wirds wahrscheinlich richtig ärger geben. ich werde meine viecher ganz sicher nicht weg geben. schon aus prinzip nicht. ich soll sie entfernen weil sie es sich wünscht, aber wer beachtet meine wünsche? und mit der anspielung aufs einschläfern hat sie sowieso den vogel abgeschossen....neee......so schon mal gar nicht.
Evildoer@Pseudo

Ich geh davon aus, dass die dich einfach raus haben wollen und nach einem Grund gesucht und gefunden haben. Gerichte entscheiden so oder so. Man muss also Geld haben und das hast du nicht.
Mieterschutzbund ist schon mal gut.
Besser ist vielleicht bei den einschlägigen RattenClubs anzurufen und nach Hilfe fragen. Vielleicht besser Telefon als Mail.

Die Fristsetzung ist eine Unverschämtheit, als würde es um Leben und Tod gehen... naja Einschüchterungstaktik eben.

Vielleicht nur so als Tipp: beharre immer, wo auch immer, darauf, dass die Ratte nur im Käfig gehalten wird. Nie Freilauf bekommt. Wie ein Wellensittich halt.

Und beuge dich nicht, wenn die deine Ratte los sind, werden sie auch dich los, ist mein Gefühl. Also telefonier mal mit Rattenclubs, da gibt es ja einige.

Viel Glück!
TrauerwesenIch habe auch schon mal eine Wohnung nicht bekommen, weil ich damals noch Ratten besass.

hatte mich dann erkundigt, sagte denen auch (fetzte mich mit der Vermieterin), dass die nur im Käfig seien und sie sagte, das könne ja jeder sagen.

Nunja, wie auch immer, erkundigte mich dann halt, und Ratten zählen leider nicht als Kleintiere (die man ohne ausdrückliches Verbot halten darf), sondern als Ekeltiere. Ratten, Schlangen, Spinnen etc, könnten ja die Nachbarn belästigen (wie auch immer). ist Schwachsinn, aber leider nach wie vor so.

Aber kann auch sein, dass sie die Toleranz ein wenig bildete, das ganze ist nun etwa 2-4 Jahre her, also am besten mal erkundigen. Vielleicht gelten sie ja mittlerweile mal als normale Haustiere...meine Güte, was mich so alles belästigt, aber sage mal nicht mehr dazu ;)

Und ich weiss, eines Tages bekomme ich wieder welche.
Pseudo-Gruftiiivielleicht hast dus ja nur falsch formuliert. wie gesagt, viele wissen nicht dass es neben den üblichen ratten auch süße laborratten bzw. zuchtratten gibt und da ist ja ein meilenweiter unterschied. aber lies dir nochmal das rechtsurteil durch. es wird schon stimmen, wenn schon die ganzen zahlen darüber stehen (aktenzeichen/nummern?)...


und dass ich sagen werde, dass die immer nur im käfig sind ist klar. habe schon der vermieterin angeboten sich den großen käfig mal anzuschauen damit sie glaubt, dass die dadurch dass sie so viel platz haben gar nicht raus müssen. sie war ganz entsetzt:D ....


ich werds wohl auf jeden fall morgen so abschicken. und den mietschutzbund fragen, oder wie auch immer die heissen.



edit: achso ja, dass sie mich loswerden wollen glaube ich nicht. wohne erst seit 1.4. hier. die mitbewohner haben kein problem mit mir. ausserdem kann sich das meine vermieterin nicht leisten, da sie eh schon ziemlich in rückstand ist, dadurch dass mein vormieter sehr lange seine miete nicht gezahlt hat. gerade deswegen dreht sie so am rad. die ist total wahnsinnig. sie hat schon mal vor meinem nachbar geheult wegen irgendwas, weil sie sich so aufgeregt hat oder so....
archonwie kommt sie denn überhaupt jetzt auf einmal drauf, dass die viecher weg müssen? wusste sie das anfangs nicht, dass du welche hast? wie hat sie es erfahren?

was mir so garnicht einleuchten will ist, warum sie sich plötzlich aufregt, wenn sie doch meilenweit entfernt ist und nur ihre miete kassieren will.
hast du vielleicht doch einen nachbarn, der sie "drängt"?

so wie du das schilderst hört sich das so an, als wäre die gute frau krankhaft boshaft.

dann frage ich mich, selbst wenn man vor gericht geht und sie muss das vieh akzeptieren - kann sie denn nicht anschliessend den mietvertrag für ihr haus so umändern, dass da demnächst für dich drinsteht "keine ratten erlaubt" ?
das ist doch dann nur eine zeitfrage - oder?
oder sie findet aus hass weil sie verloren hat eine andere schikane!

hab davon keine ahnung... eigenheim lässt grüssen.
glaub wenn ich in der wohnung wäre, dann hätte die gute frau garnie erfahren, dass ich überhaupt so ein vieh hab und auch die nachbarn nicht!

das schreiben klingt ein bissl "barsch" ...das könnte den anwalt dazu verleiten, dass er dir gleich eins reinkloppen wird! ;)
wenn ich das lese, würde ich so handeln, weil ich mir bissl aufn schlips getreten fühlen würde.
das beste wäre echt, ein anwalt von deiner seite würde den brief aufsetzen... dann hat er nämlich von haus aus ein anderes kaliber gegenüber.

ich persönlich würde es glaub ich eher so formulieren, dass ich sagen würde, dass du ziemlich ausser dir bist, weil du gleich ein schreiben vom anwalt gekriegt hast, ohne (wie du sagtest) je ein vernünftiges gespräch mit der frau geführt zu haben (nur falls das der fall ist!)

dann würde ich sagen, dass laut urteil soundso gerichtlich entschieden wurde, das man das recht hat die ratten zu halten... weil... (was weiss ich... ich kenn mich ja da nicht aus... es "zuchtratten" sind - hab das urteil jetzt nicht gelesen) die wie mäuse als kleintiere gehalten werden dürfen.... (wenn du solche Ratten auch wirklich hast und es nachweisen kannst) und du deshalb einspruch einlegen wirst.

das mit den nachbarn kannst du ruhig schreiben, wenn du dir sicher bist, dass sie nicht im zweifelsfall (druck von dieser frau) doch gegen dich aussagen würden! aber das mit dem "selbst davon überzeugen" würde ich weglassen - das wirkt für mich provokativ und ihn herausfordernd... so nach dem motto "nu mach mal... komm doch selbst vorbei..." das interessiert den typen nämlich garnicht! ;) der sucht nur wie er das urteil das du vorlegst umgehen kann... das ist seine aufgabe! ;)

er soll erst mal sagen was sache ist und warum er das urteil ggf. ablehnen kann! dann bist du wieder dran und musst kontern!

ich würde jede provokation vermeiden und tatsachen sachlich darlegen!
recht viel mehr sollte da auch nicht rein... denn du kriegst bestimmt wieder antwort von ihm und dann brauchst vermutlich eh fachkundige hilfe!
aber man sollte glaub ich nicht gleich zu anfang mit dem dicken strick schwingen! erst mal sehen was er dazu meint! ;)
man weiss nie was noch kommt, aus einer provokation!

das mit dem "persönlichen problem von der frau sowieso" find ich auch überflüssig! ;)
das weiss er selbst am besten, denn sie hat ihn ja für sich beauftragt! ;)

ich würde eher sagen dass dir nicht ganz klar ist, was die frau urplötzlich gegen die HAUSTIERE hat, weil nie davon die rede war.... usw. und dass es auch vertraglich nirgends festgehalten wurde, du mit den nachbarn gesprochen hast, die sich nie beschwert haben, und es somit eigentlich garkein problem gibt, weil frau sowieso ja in wasweissichwo wohnt! ;)

immer sachlich... nicht provokativ... dann kann er sich schon mal rein seelisch auf einen "kleinkrieg" mit dem anderen anwalt einstellen!

der würde es mit sicherheit nämlich ähnlich machen, bzw. ihm gleich mit dem "entsprechendne freispruch für die tiere kommen" wenn es ihn denn gibt!

wie gesagt, das ist meine meinung dazu!
ich würde es eher so formulieren, weil ich anfangs nicht der "angreifer" bin, sonder der unschuldig "angegriffene"!
aber entscheiden musst das du - lass dir nicht was einreden, wovon du nicht überzeugt bist. ich hatte noch nie so ein problem, aber ich würde so an die sache ran gehen. gib mir aber keine schuld, wenn was schief läuft! das war nur ein rat meinerseits!

und nur nicht zu viel sagen! nur das was wirklich nötig ist - wenn er HART kontert, und ein gegenurteil findet, wirds noch schwierig genug.
oder die frau findet dann halt was anderes zum aussetzen.... ;)

falls hier jemand anderer meinung ist, kann er/sie das ja noch posten, dann kannst du immer noch entscheiden, was du schreibst - wenn du noch zeit hast. aber mach was DU für richtig hältst! ich kann die situation nur von HIER begutachten... das sagt garnix!
NnordySo, ich hab Dir jetzt hier mal einen Textvorschlag gemacht, vielleicht nimmst Du den, Deiner ist - naja, vielleicht etwas arg unglücklich...
Mein Vorschlag wäre:

Widerspruch zu Ihrem Schreiben von 12.07.2006



Sehr geehrter Herr Lang,

hiermit lege ich mit sofortiger Wirkung Widerspruch zu Ihrem Schreiben vom 12.07.2006 ein.

Wie von Ihnen bereits angedeutet handelt es sich bei den in meinen Räumen vorhandenen Tieren um Zuchtratten. Laut Urteil vom 26.09.2002, Az. 505 C 7715/02, Amtsgericht Hannover, gilt für Ratten:
„Bei Ratten handelt es sich wie bei Fischen, Hamstern, Vögeln, Meerschweinchen etc. um Kleintiere, die üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Es ist andererseits auch weder konkret vorgetragen, noch ersichtlich, welche objektiven Störungen und Beeinträchtigungen von Ratten ausgehen, die artgerecht in einem Käfig innerhalb der Mietwohnung gehalten werden.“
Gern erbringe ich den Nachweis, dass meine Tiere artgerecht gehalten werden.

Zudem habe ich nach Rücksprache mit den anderen Mietern des Hauses erfahren, dass sich keiner von den Tieren selbst oder der anfallenden Streu belästigt oder gar gesundheitlich bedroht fühlt. Die Tiere verbleiben ausschließlich in der Wohnung in ihrem Käfig. Sie geben somit keine Gelegenheit, von irgendjemandem als ‚ekelerregend’ empfunden zu werden, da sie zu keinem Zeitpunkt außerhalb meiner Räumlichkeiten in Erscheinung treten. Die Frage der Befindlichkeit stellt sich demnach zu keinem Zeitpunkt.

Ich weise Sie darauf hin, dass Rattenkot und –streu, ebenso wie Hamsterkot und –streu, Reste von Hasen- oder Meerschweinchenhaltung nicht über das normale Maß an mit Kleintierhaltung verbundener Aufwände hinausgeht. Der Müll wird von mir sorgfältig entsorgt und gibt keinerlei Bedenken in punkto Hygiene. Kot und Streu sind biologisch abbaubar und daher nicht unhygienischer als Essensreste oder ähnliches, die ebenfalls bei uns im Hause entsorgt werden. Ich bitte daher um einen Nachweis der von Ihnen angegebenen ‚Geruchsbelästigung’, die über das normale Maß an Ausdünstungen von Müll, ausgelöst ausschließlich durch den von mir entsorgten Rattenkot und die Einstreu, hinausgeht, da ich diese bis zum jetzigen Zeitpunkt, ebenso wie die anderen Mieter, nicht habe feststellen können.

Besagtes Gerichtsurteil stellt hierzu im übrigen fest:
„Andererseits ist auch nicht ersichtlich, welche sonstigen Beeinträchtigungen von Ratten ausgehen sollen, sieht man einmal davon ab, dass diejenigen Mieter, die sich bei der Klägerin bereits wegen der Rattenhaltung beschwert haben, besondere Ängste mit der Existenz solcher Ratten verbinden. Allerdings kann es für die Frage, ob derartige Tiere genehmigungsfrei gehalten werden dürfen oder der Genehmigung der Klägerin bedürfen, nicht auf solche Ängste der Mieter ankommen. Allein entscheidend sind vielmehr die objektiven Gegebenheiten.“

Zu Ihrer Information habe ich Ihnen das fragliche Gerichtsurteil in seiner Gänze an dieses Schreiben angehängt.

Ich weise darauf hin, dass von einem etwaigen Vertragsbruch meinerseits keine Rede sein kann, da die Groß- oder auch nur Kleintierhaltung zu keinem Zeitpunkt vertraglich festgelegt wurde.

Mit der Einlegung dieses Widerspruchs beantrage ich eine sofortige Aussetzung der von Ihnen angegebenen Frist bis auf weiteres.

Für etwaige Fragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
fragment@Pseudo

Ich hab nicht ganz mitbekommen, in welcher Reihenfolge du vorgehen willst. Sprich auf jeden Fall [b]erst[/b] mit deiner Vermieterin und schicke dann ein Schreiben an den Anwalt.
In dem Gespräch wirst du auch sehen können wie energisch die Vermieterin die Ratten raus haben will. Vielleicht kannst du das alles noch zurechtrücken. Der Anwalt handelt erst auf Anweisung der Vermieterin...also würde ich persönlich zuerst den direkten Weg wählen. Vielleicht kriegst du sie dazu dir zu sagen unter welchen Bedingungen die Ratten bleiben können.
Auch wenn das Schreiben von Nnordy ganz gut aufgesetzt ist, würde ich an deiner Stelle nicht ohne Rückendeckung auf einen Anwalt "losgehen". Da hast du keine Chance.
Such dir Hilfe. Der Mieterbund wird dir sicher helfen können. Ruf ruhig auch mal einen (oder besser mehrere) Anwalt an und frage, was es kostet, wenn er dir nur mal ein Antwortschreiben aufsetzt bzw. die Sache prüft.
Vielleicht spricht die Sachlage ja so eindeutig für deine Position, dass der Anwalt deiner Vermieterin von weiteren Schritten in der Richtung abrät.

Im endeffekt wird es aber so sein, dass die Vermieterin jede Gelegenheit nutzen wird um dir Probleme zu machen, wenn sie die Ratten ohne Wenn und Aber raus haben will, dich aber nicht dazu zwingen kann. Das ist dann auch kein angenehmes Wohnen mehr. Deswegen würde ich vorerst mal Besänftigungstaktik fahren und ihr im direkten Gespräch höflich und freundlich erklären, dass das Zuchtratten sind und was der Unterschied von Zuchtratten zu den Schädlingen ist.

Viel Glück!
Pseudo-Gruftiii[QUOTE][i]Original geschrieben von archon [/i]
wie kommt sie denn überhaupt jetzt auf einmal drauf, dass die viecher weg müssen? wusste sie das anfangs nicht, dass du welche hast? wie hat sie es erfahren?[/quote]sie hat das rattenstreu in der mülltonne gesehen, weil wir allgemein probleme mit der müllentsorgung meines nachbarn haben. der trennt nämlich nie. ich habe ihren mann (der hat mir die wohnung gezeigt und vermittelt) mündlich gefragt ob haustiere in ordnung wären. natürlich habe ich nicht gesagt, dass es ratten sind, das hätte ihn nur unnötig verschreckt obwohl es ja keinen unterschied zwischen hamstern und ratten in dem sinne gibt. ich dachte mir halt, wenn er mir katzen erlaubt, dann kann er mit nagetieren gar nicht so ein großes problem haben.

[quote]gib mir aber keine schuld, wenn was schief läuft! das war nur ein rat meinerseits![/quote]ich bin für wirklich jede hilfe hier mehr als dankbar




@nnordy: dankeschön für den aufwand, werde ich so schreiben:)


[QUOTE][i]Original geschrieben von fragment [/i]
Ich hab nicht ganz mitbekommen, in welcher Reihenfolge du vorgehen willst. Sprich auf jeden Fall [b]erst[/b] mit deiner Vermieterin und schicke dann ein Schreiben an den Anwalt.[/quote]das hatte ich auch vor. habe am telefon mit ihr geredet. persönlich werde ich auch noch mit ihr reden, allerdings kann ich das nicht vor der frist machen, da diese ja schon am 21. abläuft.



und für einen anwalt habe ich als arbeitender mensch, der zusätzlich noch geld vom arbeitsamt beziehen muss absolut kein geld.
fragment[QUOTE][i]Original geschrieben von Pseudo-Gruftiii [/i]
[B]persönlich werde ich auch noch mit ihr reden, allerdings kann ich das nicht vor der frist machen, da diese ja schon am 21. abläuft.
[/b][/quote]

Wie gesagt; es passiert nichts, was die Vermieterin nicht will. Die Frist wird hinfällig, wenn du dich mit ihr einigen kannst. Ich weiß nicht wie gesprächsbereit sie ist...evtl. kannst du ja um ein persönliches Gespräch bitten und die Frist bis dahin verlängern. Im Moment kann man das praktisch alles noch friedlich in einem Gespräch klären. Wenn du jetzt direkt mit einem Schreiben kommst, in dem du quasi auf Konfrontationskurs gehst wird das nicht mehr im Ruhigen funktionieren.
Wenn sie sich absolut quer stellt, kannst du immernoch mit Paragraphen und Beschlüssen kommen. Dann hat sie halt Pech.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass ein angespanntes Verhältnis zu seinem Vermieter unangenehm ist. Da wird dann um jede Reparatur o.ä. gestritten und sofort mit Anwälten gedroht. Das nervt unglaublich.


[quote][b]
und für einen anwalt habe ich als arbeitender mensch, der zusätzlich noch geld vom arbeitsamt beziehen muss absolut kein geld. [/B][/QUOTE]
Dann probiers beim Mieterbund...ich würde es jedenfalls nicht allein versuchen.
DarketDer Mieterbund kostet in der Regel auch nicht viel. Um die 30 Euro im Jahr dürfte die Mitgliedschaft kosten.
Pseudo-Gruftiiidas ist auch ganz schön viel, dafür dass ich die so selten brauche. was können die so machen? eigentlich können sie mir nur rat geben oder?
EvildoerDer VDRD sagt auf seiner Seite folgendes:
Quelle: [url]http://www.vdrd.de/haltung/index.html[/url]

Kann der Vermieter die Rattenhaltung verbieten?

Jein ! Grundsätzlich kann eine Kleintierhaltung nicht verboten werden, selbst wenn dies im Mietvertrag so festgehalten ist. Allerdings gibt es ein Problem: Es existiert ein juristisches Schlupfloch und das ist der "gestörte Hausfrieden". Eigentlich kann sich das Argument des "gestörten Hausfriedens" nur auf Lärm-, Schmutz- oder Geruchsbelästigung beziehen, aber leider ist bei vielen Menschen der Ekel gegenüber Ratten so ausgeprägt, dass sie sich trotz aller vernünftigen Argumente nicht davon abhalten lassen, sich nicht durch die Anwesenheit von Heimtier-Ratten gestört zu fühlen. In vielen Fällen ist es deshalb leider besser, man lässt seine Nachbarn in Unkenntnis über die kleinen vierbeinigen Mitbewohner, um Ärger zu vermeiden. Es gibt sowohl Urteile, die einen positiven Ausgang hatten, wie auch solche mit negativem Ausgang. Die Arbeitsgruppe Recht des VdRD e.V. sammelt beispielhafte Urteile, um für künftige Prozesse eine ausgefeilte Argumentation für die Ratten vorzubereiten.

Ich seh das ähnlich, habe mal ein paar Vorlesungen besucht, naja... also grundsätzlich gibt es hier zwei Rechte, die sich engegenstehen können: das Recht auf Kleintierhaltung (auch Ratten) und das Recht auf eine ekelfreie Wohnumgebung. So sehr ich zweiteres auch nicht nachvollziehen kann (Ratten sind bekanntlicherweise sehr saubere Tiere), bleibt gleichwohl das Problem bestehen, dass u.U. ein Gericht entscheiden müsste, was ja nicht ganz billig sein wird. Mieterschutzbunde bieten ja Mitgliedschaften an, die Rechtsschutz beinhalten, aber vorher fragen ob eine Wartezeit besteht!

Tja das ist die Realität, schlimm schlimm. Ruf doch mal beim VDRD an!
[url]http://www.vdrd.de/service/imprindex.html[/url]
Zombie[QUOTE]wow krass. so heftig ist das? immer zu gunsten des vermieters oder was? [/QUOTE]

Nein eigentlich nicht. Als Mieter hat man ziemlich viele Rechte. Man muss seine Rechte nur durchsetzen. Und dazu ist halt der erste Weg der Widerspruch.
Ausserdem wird deine Vermieterin wohl schwer umzustimmen sein. Wenn es schon soweit ist, dass der Anwalt eingeschaltet wird, ists wahrscheinlich vorbei mit der Harmonie ;)
Xenomorph[QUOTE][i]Original geschrieben von Evildoer [/i]
[B]@Pseudo

Ich geh davon aus, dass die dich einfach raus haben wollen und nach einem Grund gesucht und gefunden haben. Gerichte entscheiden so oder so. Man muss also Geld haben und das hast du nicht.[/B][/QUOTE]

Davon gehe ich ebenfalls aus. Hier geht es gar nicht so sehr um die Ratten, sie sind nur der Vorwand, sondern darum, dass sie dich loswerden will, und zwar deshalb, weil du insgesamt nicht in ihr bürgerliches Weltbild passt...
Selbst wenn du mit einer Klage vor Gericht oder diesem ganzen anderen juristischen Firlefanz, den es da so gibt, Erfolg haben solltest, wird es dir im Endeffekt wenig nützen, denn solchen Leuten gehen bekanntlich nie die Tricks aus wenn sie jemanden wirklich rausekeln wollen...
Sie wird ganz einfach ein anderes Haar in der Suppe finden, etwas anderes an dir beanstanden, und dich so lange weiter schikanieren, bis du schließlich das Weite suchst...

Geld ist dabei der allein entscheidende Faktor: Sie hat es, und du nicht.
Damit sitzt sie am längeren Hebel.
Ende der Diskussion.
Sie kann sich ein ganzes Heer von findigen Anwälten leisten, die ihr Anliegen vor Gericht vertreten, du jedoch nicht.
Das sogenannte Recht ist eben das der besitzenden Klasse, damit ist derjenige, der das meiste Geld hat, immer im Vorteil, das ist so, weil es so sein soll, weil das herrschende System für die Besitzenden gemacht ist und nicht für uns...
Das beste was du tun kannst, ist, dir eine andere Wohnung zu suchen und darauf zu hoffen, dass sich der Vermieter dort nicht so kleinlich anstellt bzw. die Ratten gar nicht erst bemerkt...
Pseudo-Gruftiiiso eine qutsch. also nicht dass ich es nicht wahrhaben will aber man sollte sich erstmal meine beiträge durchlesen bevor man mir gleich sowas enttäuschendes reindrücken will.

ich wohne hier seit dem 1.4. ich schaue immer noch so aus, wie davor. sie hat mich genommen, so verstehe ich mich ganz gut mit ihr und sonst ist sie auch recht zufrieden mit mir. ausserdem kann sie es sich nicht leisten mich rauszuschmeissen, da sie mit ihren mieten sowieso schon im rückstand ist, dadurch dass mein vormieter nichts gezahlt hat. und ich habe sogar das gefühl, dass es noch möglich wäre mit ihr zu reden. bloß wie? am telefon? unmöglich? persönlich mit ihr treffen, nur deswegen? dazu muss man sie erstmal bringen. dass sie angst um ihr geld hat hat sie mir auch gesagt, da sie noch extra zu mir gesagt hat, dass ich es bitte gleich sagen soll, falls ich vorhabe bald wieder auszuziehen, weil sie sich so jemanden nicht leisten kann, sie möchte einfach jemanden der hier länger drin bleibt. es geht nicht nur um mein aussehen. meine güte, ich habe schwarzrote dreads, zwei piercings und ziehe meist schlichte schwarze sachen an, ausser am wochenende. und ich bin altenpflegerin, wodurch ich sowieso bei ihr pluspunkte gemacht habe, weil sie mich dadurch für recht verantwortungsvoll hält. und dass ich den dreck davor auch nicht veranstaltet habe (also diese probleme mit treppenputzen plus müllentsorgung) sondern mein nachbar weiss sie auch. es ist nur diese eine winzige sache, bei der sie nicht mit sich reden lassen will, bzw. sie redet darüber am telefon, wehrt sich aber dagegen und will immer vom thema ablenken. das sie mir gleich einen anwalt an den hals gehetzt hat war bestimmt nicht nur aus boshaftigkeit oder weil sie mich einschüchtern will sondern nur deswegen, weil er weiss wie er mich da zulabern soll.


ich werde auf jeden fall morgen nochmal alle meine nachbarn fragen, ob wir uns jetzt endlich zamsetzen können. aber dem anwalt muss ich davor sowieso nochmal zurückschreiben. also insofern auch die meisten hier mit dem schreiben von nnordy einverstanden sind und es so in ordnung finden, werde ich es so abschicken. *dankenochmal*
NnordyKeine Ursache! :)
Das Problem war eben die Frist - und da mußt Du erreichen, daß die erstmal ausgesetzt wird, was Du mit der Äußerung gegenüber dem Anwalt erreichst. Daß Du parallel dazu natürlich versuchen solltest, Dich mit ihr zu einigen - Vorschlag: Ihr trefft Euch erst in neutraler Umgebung, danach in Deiner Wohnung, wo sie die Verhältnisse vor Ort checken kann, Du bietest ihr einen Kaffee an und weist sie - freundlich und ohne Vorwurf - drauf hin daß Du ja verstehen kannst daß sie Vorbehalte hat, und klärst sie dann über Ratten auf - ist völlig klar und absolut erstrebenswert.
Es ist so, daß ich an Deiner Stelle auf jeden Fall die Hilfe des Mieterschutzbundes suchen würde - als erstes. Das kann Dir auch in Zukunft - wenn Du Ratten länger halten willst, könnte das immer wieder zum Problem werden - helfen. Da einfach mal nachfragen und eintreten, dann wird das schon.
Viel Glück!
Pseudo-Gruftiiina gut.


das mit dem in die wohnung lassen lassen wir mal. sie wird nicht mal in die nähe der ratten kommen wollen. und meine wohnung....nee, ich habe ja sonst kein problem damit, jeder darf hier rein, freunde, schwiegermama, aber sie ist irgendwie die erste person bei der ich echt ein problem damit hätte. ist halt ein fremder mensch für mich. nicht dass meine wohnung jetzt voll gruftig wäre oder so, nur nicht....naja....so wie sie halt die meisten haben=) naja, belassen wir es bei dem grund, dass sie sich nicht mal in die nähe der viecher trauen würde=)


aber wenn ihr mir alle zu dem mieterschutzbund ratet, dann werd ich das wohl machen, ihr werdet schon wissen, warum ich das machen soll. nur ich verstehe nicht, was sie da für mich machen können. nur die beratung oder wie?
NnordyDie können Dir auch Hilfestellung im Umgang mit dem Anwalt geben, außerdem wissen die so ziemlich ALLES über Mietrecht, was der Vermieter darf und was nicht, was Du darfst und was nicht, wie die Rechtslage derzeit ist, sie helfen bei Mietsteigerungen und überteuerten Nebenkosten usw. usf. Soviel ich weiß können die Dir sogar bei wichtigen Schriftwechseln helfen.

Naja, sie ist die Vermieterin - wenn sie in die Wohnung wollen würde, müßtest Du sie auch reinlassen... Es macht halt keinen guten Eindruck, zu behaupten, die Ratten bleiben ja im Käfig (egal ob das jetzt wahr ist oder nicht) und dann die Vermieterin nicht reinzulassen - wirkt suspekt. Noch dazu solltest Du damit rechnen, daß sie reinwollen wird, wenn Du Dich auf das verlinkte Urteil in der Argumentation stützen möchtest - da steht ja was von 'artgerechter Haltung', und das mußt Du dann schon belegen - d.h. fremde Menschen werden auf jeden Fall in Deiner Wohnung stehen, früher oder später. Ich kann ja verstehen, daß Du da Probleme hast, Fakt ist aber, daß sie als Vermieterin nach Anmeldung jederzeit in Deine Wohnung darf. Egal ob Du Vorbehalte hast oder nicht. Und da halte ich die 'Flucht nach vorn' für sinnvoller, nämlich sie einzuladen. Dann ist es Dein Heimspiel, Du kannst Dich auf den Besuch vorbereiten und die Wohnung in einen vorzeigbaren (= sauberen und ordentlichen ;)) Zustand versetzen - ist besser, als wenn sie auf einmal in der Tür steht und rein will (und Du sie dann auch reinlassen mußt), oder? Ist nur ein Tip, Du nimmst ihr halt mit einer dergestaltigen 'Freundlichkeits- und Verständnisoffensive' den Wind aus den Segeln.
Ich würde ihr im übrigen das entsprechende Urteil auch mal zeigen, damit sie weiß, daß sie mit der Argumentation ihres Anwalts keine Chance hat - vielleicht ist sie dann auch eher bereit, einzulenken.
Pseudo-Gruftiiigenau, hatte ich auch vor, also ihr das urteil zeigen. bloß erstmal muss man das schaffen, dass die mit einem also mir auch persönlich reden will. hab ihr das sogar schon mal in der tat angeboten, dass sie es sich anschauen soll, damit sie merkt, dass es da keine probleme gibt. und notfalls würd ich sie reinlassen, aber ich glaub die würd nen schock kriegen, wenn sie meine wände sehen würd=) *allesviolettlilaundso* ....und die poster und und und....
KnörkDavon mal abgesehen dass ein Vermieter ohnehin das Recht hat, mit vorheriger Ankündigung eine Wohnungsbegehung zu unternehmen, Würd ich mich 1000 mal lieber persönlich mit einem Menschen auseinandersetzen als dieselbe Anwalts Schiene einzuschlagen wie deine Vermieterin.
Erst wenn das fehlschlägt würd ich zu solchen Mitteln greifen.

Man mag es gar nicht für möglich halten, wie viel man erreichen kann, wenn man miteinander spricht. Lad die Frau ein, am besten die Nachbarn die sich angeblich ja so gestört fühlen in ihrem Hausfrieden, auch, räum die Bude und den Rattenkäfig vorher anständig auf, zeig ihnen die Fussel und das es keine Monströsen Abscheulichkeiten sind, nicht mehr stinken als ein Hamster und versuch mal son bißchen daraufhin einzuwirken worum es letztendlich allen geht: Um friedliches miteinander Auskommen und zusammen in einem Haus wohnen.
archondie letzte idee da, von knörk die gefällt mir auch ausgesprochen gut, wenn sie sich umsetzen lässt - die nachbarn miteinladen, mit denen du aber vorher schon mal gesprochen haben solltest!
wenn die dann auf deiner seite stehen kann das evtl. schon verdammt viel bewirken, weil keiner gern wie "der depp" vor anderen dastehen will.
da muss einer dann schon sehr verbohrt sein und die frau macht sich sicher dann keine freunde, wenn die nachbarn wissen, wie sie letztendlich drauf ist! ;)
NnordyGute Idee! Nur muß sie leider - dank der Fristsetzung - zunächst beim Anwalt Widerspruch einlegen, sonst kann sie gekündigt kriegen, und daher MUSS rechtzeitig ein Wisch beim Anwalt vorliegen. Glaubt mir, ich hab Ähnliches mal gehabt, lieber einmal zuviel Widerspruch eingelegt und damit Fristaussetzung erreicht als einmal zu wenig. Daß sie sich nebenher natürlich mit der Vermieterin einig werden soll, ist glaub ich auch ihre Absicht. Ich drück die Daumen daß es klappt!
vleermuisalso
hab jetzt mal die beiträge überflogen

und jetzt mal von mir als ehemalige ratten besitzerin die in 6 jahren 6 mal umgezogen ist: zuchtratten gelten als haustiere, sind aber vor einzug anzumelden da sie zu den sogenannten "ekeltieren" gehören. das sind tiere vor denen viele menschen ekel oder sogar angst haben. zu diesen tieren gehören zum beispiel auch spinnen oder insekten (gibt ja auch leute die kakerlacken und sowas züchten). im übrigen wäre es ganz egal ob die zu haustieren zählen oder nicht. man muss immer genau auf die wortwahl im gesetz achten. hier ist nämlich von kleintieren die rede. beispiel hierfür ist der hund. es wird wohl niemand bestreiten das hunde haustiere sind, trotzdem schliesst dieser paragraph das halten von hunden ohne anmeldung aus.

zurück zu den ratten. also wenn du mit deinen ratten umziehst reicht nicht allein die frage ob tierhaltung erlaubt ist. auch reicht es nicht allgemein auf die gültigkeit des kleintierparagraphen ein zugehen. du musst expliziet fragen ob ratten erlaubt sind. da du dafür keine zeugen hast, hast du leider schlechte karten. (p.s. viele vermieter reagieren allerdings überrascht wenn man expleziet fragt weil viele so denken wie du: >das sind doch kleintiere<)

allerdings gebe ich den anderen recht. was der anwalt des vermieters geschrieben hat beruht größtenteils nicht auf tatsachen. und allein um zeit zu schinden hätte ich auch ein eines anwalts aufsetzen lassen.
trotzdem solltest du dich nach auf die suche nach einer neuen wohung begeben. es würde mich nämlich überraschen wenn du diesen streit gewinnen würdest. und wer will schon nen vermieter haben der sich so unmenschlich benimmt? mit dem würdest du auch in zukunft ärger haben ;)

und mit der einladung in deine wohnung. eigentlich halte ich die idee ein gespräch mit ihr zu suchen auch für die beste. aber denk daran das es viele menschen gibt die vor ratten einfach ekel haben. ich denke das ist der hauptgrund für ihr verhalten. und dann wird sie sicher kein fuß in deine wohnung setzen. vielelicht solltest du das dann auch ansprechen

p.s. es ist absoluter blödsinn das der vermieter nach anmeldung in die wohnung eintreten darf. wenn der mieter das betreten nicht erlaubt darf der vermieter nämlich gar nichts außer durchs fenster zu gucken es sei den der grund davor ist auch von dir gemietet. komisches deutsches mietrecht, gel? l :rolleyes:
Pseudo-Gruftiiihunde sind doch keine kleintiere? und wie schon geschrieben, ich hoffe darauf, dass dieses urteil da rechtskräftig ist und ich mich deshalb darauf berufen kann....


und nochmal: ich kann die vermieterin und die nachbarn nicht hier reinlassen. meine wohnung ist nun mal nicht jeder sein ding. sie ist zwar nicht megagruftig aber auch nicht spießig erwachsen (was ja die meisten erwarten. aber knalllilane bzw violette wände in der ganzen wohnung, schwarze möbel, luis royo bilder und lauter anderes zeugs auf den wänden und so weiter und so fort.....naja....nicht jedermanns erwachsene wohnung. ausserdem wie schon gesagt, sie wird hier schon von alleine keinen fuß reinsetzen, weil sie sich vor den viechern ekelt.
NnordyÄhm - wenn Du irgendwann mal aus der Wohnung raus mußt mußt Du ohnehin renovieren. Und da den Vermieter vorher reinlassen damit der sieht was gemacht werden muß. Und wenn Du Dich auf das entsprechende Urteil erlaubst kann es sein daß Du den Nachweis erbringen mußt daß die Ratten artgerecht gehalten werden -> jemand muß in Deine Wohnung. Du wirst da nicht drumrum kommen, es ist nunmal nicht Dein Eigentum. Du solltest möglichst satanistische Symbole und ähnlichen Kram ;) dann verschwinden lassen, aber meine Güte - auch andere Menschen streichen Wände an. Wie gesagt, ist ja Dein Pech, wenn Du renovieren mußt... Es ist viel suspekter, wenn Du niemanden reinlassen willst - das macht Dich nur noch verdächtiger. Also von daher: Mildere die Wohnung so gut wie möglich ab (wie gesagt - manche Sachen kann man auch mit Tüchern und vorhängen überdecken) bevor jemand reinkommt, es geht um die Ratten, nicht um Deine Art des Wohnens.
Pseudo-Gruftiiija schon, ich sage ja, es ist jetzt nicht sooo heftig hier, bloß halt nicht jedermanns erwachsene art. wenns nicht anders geht dann klar natürlich, für meine viecher würde ich alles tun. aber solange es sich vermeiden lässt....
vleermuis[QUOTE][i]Original geschrieben von Pseudo-Gruftiii [/i]
[B]hunde sind doch keine kleintiere? [/B][/QUOTE]

richtig deshalb ist in dem gesetz auch nicht von haustieren (hunde gelten als solche) die rede sonderen von kleintieren ;)

[QUOTE][i]Original geschrieben von Pseudo-Gruftiii [/i]
[B]und nochmal: ich kann die vermieterin und die nachbarn nicht hier reinlassen. meine wohnung ist nun mal nicht jeder sein ding. sie ist zwar nicht megagruftig aber auch nicht spießig erwachsen (was ja die meisten erwarten. aber knalllilane bzw violette wände in der ganzen wohnung, schwarze möbel, luis royo bilder und lauter anderes zeugs auf den wänden und so weiter und so fort.....naja....nicht jedermanns erwachsene wohnung. ausserdem wie schon gesagt, sie wird hier schon von alleine keinen fuß reinsetzen, weil sie sich vor den viechern ekelt. [/B][/QUOTE]

hey ich hatte meine wände zeitweise schwarz gestrichen. da sagen gute vermieter auch nichts zu. und ob nun alle wände lila oder gelb sind, ist doch föllig egal. solltest aber in deinen mietvertrag gucken was da drin steht was beim auszug gefordert ist. wenn da steht besenrein hast du gewonnen. dann kannst du alle wände so lassen :D
zu deinem letzten satz muss ich dir aber sagen das du jetzt echt schlechte karten hast. grade weil sich halt viele menschen vor ratten ekeln (leider) sind sie von dem kleintierparagraphen ausgenommen. :(
Nnordy@vleermuis: Das verlinkte Urteil sagt hierzu was anderes... Meine Güte, vor 100 Jahren waren auch Chinchillas noch keine 'Haustiere' im eigentlichen Sinne, vor 5000 Jahren Katzen - in der heutigen Zeit sind Ratten keine Exoten mehr, viele - auch 'normale' Leute halten sich Ratten. Der 'Ekel' kann ja nur dann kommen, wenn man die Viecher sieht - tut man aber in dem Fall nicht. Persönliche Befindlichkeiten sind in D-Land glücklicherweise noch kein Grund, um alles mögliche zu verbieten, zumindest interpretiere ich das Urteil so.

@Pseudo: Du hast auf jeden Fall bessere Karten wenn Du es anbietest - wenn die Vermieterin es nicht annimmt umso besser! Laß Dir aber auf gar keine FAll anmerken, daß Du das nicht willst, sondern sei schön kooperativ und hilfs- bzw. informationsbereit, das nimmt der Dame den Wind aus den Segeln.
Onugninalso lila wände, damit werden die herzlich wenig probleme haben ...
werden dich anschauen und sich denken "is halt n bisschen anders" (hast ja beschrieben dass du nicht nach standartnormalo aussiehst)
und problematische bilder etc kommen halt in die schublade :)

wenn du ein mensch bist, der sich leicht mal unterbuttern lässt (du mußt immer damit rechnen dass deine vermieterin (sie scheint ja demnach was du geschrieben hast mit den nerven sowiso ihre probleme zu haben) unangekündigt den anwalt mitbringt) such dir jemanden der standfest, ruhig und halbwegs seriös (also nicht unseriöser als du selber) rüberkommt um nicht einfach von einem darauf trainierten klageanwalt (es gibt in deutschland tausende anwälte die nur davon leben, dass sie leute über den tisch ziehen bei ihren klagen) untergebuttert zu werden
solche leute kannst du beim mieterschutzbund etc sicherlich finden (fragen kost nix) oder aber, speziell zum thema ratten, vielleicht findet sich in einem der größeren rattenzuchtvereine jemand dementsprechendes in deiner nähe, rattenhalter sind oftmals sehr soziale menschen hab ich feststellen dürfen, und es geht ja auch um ihre sache :)
muß nicht unbedingt ein bezahlter anwalt sein, bloß jemand der dir moralisch zur seite steht wenn du dann von womöglich 3 leuten massiv angegriffen wirst (du kannst also mit einem kalkulierenden anwalt, einer vermieterin die ständig den tränen nahe und einer heuchlerischen nachbarin rechnen)

zum thema ekeltiere von da oben ...
frag deine nachbarin wenn sie erklärt sie hätte schrecklichen ekel vor ratten, woher der kommt

und dann frag sie zum thema hunde
denn es werden in deutschland wohl mehr menschen unverschuldet (einfangen und drauftreten ist nicht unverschuldet, wenn der schläger von nebenan oder der polizist auf der demo einen auf einen hetzt schon) von hunden als von ratten angegriffen ...
außerdem sind hunde für alle ernsthaft muslimischen mitbürger unreine tiere die man nicht im haus hält ...
und in allen etwas wärmeren ländern (angefangen in italien und frankreich von uns aus) gehören streunende hunde die auch eine reale gefahr darstellen, zum alltag
Pseudo-Gruftiiifolgendes schreiben ist mir zurückgekommen:

in vorbezeichneter angelegenheit bedanken wir uns für ihr schreiben vom 17.07.2006, welches selbstverständlich zweifellos, ohne ihre juristische kompetenz bezweifeln zu wollen, ein anwaltschreiben darstellt. dahingehend ist auszuführen, dass uns das urteil des amtsgerichts hannovers selbstverständlich bekannt ist. gleichzeitig handelt es sich hierbei selbstverständlich nicht um ein obergerichtliches urteil, welches eine irgendwie geartete präjudiz im hinblick auf ihre rattenhaltung beinhaltet. vielmehr handelt es sich, wie bereits ausgeführt, um eine einzelentscheidung.

so liegt eine obergerichtliche entscheidung vor, welcher sich auch, bis auf das amtsgericht hannover, weitere amtsgerichte angeschlossen haben, wonach ratten eben nicht zu den kleintieren zu zählen sind, welche dem vertragsgemäßen mietgebrauch zugehörig sind.

so kommt es gemäß der entscheidung des LG Essen vom 21.12.1990 (WuM 1991, 340) eben gerade nicht darauf an, ob bei einer eine beeinträchtigung der mietsubstanz und störende außenwirkungen zu erwarten sind. so führt das LG essen aus, dass selbst dann, wenn die ratte aus dem terrarium oder käfig nicht entweichen kann, von ihr aber dennoch anderweitige störende auswirkungen ausgehen. gegen ratten bestehen innerhalb der bevölkerung große vorbehalte. sie lösen ekel aus, werden mit krankheiten in verbindung gebracht und werden als ungeziefer betrachtet. diese weitverbreiteten ansichten führen dazu, dass in einem mietshaus mit mehreren mietparteien widerwillen von nachbarn gegen eine rattenhaltung zu erwarten ist. allein dies kann zu einer störung des hausfriedens führen ohne dass es darauf ankommt, dass die attribute, die mit ratten assoziiert werden, zutreffend sind. es besteht ein interesse des vermieters daran, auf eine rattenhaltung einfluss nehmen zu können. insofern unterfällt die rattenhaltung der im mietvertrag vorgesehenen genehmigungspflicht.

wie bereits ausgeführt, ist eine genehmigung nicht erfolgt und die rattenhaltung durch unsere mandantschaft auch nicht geduldet worden.

da sie insoweit die ratte trotz nunmehr erfolgter abmahnung und aufforderung durch unsere mandantschaft weiterhin in der wohnung uunserer mandantschaft halten, fordern wir sie hiermit zur unterlassung der rattenhaltung und beseitigung der ratte gemäß § 541 BGB auf. Hierfür merken wir uns spätestens den 02.08.2006 vor.





erstmal ein kompliment an nnordy, wow, du hast es wirklich drauf, wo lernt man denn sowas?:D kann ich dich nicht bezahlen, damit du mir die weiteren schreiben hier reinschreibst?=) ernsthaft jetzt!


meine kommentare dazu:

- kann ich ihn nicht irgendwie darauf hinweisen, dass er da differenzieren muss/soll zwischen echten ratten und labor/zuchtratten? ich denke nämlich, dass er bewusst nur ratten schreibt und damit diese ganz normalen meint. das problem ist: es gibt urteile, wo sowas toleriert wird und es gibt urteile, bei denen das nicht toleriert wird. in den positiven werden die wahren dinge genannt (hausratten sind reinlich, ganz anders wie die üblichen, usw.) in den negativen nur dinge, die auf diese üblichen ratten zutreffen. und in den negativen werden auch sehr fragwürdige dinge genannt, die eben meist nicht stimmen.

bei der entscheidung aus essen steht das selbe drin, was er gleich drunter geschrieben hat. kann man nachlesen, wenn man es bei google eingibt.

- weiss jemand, wie sehr es da drauf ankommt, ob das urteil vom obergericht kommt? da gibt es nämlich mindestens zwei positive urteile, aber beide die ich kenne sind vom amtsgerichten aber eigentlich doch trotzdem rechtskräftig oder? leider wird wieder bei keinen von denen differenziert. eigentlich eine juristische lücke oder? es heisst die untereren gerichte, wie zum beispiel die amtsgerichte haben sich an die entscheidungen von dem obergerichten zu halten. das bedeutet das wort präjudiz. haben sie aber nicht. letztendlich auch nur wegen dieser ungeklärten differenz zwischen den zwei arten. ich verstehe es auch irgendwie nicht. also was jetzt? präjudiz und deswegen ungültig oder einzelentscheidung und trotzdem gültig/rechtskräftig?

zu dem in seinem brief zitierten urteil: meine nachbarn fühlen sich nicht von den ratten belästigt, im gegenteil wie schon gesagt, sie finden es selber nicht in ordnung was die vermieterin da vor hat. kann ich mir das nicht einfach von den nachbarn schriftlich geben lassen? wäre das relevant? meine vermieterin ist ja keine nachbarin. sie wohnt in einer ganz anderen stadt.

der § 541 BGB: Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch : Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

wüsste nicht wo ich dort gegen irgendwas was im vertrag steht verstoße. andere nachbarn durften sich katzen und hunde halten. wenn ich behaupten würde, ich würde mich vor katzen ekeln oder ich habe eine katzenphobie, wäre es doch das selbe oder? müsste dann meine nachbarin auch ihre katze weggeben? ist doch total unfair.


könnte ich nicht einfach bei einem gespräch bluffen, nämlich dass ich mal behaupte, dass ich dann doch lieber ausziehe? ich meine ich weiss wie sehr sie das geld braucht und wie wenig sie es sich leisten kann, wenn ihr die miete auch nur für einen monat ausfällt. und es ist fraglich ob sie die wohnung sofort weitervermieten kann, ohne dass eine lücke bei ihren mieteinnahmen entsteht.

kann es sein, dass er irgendwann keine lust mehr auf das liebesbriefchen schreiben hat und mich verklagt? wie würde es dann weitergehen? bräuchte ich dann einen teuren anwalt? oder würde mir umsonst einer zustehen, weil ich es mir nicht leisten kann? und wenn die doch recht bekommen, muss ich dann nur die ratten weg geben oder auch gleich mit ausziehen, was sie im dem fall, dass ich sie nicht weggebe fordern?

eigentlich bleiben mir nur 3 möglichkeiten (ausser die liebe nette tolle hübsche nnordy erbarmt sich wieder *aufdembodenrumkriechundschleimspurenhinterlass*=) : erstens das wohl am nächsten donnerstag anstehende gespräch mit der vermieterin und mit allen meinen anderen 3 nachbarn. es soll dort zwar um was ganz anderes gehen aber ich möchte es wenigstens mal ansprechen, hätte ja dann auch noch die nachbarn auf meiner seite. zweitens der mieterschutzbund. drittens ein seeeehr teurer anwalt, der im schlimmsten falle dann doch nichts bewirken kann. was kostet nochmal so eine rechtsschutzversicherung?=)


habe übrigens gestern mit meiner vermieterin telefoniert. habe es zwar nicht angesprochen, aber sie hat so auf mich gewirkt, als ob sie krampfhaft nett zu mir sein will und auch irgendwie zwanghaft trotzdem ein gutes verhältnis zu mir haben will. oder sie hat doch ein schlechtes gewissen=) nicht nur wegen den ratten sondern auch weil sie mir wegen meinen nachbar aus der unwissenheit raus ärger gemacht hat. es war ja nicht pseudofreundlich sondern wirklich nett. die ist ja auch normalerweise nicht so, sag ich doch :o .

sollte ich mich nächsten donnerstag nicht mit ihr einigen, wirds wohl eine sehr teure angelegenheit:'(
fragment[quote] kann ich ihn nicht irgendwie darauf hinweisen, dass er da differenzieren muss/soll zwischen echten ratten und labor/zuchtratten?...[/quote]

Du mußt wissen, ob der Unterschied von Ratten und Zuchtratten juristisch relevant ist. Wenn nicht kannst du noch so sehr darauf pochen...es wird dir nichts bringen.
Die Sachlage scheint (zumindest mir) noch nicht ganz klar zu sein.

[quote]
weiss jemand, wie sehr es da drauf ankommt, ob das urteil vom obergericht kommt? da gibt es nämlich mindestens zwei positive urteile, aber beide die ich kenne sind vom amtsgerichten aber eigentlich doch trotzdem rechtskräftig oder?...[/quote]

- Wenn Gerichtsurteile als Vergleich herangezogen werden gelten im Zweifel immer die Urteile der höheren Instanz. Wenn der vom Anwalt beschriebene Sachverhalt so stimmt sitzt er im Moment am längeren Hebel.

Ich befürchte es spielt in diesem Fall auch keine Rolle ob sich deine Nachbarn gestört fühlen oder nicht. Wenn aus dem gesetzlichen Blickwinkel heraus davon ausgegangen wird, dass Leute sich an Ratten stören, nützen 3 Parteien, die das nicht so sehen herzlich wenig.
Immerhin gibt es da auch noch deine Vermieterin, die sich offensichtlich an den Ratten stört. Auch wenn sie nicht in dem Haus wohnt hat sie da Mitspracherecht. Sie ist die Besitzerin des Hauses.

[quote]wüsste nicht wo ich dort gegen irgendwas was im vertrag steht verstoße.[/quote]

Jetzt nicht auf stur schalten ;) Kurz gesagt:
Du hättest dich dich mit deiner Vermieterin von vornherein absprechen sollen, ob die Haltung deiner Tiere in Ordnung geht. Du hast es es nicht getan...sie hat etwas dagegen, d.h. du verstößt gegen den Vertrag (weil da scheinbar drinsteht - oder die gesetzliche Lage zumindest besagt - dass das gemeldet und von ihr genehmigt werden muß).

Klar könntest du bluffen. Schau aber diesmal VORHER in deinen Vertrag und finde heraus wie lang deine Kündigungsfrist ist. U.u. mußt du einen neuen Nachmieter finden oder für einen festgelegten Zeitraum nach Eingang der Kündigung weiterhin Miete zahlen (ob du noch da wohnst oder nicht wäre unrelevant)


Wenn du mich nach einer persönlichen Einschätzung fragen würdest hast du juristisch gesehen schlechte Karten.
Du bist eingezogen ohne deine Tiere zu erwähnen, die Vermieterin hat etwas dagegen und jetzt versuchst du irgendwie zu beweisen, dass du trotzdem im Recht bist.
Wenn ich der Vermieter wäre würde ich mir auch auf den Schlips getreten fühlen. Zumal du auch nicht so wirklich den Anschein machst, als ob dir daran gelegen wäre zu versuchen die Sache auf persönlicher Ebene beizulegen.
Wenn sie eh schon finanzielle Sorgen hat, wird sie einfach Angst haben, dass sie am Ende für evtl. Verunreinigungen oder Schäden blechen muß.
Pseudo-Gruftiiidas ist unfair sowas zu behaupten und stimmt einfach nicht. sie hat nur mal erwähnt, dass wir nicht ausgemacht haben, dass ich mir tiere halte. ich habe zu ihr gesagt, dass ich ihren mann, der mir die wohnung gezeigt hat gefragt habe, ob tiere in ordnung wären. meine nachbarin hatte schließlich auch eine katze oder nen hund oder beides. sie hat nicht gewusst was für tiere ich habe. ich habe "nagetiere" gesagt. aber dass sie was gegen ratten hat hat sie nicht gesagt. es ist schwachsinnig. das wäre doch dann mit mäusen das selbe. vor denen hat auch das volk angst und sie gelten als kleintiere. das ist sofort per anwalt gekommen. abgesehen davon, dass ICH mit ihr darüber reden will, nicht sie mit mir darüber. aber das wird sie trotzdem müssen. notfalls wenn nichts hilft, werde ich meinetwegen vors gericht gehen. also im sinne von soll sie mich doch verklagen. was kann ich schon groß verlieren? lieber ziehe ich aus, wie so eine vermieterin zu haben. die miete ist sowieso im vergleich zu meiner alten wohnung wucher. das wäre noch das i-tüpfelchen. so viel geld für so eine kleine wohnung, wo man dauernd mit irgendeinen scheiss genervt wird und man nie seine ruhe hat? und wo wegen solchen kleinigkeiten so rumgeschissen wird, sorry wenn ich das so sagen muss. das wird dann ja in der zukunft noch öfter vorkommen.
NnordyIch kann Dir gern nochmal was schreiben (ich hab mich scheckig gelacht - ich bin Germanistin und hab von Jura überhaupt keine Ahnung... *grinsel* Was man mit Worten alles machen kann ist toll, oder?), aber spätestens jetzt empfehle ich Dir den Mieterschutzbund.

In dem Fall ist es so, daß wenn alle Nachbarn Dir den Rücken stärken und Deine Vermieterin nicht das totale A*** ist, man sich vielleicht doch noch gütlich einigen kann. Zur Not drück ein bißchen auf die Tränendrüse - daß Du Deine Ratten liebst und nicht weiß wo sie hinsollen, daß doch keiner von Dir verlangen kann daß Du sie einschläfern läßt, daß sie doch niemandem was tun, daß doch bestimmt auch von niemandem verlangt werden würde zwei Kätzchen abzugeben bloß weil vielleicht jemand Angst davor hat usw. usf. Weise daraufhin daß Du an Deinen Tieren hängst wie andere an einem Hund, daß sie ja auch keine sehr lange Lebenserwartung haben und daß Du, wenn die Ratten tot sind, Dir zumindest in dieser Wohnung auch dann keine neuen mehr zulegen würdest (wer weiß ob Du bis dahin überhaupt noch dort wohnst). In diesem Gespräch würde ich auch Infomaterial über Hausratten mitbringen, um klarzumachen, was für Ratten Du tatsächlich hast und daß sie sich eklatant von gemeinen Kanalratten unterscheiden.
Man kann nur hoffen, daß es auf dieser Ebene klappt, denn anwaltstechnisch haben wir jetzt leider nicht mehr so viel Chancen.

Meine Bitte: Geh gleich MO zum Mieterschutzbund und laß Dir helfen. Das ist billiger als vielleicht in einen Rechtsstreit gezwungen zu werden. Du hast zwar wohl Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, wenn Du nicht viel verdienst, aber das ist aufreibend und kostet Nerven und Zeit.

Ich wünsch Dir und Den lieben Rattilis alles Liebe und ganz viel Glück!
Pseudo-Gruftiiiauweiauwei. das hab ich mir fast schon gedacht:/ das mit den auf die tränendrüsen drücken habe ich schon am telefon ansatzweise gemacht und ich hab auch gemerkt dass ich sie schon leicht verunsichert hab. naja mal schauen. vielleicht bringen ja ein paar süße bilder von denen was, hab auch welche wo sie ganz süß gucken. ich hoffe es wird was:/ das mit dem argument dass sie sowieso nur 3 jahre leben und dass ich sie schon seit eineinhalb jahren hab und ich mir danach auch keine zulegen werde probier ich aus. danke auf jeden fall für die superhilfe, hast es ja echt voll drauf:)
archonalso ich würde sagen, dass das mit den "ratten" einfach schwachsinnig ist - nur weil irgendwem eingefallen ist, dass sie früher mal die pest verbreitet haben usw. die pest haben mäuse wohl genau so verbreitet, nur waren sie nicht so schlau ! oder meinen die leute, dass ein virus vor mäusen halt macht und vor ratten nicht? das ist doch absoluter schwachsinn!

wenn du mäuse halten dürftest und ratten nicht, was wäre das denn?
der der diesen beschluss gefasst hat muss ein echter volltrottel sein!

was wirklich so eine sache ist ist die lebenserwartung der ratte - da die ja eh nicht älter als 3 jahre werden, und du sie schon länger hast... vielleicht lässt sich ja da noch was regeln? wobei es mir persönlich echt zu blöd wäre - mich würde die frau allein schon so nerven mit ihrem blöden getue, dass sie sich ihre wohnung in die haare schmieren könnte!
wenn ich ratten haben will, dann hab ich ratten - notfalls im nächsten haus - aus.

da die gesetzesregelung teils einfach bei uns doof und übertrieben ist, wirst du auch mit 3 zustimmenden nachbarn nicht unbedingt was erreichen, wenn das so geschrieben steht - denn es könnten morgen 2 davon ausziehen und dann? der neue ist vielleicht nimmer so gut zu haben....
dann ist es einfach so, dass die frau in ihrem haus bestimmen kann - das ist einfach so - wems nicht passt der kann laut ihr also gehen.

insofern ist es echt schwierig.
es kann natürlich sein, dass du die klage durchboxt - leider wird es nachher so sein, dass sie es einfach klipp und klar in den vertrag schreibt - keine haustiere und dann sind alle tiere verboten - das ist halt dann vermutlich das nächste. die klage durchboxen geht allerdings nur mit gutem anwalt und das kostet !

es ist daher die frage, was du jetzt machst.

dein schreiben war ja erst mal nur eine antwort, weil du dich eingeengt gefühlt hast.
dass die nun schreiben ".... sind sie nicht nachgekommen..." mit frist, das ist ja klar"

also - entweder du kämpfst, ziehst vielleicht den kürzeren und gibst die ratten weg bzw. ziehst dann womöglich sogar aus, oder du schaust, dass du jemanden findest, der die ratten für dich für die restliche lebenserwartung die sie haben aufnimmt, so dass sie ausm haus sind.

ich persönlich würde mich eher an zweiteres halten bzw. wenn es die möglichkeit gibt,würde ich in eine andere wohnung wechseln, wo ich die tiere halten darf.

das ding mit mieterbund durchboxen... hm... ist schon bissl schwierig... ich kenn die leute da auch nicht, wie die so drauf sind.

zumindest hättest du vielleicht eine chance die ratten so lange zu behalten, bis sie tot sind - wenn in dem vertrag von haustieren WIRKLICH GARNIX drinstand und sie jetzt plötzlich so mir nix dirnix daherkommen!
so gehts ja auch nicht!
dann soll sie dir den käfig ersetzen und alles was du zwischenzeitlich gekauft hast!

ideal wäre sicher eine einigung mit der vermieterin bei dem gespräch !
evtl. kannst du ja das mit der lebenserwartung erwähnen.

schwierige situtation - mit gutem anwalt kann man schon mal bei frust eine klage riskieren... aber da du von den finanziellen mittlen her nicht so gut gerüstest bist... ich weiss auch nicht... zumal du sicher danach auch nicht unbedingt glücklicher bist !

erstens wird die vermieterin dann einen neuen vertrag aufsetzen... und nach dem ableben der ratten dürfen wieder keine neuen her - na, dann kannst doch aber auch gleich ausziehen.
gehts dir nur darum die wohnung zu halten, so musst du auf den kompromiss "lebenserwartung der tiere noch 1,5 jahre" hinarbeiten und hast dann aber auch keine ratte mehr in der wohnung.

das musst du entscheiden.
eine klage ist nur dann sinnvoll, wenn du ihr evtl. eins auswischen willst, du ne andere wohnung suchen wirst und generell auf ratten nicht verzichten willst. die entscheidung kann dir aber keiner abnehmen.
wie gesagt im prinzip bist du bei so einer frau immer irgendwie der "verlierer" selbst wenn du "gewinnst" - der gewinn ist dann nur gut für dein ego... aber obs das bringt.
dann schon lieber die einstellung "vermieterin leck mich am arsch" und am 2.8 raus aus der wohnung, oder ratten vorerst mal weggeben...
und dann wieder abholen.... LOL ;)

ich mein' - "verarscht du mich, verarsch ich dich " :D ist doch gerecht - oder? wenn die olle spinatwachtel eh weiss gott wo wohnt....
Pseudo-Gruftiiijapp, so hab ichs mir ja auch gedacht. dass ich mit ihr ausmache, dass ich mir keine neuen mehr hole wenn sie sterben und das kann natürlich noch dauern. im notfall behaupte ich die haben nen genfehler und leben für immer;)=) aber nee, ich denke dann würde sie ruhe geben und ich würde den müll woanders in einkaufstüten verpackt entsorgen.

im mietvertrag steht nichts. theoretisch dürfte ich mir hier sogar einen hund halten hat meine nachbarin gesagt, weil sie ja auch einen hatte. und im nachhinein mietvertrag ändern is nicht, dann wäre das ja gleich sinnlos einen abzuschließen. er ist ja dafür da, damit man sich sofort auf alles einigt und nicht erst irgendwann wenn es zu spät ist.

aber es stimmt schon, es ist unfair. ob hamster, maus oder ratte, alles nagetiere. katzen stinken mehr, machen mehr kaputt (vor allem die von meiner schwiegermum) und sind übelst laut, wenn man die falsche erwischt. ich habe mir auch schon überlegt, dass ich dann sage, dass ich mir dafür aber einen hund oder ein paar katzen anschaff, wenn ich die ratten weg gebe. vielleicht schreckt sie das ja mehr ab. ganz ohne tiere kann ich eben nicht und das ist sogar wahr. wenns nach mir gehen würde hätte ich sowieso katzen, nen hund und meine ratten.

naja....für immer werde ich hier drin nicht wohnen bleiben. aber nochmal alles streichen wird nochmal derbst teuer (wie gesagt, knallviolett) und meine schwiegermum kann ich auch nicht nochmal bitten, dass sie mir alles umzieht, also wäre einen umzugswagen leihen auch teuer. andererseits....wenn ich umziehen würde, dann sowieso nicht weit von hier. am besten noch näher an unseren park dran. da könnte ich mir nen hund anschaffen, der jederzeit in den park darf und in die arbeit kann ich ihn sowieso mitnehmen. ne überlegung ist es wert aber bei dem gehalt? hmm....naja, irgendwie werd ichs wohl packen im wahrsten sinne des wortes. fragt sich nur wie schnell:/
archonja, und katzen sind teils auch nicht grade ohne - ich erinnere mich noch, als unsere katze mal eine ladung "spul- oder fadenwürmer" im zimmer ausgekotzt hat - bähh!

ich denke die einigung dass die tiere noch hierbleiben bis sie tot sind wäre die ideallösung - aber ob sie da halt darauf eingeht ? wenn sie gleich mit anwalt kommt? sie muss dann ja auch die klage beim anwalt noch zurückziehen.
ich bin auf jeden fall gespannt, was die dame sagt - kannst ja dann berichten.
rainravenRede mit der Dame. Hat sie denn selbst Haustiere? Wenn ja, dann sag ihr, sie soll sich vorstellen, wie es für sie wäre, wenn man ihr diese wegnehmen würde. Ansonsten bin ich auch dafür, daß Ihr ein klärendes Gespräch führt, wo Du sie von der Harmlosigkeit und Niedlichkeit der Ratten überzeugst. Ich habe selbst mit Ratten gearbeitet, habe Freunde, die welche halten und kann bestätigen, daß Ratten äußerst reinliche, intelligente und soziale Tiere sind.

Da machen meine Vögel weitaus mehr Dreck und Sachen kaputt. Ich habe vier Nymphensittiche, die in ihrem eigenen Zimmer Freiflug haben und auch nicht immer leise sind...Die Wände des Zimmers sehen teilweise aus als hätte jemand drauf geschossen, wenn nicht gerade Freitag und frisch geputzt ist, liegen überall Kleckse rum und die Wände haben Flecken, und ich weiß nicht, wie ich das Zimmer im Falle eines Auszuges wiederherstellen soll. :rolleyes: Nächsten Mittwoch kommt ein Heizungsableser, ich hoffe, er bringt niemanden von der Hausverwaltung mit, dem das Vogelzimmer nicht paßt, denn für meine Kinderchen würde ich eher töten als daß ich sie mir wegnehmen lassen würde...Doch ich weiß wenigstens, daß ich im Recht bin und vier Nymphen in einer Mietwohnung halten darf (der Paragraph steht auch irgendwo in so einem Ratgeberbuch aus der Tierhandlung)...

Unsere Wohnung ist auch kunterbunt eingerichtet, nichts paßt zusammen und alles ist ein wenig überladen und die ehemals weißen Wände gehörten schon mal wieder gestrichen, aber ich kann es nicht ändern, bei uns sieht es halt so aus. Aber ich schäme mich da auch nicht vor Besuchern, denn ICH muß ja da leben, nicht der Vermieter... Und dessen "Röhrender Hirsch"-Spießig-Ensemble im Wohnzimmer finde ich vielleicht ebenso schockierend wie der meine Wohnung...


Ich wünsche Dir viel Glück!
Onugninwenn deine vermieterin wirklich so geldsorgen hat, dann kannst du da auch ordentlich was bewirken

wenn sie dich rausklagen dann hebt das die kündigungsfrist auf - die stehen mit einer leeren wohnung ohne mieter da (bei "vertragsbruch" dürften die dich innerhalb eines angemessenen zeitraumes auf die straße setzen, also nicht von heute oder morgen, aber zum monatsende wenn grad mitte ist etc, soweit ich weiß jedenfalls)

ich weiß nicht wie die wohnungssituation ist, aber das könnte ihr schon zu schaffen machen, 2 oder 3 monate keine miete, und auf jeden fall auch gegen das schreiben hier wieder einspruch erheben (gegen die begründung, das würde andere mietparteien stören zB) ...

und wie oben schon tausendmal gesagt
mieterschutzbund
der ist ja gerade dazu da um solche willkürhandlungen von vermietern zu erschweren (meiner ansicht nach ist "ekel" bei ratten eine willkürhandlung, es gehören nicht die ratten abgeschafft sondern derjenige, der sich so stark vor kleintieren ekelt dass er sie in einer haustiersituation in der er sie in keiner weise direkt warnimmt, als störend empfindet, gehört schlicht und einfach in psychiatrische behandlung, man kann es sogar als krankhaft darstellen (krankheit ist es, wenn es dem betroffenen schadet, und wenn jemand sich so leicht stören lässt, dann schadet es ihm))
Xenomorph[QUOTE][i]Original geschrieben von rainraven [/i]
[B]Rede mit der Dame. Hat sie denn selbst Haustiere? Wenn ja, dann sag ihr, sie soll sich vorstellen, wie es für sie wäre, wenn man ihr diese wegnehmen würde. Ansonsten bin ich auch dafür, daß Ihr ein klärendes Gespräch führt, wo Du sie von der Harmlosigkeit und Niedlichkeit der Ratten überzeugst. Ich habe selbst mit Ratten gearbeitet, habe Freunde, die welche halten und kann bestätigen, daß Ratten äußerst reinliche, intelligente und soziale Tiere sind.
[/B][/QUOTE]

Das ist zwar alles richtig, aber es geht hier nicht darum, wie Ratten wirklich [B]sind[/B] , sondern wie sie von der Mehrheit der Menschen [B]gesehen werden[/B], nämlich als Schädlinge, Ungeziefer, Überträger von Krankheiten, oder einfach nur als "unästhetische" Tiere.
Es geht also nicht um die Ratten an sich, sondern um deren negatives Image in weiten Teilen der Bevölkerung...und diese "Mehrheit" besteht aus Spießern, Menschen, die die Dinge nicht so sehen wie sie sind, sondern so wie sie sie haben wollen, und die meisten von ihnen würden sich im Zweifelsfalle lieber ein gesundes Bein amputieren lassen als sich auch nur von einem einzigen ihrer Vorurteile zu trennen...
Das bürgerliche Recht orientiert sich dabei stets weitestgehend an den Ansichten dieser "Mehrheit"...Es wird von dieser Seite daher in der Regel auch gar nicht erst der Versuch unternommen, mit solchen Vorurteilen und Fehleinschätzungen aufzuräumen.
Im Gegenteil, viele Gesetze dienen lediglich dem Zweck, "gesellschaftlich relevante" Vorurteile zu bestätigen und am Leben zu erhalten...
Die "Ratte an sich" ist von "rechtlicher" Seite daher auch nicht Gegenstand dieser Auseinandersetzung zwischen dir und der Vermieterin, sondern das Bild der Ratte in der Öffentlichkeit, und das ist durch und durch negativ besetzt...
Dennoch ist ein Gespräch unter vier Augen nie verkehrt, auch wenn ich die Aussichten, sie davon zu überzeugen, dass Ratten reinliche und harmlose Tiere sind, als eher gering einstufen würde...
Falls ein Gespräch mit der Vermieterin zu keiner für dich zufriedenstellenden Einigung führt, bleibt dir also nix anderes übrig als auszuziehen, sofern du ihre Bedingungen nicht akzeptieren willst...
vleermuis[QUOTE][i]Original geschrieben von Onugnin [/i]
[B]wenn sie dich rausklagen dann hebt das die kündigungsfrist auf - die stehen mit einer leeren wohnung ohne mieter da (bei "vertragsbruch" dürften die dich innerhalb eines angemessenen zeitraumes auf die straße setzen, also nicht von heute oder morgen, aber zum monatsende wenn grad mitte ist etc, soweit ich weiß jedenfalls) [/B][/QUOTE]

deswegen würde ich auch mir auch überlegen was du machen willst... kündigst du hast du zeit eine neue wohnung zu suchen. wenn du das weiter laufen läßt und dich nicht von deinen haustieren trennst wirst du eine fristlose kündigung bekommen... das würde bedeuten das du sehr, sehr kurzfristig eine neue wohnungen suchen musst.

[QUOTE][i]Original geschrieben von Onugnin [/i]
[B]
meiner ansicht nach ist "ekel" bei ratten eine willkürhandlung, es gehören nicht die ratten abgeschafft sondern derjenige, der sich so stark vor kleintieren ekelt dass er sie in einer haustiersituation in der er sie in keiner weise direkt warnimmt, als störend empfindet, gehört schlicht und einfach in psychiatrische behandlung, man kann es sogar als krankhaft darstellen (krankheit ist es, wenn es dem betroffenen schadet, und wenn jemand sich so leicht stören lässt, dann schadet es ihm)) [/B][/QUOTE]
es ist völlig egal was deine, meine, unsere meinung ist. fakt ist das nicht mäuse sondern ratten mit krankheiten in verbindung gebracht werden, das sich einfach wirklich viele menschen vor ihnen ekeln bzw angst davor haben und das man ihnen unsauberkeit und wohnsubstanzvernichtung nachsagt.
wer sich vor was ekelt ist jedem sein eigenes bier und ist nicht gleich als psychatrisch krank darzustellen!!!! :mad: habe bitte etwas respekt vor ekel und ängsten andere menschen!

wie gesagt ich hatte selber viele jahre lang ratten (meine erste übrigens weil sie auch angeschafft wurde und die eltern damit nicht einverstanden war).
hätte igendwann lieber die wohnung gewechselt als mich von meinen süssen zu trennen.
desweiteren gebe ich xenomorph recht.
wir wissen wohl alle sehr gut das die ganzen vorurteile eben nur vorurteile sind. aber im falle eines falles hast du einfach richtig schlechte karten.
und wie gesagt: die frage nach nagetieren reicht nicht. du hättest explezit von ratten reden müssen und selbst wenn hast du keine zeugen....
ich kann dir nur raten lerne daraus. nehm das bei deiner nächsten wohnung gleich mit in den mietvertrag rein. bei mir steht zum bsp explezit drin "halten von ratten, mäusen, fretchen und dergleichen ist gestattet und bedarf keiner weiteren zustimmung". ist zwar irgendwie doppelt gemoppelt und ich hab zwar grade keine haustiere, aber sicher ist sicher...
EvildoerFrist ist abgelaufen. Wie ist der Stand der Dinge?
242shockfront24Das würde mich auch mal Intressieren...Denn solche Probleme gab es auch mal bei mir aber mit einem Hund immerhin hatte ich es damals geschafft ihn z behalten aber ausgezogen binn ich dennoch denn die WHG wurde zu klein wegen meinem dazokommenden Säugling...
Pseudo-Gruftiiiachja stimmt, wollt ich auch noch schreiben, hab bloß bis jetzt nicht so die zeit gehabt.

aaalso: wie gesagt wurden ich und meine nachbarn genötigt mit der vermieterin ein eis essen zu gehen. es ging hauptsächlich um andere dinge. wahnsinn was denen alles einfallen kann. treppenhaus sauber machen, die räume wo die mülltonnen drinstehen einmal im monat auskehren (da war winziger kot von irgendwelchen anderen viechern, die wollten mir schon anhängen dass das von meinen ratten ist, was sie aber dann letztendlich doch nicht konnten) und auch die türen von den räumen saubermachen, einfach beides auswischen, briefkästen saubermachen, vor der eingangstür auswischen, die glastüre unten saubermachen, unter den fenstern von aussen mal kehren (wir wohnen alle im ersten oder zweiten stock) und so weiter und so fort. und für alles was man gemacht hat gibts eine liste an der tür bei den mülltonnenräumen, wo man unterschreiben muss, wenn man was bestimmtes gemacht hat. auf jeden fall hat sie nur mal kurz erwähnt, dass ich (bzw. nnordy;) *luftküschenschick*) ihr ja einen recht netten brief geschrieben hab und sie da wohl nichts machen kann (zitat: da sitzen sie wohl am längeren hebel) auch wenn es ihr wohl absolut nicht gefällt. damit hab ichs gelassen und ein brief ist seitdem auch noch nicht gekommen. der wird wohl nicht irgendwann mal einfach so vor meiner tür stehen oder? solche sachen hat ein anwalt nicht zu entscheiden...
hagzissa13Aber die Ratten betreffend, hört sich das doch wirklich gut an, oder?
archonalso das musst du uns unbedingt berichten, wenn da noch was kommt - ja?
bin ich ja gespannt... die wird doch nicht nen rückzieher gemacht haben? :D hehe ;) jedenfalls herzlichen glückwunsch von meiner seite, zu deinem im moment doch recht triumphalen sieg... :D
Pseudo-Gruftiiihuldigt der nnordy:D
SeidenfadenBin gerade eben erst auf´s Thema gestoßen. Hoffe für Dich, daß da nicht doch noch ´was nachkommt. Wie schätzt Du die Gnädigste denn sonst so ein? Ist das eine, die sich über alles und jeden ´mal aufregt? Will sie vielleicht nur Ordnung schaffen, weil sie an einen Verkauf des Objektes denkt?

Für mich (als ebenfalls RA-Fachangestellte) zählen Ratten auch noch zu den Kleintieren. Sorry, aber selbst vor Meerschweinchen ekeln sich manche Leute, das kann´s wohl heute nicht mehr sein. Für weitere Infos in dieser Richtung würde ich mir einen einschlägigen Verein suchen. Die werden Dir bestimmt mit Rat zur Seite stehen, weil sie´s ebenfalls unerhört finden.

Seit wann hast Du die Ratten denn eigentlich? M. E. ist auch darauf abzustellen, ob und wie lange es der Vermieterin bereits bekannt ist. Nach jahrelanger Duldung kann man nicht plötzlich auf Abschaffen beharren.

"Mieterschutzverein" ist zwar ´ne nette Idee, kostet aber reichlich! Nach meinen letzten Kenntnissen kommt zu der Aufnahmegebühr ein monatlicher Beitrag, und das über 24 Monate hinweg. Hiermit sind dann auch nur außergerichtliche Beratungen abgedeckt; mögliche Prozesse mußt Du ohnehin selbst berappen. Da ist ein (1!) Beratungsgespräch bei einem RA um einiges günstiger.

Noch viel günstiger dürfte folgendes sein: Bei den meisten Amtsgerichten gibt es Rechtsberatungsstunden. Da setzt sich dann an einem bestimmten Tag ein Anwalt hin, der gerade an der Reihe ist, und berät den Normalbürger zum kleinen Preis. Ob´s sowas bei Deinem zuständigen Amtsgericht gibt, erfährst Du über deren Telefonzentrale.


By the way: "Fristlose Kündigungen" mögen zwar schocken, können aber auch schon ´mal absoluter Humbug sein. Meinereiner hat u. a. schon welche für "das Nicht-Herausstellen von acht Gelben Tonnen" und "Entfernen des eigenen Klingelschildes mit Verlust einer Schraube" bekommen - und herzhaft gelacht!

Übrigens ist´s nicht so, daß sich der Vermieter im Falle der fristlosen Kündigung selber in´s Fleisch schneiden würde, weil die Bude dann eben leer steht. Dafür kann er Schadensersatz verlangen.
Pseudo-Gruftiiinee wie gesagt, sonst ist die frau ja eigentlich supernett und möchte halt alles in ihrem haus ordentlich haben, was man ja bei meinem nachbar ja verstehen kann. sie war halt unnötig aufgebracht weil er ständig scheisse gebaut hat. ich schätze die sache ist gegessen:) da kommt wohl auch nichts mehr.


dafür nervt mich jetzt das bafög-amt - . - . habe mal mit 16 17 geld von denen bezogen weil mein vater unauffindbar und meine mutter illegal nach amerika abgehauen ist. jetzt wollen sie es anscheinend wieder haben und ich kann irgendwie nicht beweisen, dass die schon damals nicht da waren. irgendjemand von der höheren sorte nervt immer. ob sozialamt, arbeitsamt, chef oder vermieterin, irgendwie gibts nur ärger mit dem gesocks *grml*
SeidenfadenAuch hier nicht unterkriegen lassen!

Wenn irgendein Bescheid kommt, immer schön die Rechtsmittel ausschöpfen, das schafft Zeit. In der kannst Du wiederum versuchen, Hilfe zu erhalten.

Du hast mit 16 wirklich Bafög bekommen und nicht BAB oder sonstiges? Wie lang ist das denn her?

Eine Adresse im Netz, in der sich Betroffene (insb. hinsichtlich ALG II) gegenseitig helfen und zu deren Mitgliedern auch Arbeitsamtangestellte gehören, ist folgende: [url]www.tacheles-sozialhilfe.de.[/url] Dort in´s Forum, kurz anmelden und Frage formulieren. Auf die meisten bekommt man binnen ein, zwei Tage schon die erste Reaktion.

Wenn ich Dir berufsbedingt irgendwie helfen kann, darfst Du mir auch gerne ´ne PN zukommen lassen.
Pseudo-Gruftiiidankeschön:) aber erstmal am montag nachfragen ob das wirklich nicht anders geht und wie ich das bitteschön beweisen soll, dass da meine mum eben gar nichts verdient hat weil sie nicht da war? kann doch wohl nicht angehen, dann wäre ich ja bis wasweissichwann verschuldet *hmpf*.....damals haben sie mir auch zuerst 77 euro ausgerechnet, weil sie das einkommen meiner mutter vom jahr davor berücksichtigt haben. also aktualisierung gemacht, gesagt dass mutter eben nicht da ist und deswegen nichts verdient und schwuppdidupp hab ich mehr gekriegt. also warum jetzt der stress, was soll das? *hmpf*....

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